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G20-Krawalle: Wer zahlt Schäden an Auto, Fahrrad und Haus?

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Brennende Barrikaden, zerstörte Scheiben, angezündete Autos: Die Krawalle beim G20-Gipfel hinterlassen riesige Schäden schockierenden Ausmaßes. Wer bezahlt das?

Staatshaftung unwahrscheinlich

Wie konnte es so weit kommen? Wie lässt sich solch grenzenlose Gewalt künftig verhindern? Musste der Gipfel in Hamburg stattfinden? Und wer übernimmt die Verantwortung? Das sind die Fragen, die derzeit die Diskussion bestimmen. Auch von Entschädigungen für betroffene Bürger ist am Rande die Rede. Einen Anspruch darauf gibt es aber kaum. Für Gerichte zählen Schäden durch Demonstrationen zum allgemeinen Lebensrisiko. Allenfalls, wenn der Staat angesichts gewalttätiger Ausschreitungen untätig bleibt, ist das anders zu sehen. Dagegen spricht beim G20-Gipfel das massive Aufgebot von 21.000 Polizisten, von denen nahezu 500 bei ihrem Einsatz verletzt wurden. Fehler bei der von der Polizei verfolgten Strategie begründen Schadensersatzansprüche nur, wenn sich diese als katastrophal falsch erwiesen hat und schlicht nicht nachvollziehen lässt. Was schief gelaufen ist, wird die Aufarbeitung der Ausschreitungen zeigen. Kritik am Vorgehen der Polizei ist jedenfalls berechtigt. Andererseits darf keiner die für die Polizisten von einer neuen Brutalität geprägten und lebensgefährlichen Situationen einfach ignorieren.

In einzelnen Bundesländern wie in Berlin gilt noch das aus dem Jahr 1920 stammende Tumultschädengesetz. Auch in Hamburg gilt es zumindest teilweise. Danach haftet das Land zu 75 Prozent für im Zusammenhang mit inneren Unruhen entstandene Sachschäden. So schlimm die Krawalle jedoch waren, das Ausmaß innerer Unruhen haben sie nicht angenommen. Für diese braucht es mehr als örtlich und zeitlich begrenzte Ausschreitungen. Es genügt nicht, dass sich einzelne Teilnehmer einer Demonstration zu Gewalttaten hinreißen lassen. Vielmehr müssen diese auch auf andere Bevölkerungsteile übergreifen. Eine allgemeine Beteiligung an der von den als Schwarzer Block agierenden Gruppierungen ausgehenden Gewalt ist jedoch nach aktuellem Stand zu verneinen.

Hamburger Polizei will informieren

Immerhin informiert die Hamburger Polizei ab heute in den betroffenen Stadtteilen über die Schadensregulierung. Bürgerinnen und Bürger, die durch die gewaltsamen Ausschreitungen der vergangenen Tage während des G20-Gipfels geschädigt wurden, können sich zudem beim kostenfreien Bürgertelefon der Polizei Hamburg unter der Rufnummer 08000-428650 melden. Ein positives Zeichen ist auch die Geste des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV), der geschädigten Autobesitzern Monatskarten im Wert von 210,80 Euro schenken will. Betroffene sollten sich bei der HVV-Infoline unter 040-19449 melden.

Die Chance, den oder die Täter zu finden, ist oft gering. Und dann müssen sie den Schaden auch bezahlen können. Dennoch sollte man seinen Schaden bei der Polizei anzeigen. Das verlangen die Versicherungen, bevor sie leisten. Und vielleicht wird der Täter doch noch ermittelt. Hierbei können die Video- und Bildaufnahmen helfen, die die Polizei nach einem Aufruf inzwischen erhalten hat.

Welche Versicherungen zahlen was?

Bleiben noch mögliche Ansprüche gegen die Versicherungen. Zusätzlich zur Anzeige bei der Polizei sollten Geschädigte die Schäden fotografieren und sie dann ihrer Versicherung melden. Für die verschiedenen Schäden an Autos und Gebäuden sind folgende Versicherungen zuständig.

Angezündete Autos und Fahrräder

Vor allem im Schanzenviertel und in Altona aber auch in anderen Stadtteilen zündeten die Gewalttäter zahlreiche Autos an. Für solche von Dritten verursachte Schäden tritt keine Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Sie greift nur im umgekehrten Fall, wenn man selbst einen Schaden verschuldet hat. Fremdschäden sind ein Fall für die Kaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung zahlt aber Vandalismusschäden in Form von Brandstiftung und Glasbruch: Blechschäden jedoch in der Regel nicht. Diese deckt nur eine Vollkaskoversicherung ebenfalls mit ab. Ersetzt wird von Teil- wie Vollkasko meist nur der Wiederbeschaffungswert. Kaskoversicherungen, die stattdessen den Neuwert ersetzen, sind seltener bzw. zahlen den Neuwert nur bei nahezu neuen Fahrzeugen. Da ausgebrannte Fahrzeuge keinen Restwert haben, handelt es sich um wirtschaftliche Totalschäden. Für den Schadensersatz bedeutet das: Betroffene Besitzer bekommen so viel, wie ein von Alter, Laufleistung und Ausstattung her vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt kostet. Mehrwertsteuer ersetzt die Versicherung dabei nur soweit man sie tatsächlich bezahlt hat. Wer sich also kein Auto anschafft, bekommt nur den Nettowert ersetzt. Vandalismusschäden an Fahrrädern zahlen nur spezielle Fahrradversicherungen.

Schäden an und in Gebäuden

Brandstiftung an bzw. in Wohngebäuden zahlt die Wohngebäudeversicherung. Bei gewerblicher Nutzung bedarf es einer gewerblichen Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung umfasst regelmäßig Schäden durch Feuer. Für Schäden darüber hinaus an der Wohnungseinrichtung bzw. an den darin befindlichen Gegenständen ist die Hausratversicherung zuständig.

Glasschäden, wenn beispielsweise mit einem Stein die Scheibe eingeworfen wurde, sind ebenfalls ein Fall für die Gebäudeversicherung und bei weiteren Schäden am Inventar für die Hausratversicherung. Entscheidend ist, dass die beiden Versicherungen auch Glasbruch abdecken, was häufig, aber nicht immer der Fall ist. Schäden an der Hausfassade sind dagegen seltener von der Gebäudeversicherung abgedeckt. In jedem Fall sollte man die Schäden mit der Versicherung abklären. Reparaturen sollten erst nach Freigabe durch die Versicherung erfolgen.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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