Fundus Baubetreuung Immobilien-Anlagen Nr. 27 KG (Fundus Fonds): BGH hebt Urteile des OLG Köln auf

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Der BGH (Aktenzeichen II ZR 142/09 und II ZR 143/09) hat zwei anlegerfeindliche Urteile des OLG Köln aufgehoben. Die Anleger des Immobilienfonds Fundus Fonds Nr. 27 haben den Fundus verklagt, da Sie die versprochenen Ausschüttungen nicht mehr erhalten haben.

Die Anleger hatten sich in den 90er Jahren an einer Kapitalerhöhung des geschlossenen Fonds Fundus 27 KG des Initiators Anno August beteiligt. Versprochen wurden ihnen von der Fundus Fonds Verwaltungs-GmbH garantierte Ausschüttungen. Diese Erwartungen wurden jedoch nicht erfüllt, da sich das Bürogebäude als schwer vermietbar herausstellte. Die Fundus Fonds Verwaltung GmbH lehnte gegenüber den Anlegern jegliche Zahlung ab, die daraufhin Klage erhoben. Das Landgericht Aachen gab der Klage zunächst statt, das OLG Köln wies die Klage dann aber mit der Begründung ab, es würden keine Garantien des Fundus Fonds vorliegen.

Dem erteilte der BGH nun eine klare Absage und wirft dem OLG Köln Denkfehler vor. Das OLG Köln hat nach Ansicht des BGH einen Gehörverstoß begangen. Möglicherweise liegt ein Prospektfehler vor, weil die Garantien falsch dargestellt wurden. Der BGH hat die Sache an das OLG Köln zur Neuverhandlung zurück gewiesen.

Stellungnahme der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Der BGH hat wieder einmal ein anlegerfeindliches Urteil eines Untergerichts zugunsten von Anlegern aufgehoben. Dies ist erfreulich. Der BGH bestätigt damit seine Linie, dass Anleger sich auf die Angaben in dem Emissionsprospekt verlassen dürfen. Anlegern empfiehlt der im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwalt Ralph Sauer von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, sich anwaltlich beraten zu lassen. Der Fall zeigt, dass Verfahren gegen die Immobilienfonds erfolgreich sein können. Daneben können auch immer Ansprüche gegen Vermittler und Berater bestehen. Es besteht die Möglichkeit, dass geschädigte Anleger schadlos aus den Fundus Fonds heraus kommen.


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