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Führerscheinentzug: Gründe, Besonderheiten und Wiedererlangung

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Führerscheinentzug: Gründe, Besonderheiten und Wiedererlangung

Wenn Sie sich im Straßenverkehr falsch verhalten, kann es zu verkehrsrechtlichen Konsequenzen kommen. Neben einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot kann auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge sein. Doch Sie können sich gegen den Führerscheinentzug wehren.

Die wichtigsten Fakten

  • Haben Sie acht Punkte im Flensburger Fahreignungsregister gesammelt, so wird Ihnen der Führerschein entzogen.
  • Auch nach einem einzelnen gravierenden Fehlverhalten im öffentlichen Straßenverkehr kann es zum Führerscheinentzug kommen.
  • Fahranfänger können während der zweijährigen Probezeit den Führerschein noch schneller verlieren.
  • Wenn Sie trotz einem gegen Sie verhängten Führerscheinentzug dennoch am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt werden, erhalten Sie eine Strafe aufgrund von Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
  • Der Führerscheinentzug kann im Gegensatz zum Fahrverbot für unbegrenzte Zeit erfolgen.

So gehen Sie vor

  1. Mit Erhalt der Entscheidung des Führerscheinentzugs beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat zu laufen.
  2. Generell können Sie als Fahrer selbst gegen den angeordneten Führerscheinentzug vorgehen.
  3. Legen Sie Widerspruch gegen die Entscheidung ein, muss die Bußgeldstelle die Maßnahme nochmals prüfen.
  4. Gerade wenn es nach einem Widerspruch zu einem Gerichtsverfahren kommt, können Sie sich durch eigene ungeschickte Argumentation selbst sehr schaden.
  5. Daher sollten Sie sich in der Praxis unbedingt einen Rechtsanwalt nehmen.

Worin unterscheiden sich Führerscheinentzug und Fahrverbot?

Ein Fahrverbot ist zwar unangenehm, hat jedoch keine dauerhaften Folgen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis verändert jedoch Ihr Leben längerfristig. Das Fahrverbot stellt eine deutliche Warnung dar, dass Sie sich in einer bestimmten Situation im Straßenverkehr völlig falsch verhalten haben.

Wenn Sie z. B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten haben, geben Sie für die Dauer des Fahrverbots Ihren Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab. Anschließend bekommen Sie ihn aber pünktlich wieder.

Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis verliert dagegen der komplette Führerschein seine Wirkung. Die zuständige Behörde entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis oder ein Gericht nimmt sie Ihnen im Zuge eines Strafverfahrens ab. Außerdem kann die Polizei den Führerschein bei einem besonders schweren Verkehrsverstoß unmittelbar sicherstellen. Ihre Fahrerlaubnis ist dann zunächst einmal weg. Erst nach einer bestimmten Sperrfrist kann es auf Ihren Antrag hin zur Wiedererteilung kommen.

Wann droht Ihnen der Entzug des Führerscheins?

Wenn bei Ihnen als Führerscheininhaber Gründe vorliegen, die erheblich an Ihrer Fahreignung zweifeln lassen, droht Ihnen, dass Behörden und Gerichte entscheiden, Ihnen den Führerschein zu entziehen. Zu diesen Gründen zählen u. a.:

  • wenn Sie acht oder mehr Punkte im Flensburger Fahreignungsregister gesammelt haben, 
  • wenn Sie als Wiederholungstäter, schon öfters deutlich zu schnell gefahren sind und man Sie erwischt hat,
  • wenn Sie wiederholt unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen hinter dem Steuer angetroffen wurden,
  • wenn Sie einen Unfall verursacht haben, abhängig davon, warum der Unfall geschehen ist,
  • wenn Sie sich als zum Führen eines Kfz ungeeignet erwiesen haben, u. a. durch körperliche, geistige oder charakterliche Mängel, wie z. B. schwerste Sehschwächen, schwere Nervenleiden oder schwere psychische Krankheiten.

Wenn Ihnen der Führerschein zwangsentzogen wurde, müssen Sie als Betroffener sehr strenge Auflagen einhalten, um wieder eine Fahrerlaubnis zu erhalten. Aus diesem Grund ist es unbedingt empfehlenswert, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten teilweise noch deutlich strengere Regeln. Damit wird dem deutlich erhöhten Unfallrisiko durch Fahranfänger Rechnung getragen.

Welche Besonderheiten sind in der Probezeit zu beachten?

