Russische ADR umtauschen (Gazprom und Co.): Das ist der aktuelle Stand

  • 15 Minuten Lesezeit

Update vom 24.02.2023

  • Weg 1: Konvertierung von russischen ADR über westliche Broker

Die NSD (National Settlement Depository) in Russland verzichtet zurzeit abermals auf die Erhebung von Gebühren. Auch der DR Agent JP Morgan hat die Bücher wieder geöffnet. Der Umtausch von ADR ist daher teilweise wieder möglich. Wir rechnen damit, dass weitere DR Agents folgen werden. Die Bücher anderer DR Agents (z.B. BNY Mellon) sind zurzeit aber noch geschlossen.

Notwendig für den Umtausch von ADR ist ein (verifiziertes) Depot mit Anbindung an die NSD. Das Depot sollte bereits eröffnet sein, bevor Sie ein Angebot von Ihrem Broker zum Umtausch der ADR erhalten, da die Depoteröffnung eine gewisse Vorlaufzeit benötigt und die Fristen oft sehr knapp bemessen sind.

Der Umtausch kann trotz guter Vorbereitung bei denjenigen Anlegern scheitern, deren Lagerstelle die Clearstream Banking AG (nachfolgend "Clearstream") ist. Im Jahr 2022 waren insoweit auch Lagerstellenwechsel angezeigt, um den Umtausch von ADR erfolgreich - und ohne Beteiligung von Clearstream - durchzuführen, was aber im Verlauf des Jahres 2022 auch nicht mehr möglich war (zu Clearstream siehe weiter unten).

  • Weg 2: Zwangskonvertierung von russischen ADR

Wir waren für unsere Mandanten mit der Zwangskonvertierung vollumfänglich erfolgreich. Neue Anträge können allerdings nicht mehr gestellt werden. Mit Blick auf die Zwangskonvertierung sind wir daher nicht mehr für Anleger tätig. Details finden Sie weiter unten (Update vom 17.01.2023).

Unsere Erfahrungen mit dem Ablauf der Zwangskonvertierung fassen wir demnächst in einem Bericht zusammen. Dort finden Interessierte auch Unterlagen zum Download, ebenso Übersetzungen. Den Link werden wir an dieser Stelle mitteilen.

  • Vorgehen gegen Clearstream

Viele Anleger, deren ADR über Clearstream verwahrt werden, scheiterten mit der Konvertierung von ADR (dies jedenfalls über den westlichen Weg). Zugleich verlief der Umtausch von ADR über andere Lagerstellen weitestgehend erfolgreich.

Wir prüfen nun, ob Anleger (notfalls) Schadensersatzansprüche gegen Clearstream geltend machen können. Bisherige und uns bekannte Verlautbarungen bzw. Erklärungen von Clearstream bzw. Dritten (BaFin) sind nach unserem Dafürhalten unzureichend, jedenfalls aber unvollständig. Zahlreiche Fragen sind offen. Wenn der Sachverhalt weiter geklärt ist, und erst dann, dürfte sich eine fundierte Aussage dazu treffen lassen, ob gegenüber Clearstream Schadensersatzansprüche in Betracht kommen oder nicht. Eine Rolle könnten u.a. abgegebene Aufträge zum Umtausch (und die jeweiligen Zeitpunkte) spielen, so etwa, ob vor oder nach dem 19.08.2022 ein Umtausch in Auftrag gegeben worden ist.

Wichtig für Anleger: Dokumentieren und archivieren Sie bitte sämtliche von Ihnen eingeleitete Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konvertierung Ihrer ADR.

Mittels einer E-Mail an adr@weisswert.de (Stichwort im Betreff: "ADR umtauschen") können Sie sich kostenfrei bei WEISSWERT registrieren und Sie erhalten weitere Informationen von uns.


Update vom 17.01.2023

Bitte beachten Sie: Sowohl der Umtausch über den Westen als auch über Russland ist zurzeit (wieder) schwierig, wenn nicht gar unmöglich (Details im Anschluss weiter unten). Zurzeit können wir nicht mit Aussicht auf Erfolg für ADR-Inhaber tätig werden.

