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Führerscheinantrag - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Das exakte Verfahren zur Beantragung eines Führerscheins ist je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich ausgestaltet.
  • Bis zur Bearbeitung eines Antrags auf den Führerschein können bis zu drei Monate vergehen, zwischen zwei und vier Wochen sind die Regel.
  • Bereits sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse kann man jedoch den entsprechenden Antrag stellen.
  • Wurde einem der Führerschein entzogen, kann man frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Was benötigt man für die Beantragung eines neuen Führerscheins?

Nur wenn man einen Antrag stellt, kann man nach der Fahrausbildung zur Prüfung zugelassen werden. In den unterschiedlichen Bundesländern, jedoch auch in den einzelnen Städten und Gemeinden ist das dazu nötige Prozedere häufig verschieden.

So kann z. B. die Zuständigkeit beim Einwohnermeldeamt, beim Straßenverkehrsamt oder bei der Kreisbehörde liegen. Teilweise kümmert sich die jeweilige Fahrschule auch selbst um die Antragstellung. Dann muss man jeweils Kopien der notwendigen Dokumente einreichen. Diese Unterlagen werden generell für die Beantragung gebraucht:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • Bestätigung der Fahrschule, bei der man angemeldet ist
  • Bescheinigung über den bestandenen Sehtest
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem „Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ oder bei einem Bus- oder Lkw-Führerschein über den erfolgreich absolvierten Erste-Hilfe-Kurs

Manche weiteren Papiere werden nur bei der Beantragung spezieller Führscheine benötigt. Dazu zählt z. B. eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung beim Erwerb eines Lkw- oder Busführerscheins oder das Führungszeugnis beim Antrag auf einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung.

Was kostet die Beantragung eines neuen Führerscheins?

Wie das Prozedere sind auch die Gebühren für die Führerscheinbeantragung je nach Bundesland und Stadt oder Gemeinde unterschiedlich. Die Kosten für einige Behördenhandlungen, die mit der Ausstellung eines neuen Führerscheins verbunden sind, listet die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) auf. Diese Beträge stellen einen Anhaltspunkt für die Städte und Gemeinden dar:

  • Ausstellung eines internationalen Führerscheins: zwischen 11,20 und 15,30 Euro
  • Ausstellung einer Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17: 7,70 Euro
  • Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen EU-Führerschein: 23 Euro
  • Erteilung eines Personenbeförderungsscheins: 33,20 Euro
  • Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug: zwischen 33,20 und 256 Euro

Wann erhält man einen neuen Führerschein?

Bis ein gestellter Antrag auf den Führerschein bearbeitet wird, kann es bis zu drei Monate dauern. Im Regelfall bekommt man den neuen Führerschein aber bereits nach zwei bis vier Wochen. Zudem kann man schon ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse den entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Behörde stellen.

Wann kann man nach einem Führerscheinentzug die Fahrerlaubnis erneut beantragen?

Hat man den Führerschein entzogen bekommen, weil man beispielsweise mit Alkohol am Steuer angetroffen wurde, muss man im Regelfall zunächst eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verstreichen lassen, bis man ihn wiederausgestellt bekommen kann. Den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann man schließlich frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.

Bei der Neubeantragung des Führerscheins muss man berücksichtigen, dass die Wiedererteilung oft von einigen Voraussetzungen abhängt. Oft muss man z. B. erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, bevor man die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen kann.

In seltenen Fällen muss man den Führerschein nicht nur neu beantragen, sondern die vollständige Fahrschule noch einmal durchlaufen, vor allem aber erfolgreich die Fahrprüfung durchlaufen. Das ist dann der Fall, wenn die Fahrprüfung lange zurückliegt und die grundlegenden Fahrfähigkeiten einer Person durch die Behörde angezweifelt werden.


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