In der Probezeit unterscheidet man zwischen A-Verstößen und B-Verstößen. A-Verstöße sind schwere Verkehrsdelikte, wie z. B. Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht. Bei B-Verstößen handelt es sich dagegen meist um einfachere Vergehen, wie beispielsweise Parkverstöße.

Haben Sie einen A-Verstoß begangen, so kommt es zur Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre. Sollten Sie innerhalb der verlängerten Probezeit erneut einen A-Verstoß begehen, wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis von der Behörde dauerhaft entzogen. Das gleiche Verfahren wird auch bei B-Verstößen angewandt, wobei es hier erst nach dem zweiten B-Verstoß beginnt.

Neben einem vorübergehenden oder dauerhaften Entzug Ihrer Fahrberechtigung kann auch eine bindende Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden. Diese Zeitspanne müssen Sie in jedem Fall abwarten.

Wenn Sie anschließend Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten möchten, kann es sein, dass Ihnen eine neue Führerscheinprüfung inklusive der erneuten Durchführung von Fahrstunden oder die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung droht. Dies ist von den Umständen Ihres Einzelfalls abhängig. Wenn Sie danach Ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen, beginnt Ihre Probezeit von Neuem.

Wenn Sie Punkte nicht abbauen, gerät Ihr Führerschein in Gefahr

Generell kommt es mit acht Punkten in Flensburg zur Entziehung des Führerscheins. Die Speicherung der Punkte erfolgt im Fahreignungsregister, das vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt wird. Früher sprach man vom Verkehrszentralregister.

Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt Ihnen auch Auskunft über Ihren Punktestand. Abhängig von der Schwere eines Verkehrsverstoßes drohen Ihnen neben einem Bußgeld zwischen einem und drei Punkten. Diese bleiben aber nicht lebenslang bestehen, sondern verfallen nach einer bestimmten Zeit.

Dabei kommt es ebenfalls auf die Schwere des jeweiligen Verstoßes an. Wenn Sie z. B. einen Punkt erhalten haben, weil Sie zu schnell gefahren sind, wird dieser nach zweieinhalb Jahren wieder gelöscht. Wurden im Zuge einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwei Punkte gegen Sie verhängt, so dauert es fünf Jahre, bis diese wieder verschwinden. Haben Sie sogar drei Punkte bekommen, so dauert es zehn Jahre bis zu deren Streichung.

Wenn Sie Angst vor einem baldigen Führerscheinentzug haben, können Sie dem entgegenwirken. Es ist bis zu einem Punktestand von fünf Punkten durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich, einen Punkt abzubauen.

Wie kann man den Führerschein erneut beantragen?

Beim Führerscheinentzug erhalten Sie als Fahrer den Führerschein nicht automatisch zurück. Sie müssen ihn, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, neu beantragen. Die minimale Sperrfrist dafür liegt bei einem halben Jahr.

Anschließend müssen Sie als Verkehrssünder in der Regel zunächst an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen und diese bestehen. Eine solche MPU ist ein Test, mit dem die Fahrerlaubnisbehörden seit 1954 die persönliche Fahreignung der Verkehrsteilnehmer überprüfen. Umgangssprachlich spricht man vom Idiotentest

Die MPU besteht aus drei unterschiedlichen Teilen: einem Verkehrstest, einer ärztlichen Untersuchung sowie einem psychologischen Gespräch. Wenn es zum Führerscheinentzug aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer kam, droht Ihnen, dass Sie zusätzlich durch eine Haaranalyse Ihre Abstinenz belegen müssen. Nur wenn sich Ihr Trinkverhalten oder Drogenkonsum nachweisbar geändert hat, können Sie den Führerschein erneut beantragen.

Diese Grundgebühren fallen bei der MPU nach Vergehen im Straßenverkehr an:

VergehenGrundgebühren inklusive Mehrwertsteuer
Straftat-Vergehen347.48 Euro
Überschreiten der akzeptablen Verkehrspunkte in der Verkehrssünderkartei347.48 Euro
Fahren unter Alkoholeinfluss402,22 Euro
Fahren unter Drogeneinfluss554.54 Euro
Fahren unter Alkoholeinfluss und hohem Punktekonto575.96 Euro
Fahren unter Drogeneinfluss plus Punktevergehen728.28 Euro
Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss755.65 Euro
Deshalb müssen Verkehrssünder zur MPU
Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Foto(s): ©Pixabay/andibreit

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