Wir haben schwierige Situationen wie diese allerdings schon des Öfteren erlebt. Die Erfahrung zeigt: Es gibt immer wieder Wege, die man erfolgreich beschreiten kann. Allerdings muss man mitunter schnell handeln, um den Erfolg zu gewährleisten. Es bietet sich vor allem an, bereits vorbereitet zu sein, wenn die Bücher von BNY Mellon und anderen Depotbanken wieder geöffnet.

Näheres zum aktuellen Stand:

Da zurzeit Bücher von Depotbanken im Westen geschlossen sind, ist ein Umtausch über westliche Broker Stand jetzt nahezu unmöglich. 

Als Alternative bot sich hierzu im Sommer bzw. Herbst 2022 die Zwangskonvertierung auf Basis des Gesetzes Nr. 319-FZ der Russischen Föderation an. Auf dieser Grundlage konnten wir selbst für diejenigen Mandanten, mit denen wir über westliche Broker (wegen aus unserer Sicht mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens Clearstream bzw. wegen Schließung der Bücher u.a. von BNY Mellon) keinen Erfolg erzielen konnten, vollumfänglich Erfolg erzielen: Sämtliche Anträge der von uns vertretenen Mandanten wurden positiv beschieden.

Nachdem die Frist für die Zwangskonvertierung am 10. November 2022 abgelaufen war, beriet die Duma sehr bald über eine weitere Gesetzesreform. Wie zunächst im November 2022 russische Nachrichtenagenturen berichteten, sollte die Möglichkeit der Zwangskonvertierung ein weiteres Mal eröffnet werden. 

Der russische Finanzmarktausschuss erarbeitete einen Entwurf und die Duma beriet in mehreren Lesungen. Sie verabschiedete auch schlussendlich ein neues Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 319-FZ der Russischen Föderation. 

Die Zwangsübertragung von Aktien ist demnach möglich. Nicht aber wurde  - und damit anders als ursprünglich berichtet - die Zwangskonvertierung von ADR ermöglicht: In dem final verabschiedeten Gesetz wurde ein zentraler Passus nicht aufgenommen, nämlich mit Blick auf Artikel 4 des Gesetzes Nr. 319-FZ der Russischen Föderation.

Die Duma hat im Ergebnis lediglich den Artikel 5 des Gesetzes Nr. 319-FZ der Russischen Föderation reformiert - was nicht ausreichend ist. Für ADR-Inhaber ist Artikel 4 von zentraler Bedeutung. Artikel 4 blieb von der Gesetzesreform unberührt, sodass die dafür geltende alte Frist (10. November 2022, siehe unten) nach wie vor gilt. Es besteht insoweit Stand jetzt keine Möglichkeit, die Zwangskonvertierung von ADR zu beantragen. Auch eine (analoge) Auslegung des Gesetzes dahingehend, dass gleichwohl die Zwangskonvertierung von ADR möglich ist, ist nach unserem festen Dafürhalten ausgeschlossen. Die aktuelle gesetzgeberische Vorgabe ist eindeutig.

Sobald wir eine valide Option sehen, dass und wie wir Ihnen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage helfen können, melden wir uns gerne bei Ihnen mit weiteren Informationen zurück. 


Update vom 5.12.2022

Wir beraten von nun an wieder zum Umtausch von ADR! 

Aufgrund (abermals) neuer Entwicklungen bietet sich Anlegern nun wieder die Chance, ADR umzutauschen. Wir korrigieren damit unsere Meldung vom 12.10.2022. Wir sind ab nun wieder für Anleger beratend tätig, um unseren Beitrag dafür zu leisten, dass Sie Ihre ADR erfolgreich umtauschen. 

