Fürst Fuggerbank vermittelt Triebwerkfonds (GSI Triebwerkfonds 3)

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Nicht zur Altersvorsorge geeignet! Wenn dies das einzige Produkt ist. Vorsicht risikoreich!

Mit der vorliegenden Beteiligung an einem Flugzeug (Triebwerksfonds!) besteht keine mittlere sondern eine hohe Risikoneigung. Die Unvorhersehbarkeit der Marktsituation, gepaart mit dem konkreten Anlagenkonzept (Fremdfinanzierung der Produktion unter Zuhilfenahme des eingeworbenen Anlegerkapitals) ist keine mit einer mittleren Risikoneigung vergleichbare Kapitalanlage, zumal weder dem investierten Geld Sachwerte gegenüberstehen, noch Produktionskapazität bzw. Entwicklung des Absatzmarktes kurz- oder längerfristig im Flugzeugbereich vorhersehbar ist.

GSI Triebwerke 3 GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) eingetragen im Handelsregister des AG München, HRA 91970 – Beteiligungstreuhandvertrag mit der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH München

Mit „Bewährter Schub für Ihre Rendite“ wurde im Rahmen einer Vorabinformation durch die GSI der Anleger darüber informiert, in diesem Wachstumsmarkt (internationaler Luftverkehr) investieren, zumal durch die Airlines Ersatztriebwerke angemietet werden, soweit aufgrund der fälligen Wartungsintervalle bereits im Einsatz befindliche Turbinen für mehrere Wochen „in der Werkstatt“ verbleiben.

Mit Prospektnachtrag vom 29.07.2009 wurde unter Hinweis auf die im September 2008 ausgebrochene Finanzkriese ein starker Rückgang globaler Produktion erklärt.

Es erfolgte der Hinweis, dass: …

Fallweise dramatische Nachfragerückgänge festgestellt wurden und die ursprünglichen Aussichten, Ausgangsprospekt Kapitel 7 ab Seite 28 korrigiert wurden. Zudem wurden die „Risiken“ der Beteiligung ursprünglich Kapitel 4, Seite 12 ergänzt, indem nunmehr auf Auswirkungen von Krankheiten (Epidemien und Pandemien) auf den internationalen Luftverkehr hingewiesen wurde. Gleichzeitig wurden langfristige Aussichten für den Luftverkehr wieder mit Wachstumszahlen belegt.

Die Prognoserechnung (urspr. Kapitel 13, Seite 66) wurde komplett durch eine neue Prognoseberechnung ersetzt.

Ferner war auch auf steuerrechtliche Änderungen verwiesen worden.

Dies alles kennzeichnete die Risikoneigung eines entsprechenden Beteiligungsproduktes.

Dies alles führt dazu, dass u. E. jedenfalls spätestens bei der Vermittlung entsprechender Beteiligungen ab dem Kalenderjahr 2007 ein zum Teil unrichtiger Prospekt verwandt wurde. Anleger, die im Kalenderjahr 2006 entsprechende Beteiligungen vermittelt erhielten, haben keine Chancen mehr Ansprüche auf Schadensersatz nach dem 31.12.2016 geltend zu machen.

MJH Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Martin J. Haas meint: Prospekte und Beratungsgespräche beinhalten zuweilen massive Aufklärungspflichtverletzungen, die den Anleger verhelfen, sein bezahltes Geld zurückzufordern. In Bezug auf die Fondsbeteiligung können Kündigungsgründe vorliegen. Widerrufsbelehrungen weisen im Grunde genommen viele Fehler auf, die die Beendigung einer Beteiligung als Kommanditist durch Widerruf erlauben können. Seien Sie skeptisch. Das investierte Geld in Unternehmensbeteiligungen ist im Zweifel schon weg. Manch einer zahlt gerne in Kapitalanlagen und hofft (was andere eben Spekulation nennen). Andere werden skeptisch und zweifeln an der Redlichkeit der ihnen gemachten Versprechungen. Wer Angst hat, Gelder zu verlieren, sollte sich besser nicht als Kommanditist beteiligen, sondern sparen. Unternehmerische Beteiligungen besitzen das Risiko des Totalverlustes. Im Fall von Falschberatung gibt es im Fall von Aufklärungspflichtverletzungen das Geld zurück. Wer sich nicht um sein Glück kümmert, muss halt hoffen.

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