Hat man den Führerschein entzogen bekommen, weil man beispielsweise mit Alkohol am Steuer angetroffen wurde, muss man im Regelfall zunächst eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verstreichen lassen, bis man ihn wiederausgestellt bekommen kann. Den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann man schließlich frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.
Bei der Neubeantragung des Führerscheins muss man berücksichtigen, dass die Wiedererteilung oft von einigen Voraussetzungen abhängt. Oft muss man z. B. erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, bevor man die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen kann.
In seltenen Fällen muss man den Führerschein nicht nur neu beantragen, sondern die vollständige Fahrschule noch einmal durchlaufen, vor allem aber erfolgreich die Fahrprüfung durchlaufen. Das ist dann der Fall, wenn die Fahrprüfung lange zurückliegt und die grundlegenden Fahrfähigkeiten einer Person durch die Behörde angezweifelt werden.