Unser Beratungsansatz ist ganzheitlich und erfolgreich. Allerdings steht nicht jede Option jedem Investor offen. Aus Erfahrung können wir sagen: Der Schlüssel zum Erfolg liegt in guter Vorbereitung und dem richtigen Timing. Wir empfehlen kein bestimmtes Vorgehen, weil zunächst Ihre Situation zu analysieren ist. Das heißt, wir prüfen in einem ersten Schritt, welche Optionen Ihnen konkret offen stehen, so etwa mit Blick auf eine Konvertierung im ordentlichen Verfahren als auch mit Blick auf eine Zwangskonvertierung

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, senden Sie uns bitte eine

E-Mail mit dem Betreff "ADR umtauschen" an die E-Mail-Adresse adr@weisswert.de.

Wir informieren Sie im Anschluss kostenfrei darüber, welche Informationen wir von Ihnen benötigen, um Sie beraten zu können. Kostenfrei stellen wir Ihnen aber auch weitere Informationen zur Verfügung, und zwar (einschließlich FAQ) hier:

WEISSWERT-Informationen zum Umtausch von ADR

Die nachfolgenden Informationen mit Blick auf die Zwangskonvertierung sind veraltet. Aktuelles können Sie, wie soeben beschrieben, unter dem Link auf unserer Webseite nachlesen. 

Vielen Dank.


Update vom 12.10.2022

Wir haben seit dem 12.10.2022 keine Mandate mehr angenommen, und zwar dies mit Blick auf die Zwangskonvertierung aus guten Gründen. Im Folgenden können Sie unsere bisherigen Informationen zur Umwandlung von ADR nachlesen. Diese Informationen sind für Sie jetzt nicht relevant. Sie zeichnen nur den Weg nach, den wir bislang mit Blick auf die sogenannte Zwangskonvertierung gegangen sind - und der Stand jetzt verschlossen ist.

Update vom 04.10. und 08.10.2022: Der Umtausch von ADR ist doch noch möglich!

Wer jetzt noch seine ADR, insbesondere Gazprom und Lukoil, in russische Originalaktien umtauschen möchte, für den ist es eigentlich bereits zu spät. Wie aber die russische Nachrichtenagentur Interfax am 23. September 2022 berichtet hat, beriet die Duma über eine Verlängerung der Frist zum Umtausch von ADR. Am Dienstag, den 27. September 2022, hat es eine zweite Lesung über eine Verlängerung der Frist gegeben. Mittlerweile ist das Gesetz verabschiedet: Die Frist wird bis zum 10. November 2022 verlängert. 

Die Zeit ist allerdings weiterhin knapp. Es sind im Vorfeld diverse Maßnahmen zu treffen und Unterlagen einzuholen, weshalb wir Stand jetzt nur bis zum 11. Oktober 2022 Mandate annehmen können. 

Vor diesem Hintergrund bieten wir ADR-Anlegern an, den Umtausch von ADR zu organisieren. Bitte melden Sie sich bei uns unverzüglich mit einer E-Mail an: adr@weisswert.de (Betreff: ADR-Soforthilfe).

Wir nehmen nur eine begrenzte Zahl an Mandaten an, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Die Erfahrung zeigt schließlich, dass sowohl der Beratungs- als auch Koordinierungsbedarf in dieser Angelegenheit in jedem Einzelfall erheblich ist. Eine entsprechende Betreuung ist auch notwendig, um einen Erfolg im Wege der Zwangskonvertierung zu erzielen. Wir können daher ausschließlich unter den unten genannten Bedingungen für Sie tätig werden, zumal wir zu einem Großteil auf Erfolgsbasis arbeiten und nahezu sämtliche externe Kosten pauschal abdecken. 

Wir bitten Anleger, welche die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, von Anfragen zu "Ausnahmeregelungen" abzusehen. Wir haben in Anbetracht unseres Aufwands und der Kapazitäten die Anzahl der offenen Plätze für Mandate, die fixe Vergütung und Erfolgsvergütung nach unserem festen Dafürhalten sehr fair kalkuliert. Dazu allerdings müssen Sie die Mindestvoraussetzungen erfüllen. Ich bitte Sie vielmals um Verständnis, dass wir andernfalls nicht für Sie tätig werden können.

1. Sie besitzen mindestens 8.000 Stück Gazprom-ADR oder andere ADR im Wert von mindestens 150.000 Euro (Stand: 22.0.2022). 

2. Sie besitzen einen gültigen Reisepass

3. Sie sollten unverzüglich an Ihren Broker herantreten!

Wir planen nunmehr eine weitere Übergabe von Unterlagen auf dem schnellsten Weg, mittels Transport per Flugzeug und Übergabe von "Anwalt zu Anwalt" in Istanbul. Zuvor werden Scans (damit im Vorfeld übersetzt werden kann) nach Moskau geschickt. Der Zeitablauf ist eng getaktet und gleichwohl mit zeitlichen Puffern versehen, damit wir auf der sicheren Seite sind und den Erfolg nicht gefährden.

Im Vorfeld aber müssen Sie Ihre Hausaufgaben möglichst zeitig erledigen. Dazu gehört es u.a., diverse Informationen von Ihrem Broker bzw. Ihrer Hausbank einzuholen. Wir begleiten Sie auf diesem Weg. 

Damit wir genügend Zeit haben, und zwar auch, um mit den Unterlagen entsprechend weiter arbeiten zu können (Beglaubigungen, Apostillen, Übersetzungen noch vor Eintreffen der Dokumente in Moskau, weitere Beglaubigungen in Moskau, Konteneröffnungen und Antragstellungen in Moskau), ist es notwendig und ratsam, dass Sie alsbald damit beginnen, die Unterlagen bzw. Informationen einzuholen. 

Daher meine Bitte: Kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich, damit wir zügig mit dem Prozess beginnen können. Auch wir benötigen Planungssicherheit und nehmen nur eine begrenzte Zahl an Mandaten an. Wir nehmen Stand jetzt auch nur bis voraussichtlich 11. Oktober 2022 Mandate an.


ACHTUNG: Die nachfolgenden Informationen sind zum Teil, jedenfalls mit Blick auf die Fristen, veraltet! Bitte beachten Sie unser Update vom 4. Oktober 2022 oben, speziell zu der sich ankündigenden Verlängerung der Frist durch die Duma!

Russland- und Gazprom-ADR: Der Stand der Dinge

Inhaber von ADR (Hinterlegungsscheinen) auf russische Aktien, speziell Gazprom ADR, haben nur noch jetzt die Chance, ihre ADRs in Aktien umzutauschen: Zwar läuft "erst" am 11. Oktober 2022 nach Maßgabe eines russischen Gesetzes (wir haben hierzu berichtet) eine Frist ab, nach der ein Umtausch bzw. eine Umwandlung von ADRs auf russische Aktien nicht mehr möglich sein wird.  Die für Investoren dabei zu überwältigenden Hürden sind allerdings hoch und man muss jetzt handeln, wenn man die Zwangskonvertierung vornehmen möchte.

Nachfolgend informiere ich Sie zu dem Stand Stand der Dinge bei der Zwangskonvertierung. 

Auch teile ich Ihnen mit, weshalb wir über einen langen Zeitraum, trotz vieler Anfragen von Investoren, keinerlei Mandate angenommen haben. Wir hatten - leider - bislang sehr gute Gründe dafür, Mandate abzulehnen bzw. Anleger zum Zuwarten aufzufordern. Unsere Gründe hierfür lege ich Ihnen nachfolgend dar. 

Erfreulich ist: Die Sachlage hat sich nun in zentralen Punkten geändert, dies jedenfalls für Inhaber von Gazprom-ADR. Auch diese Gründe lege ich Ihnen dar. 

Es gibt insoweit speziell für Inhaber von Gazprom-ADR erfreuliche als auch unerfreuliche Mitteilungen:

1. Wir können nunmehr guten Gewissens für Sie im Rahmen der Zwangskonvertierung tätig werden. Die Aussicht auf Erfolg besteht.

2. Wir können leider erst jetzt für Sie tätig werden. 

3. Wir werden grundsätzlich nur noch für Inhaber von Gazprom-ADR tätig, und dies auch nur bei einer Stückzahl in Höhe von mindestens 8.000 ADR. 

Soweit Sie die Voraussetzung erfüllen und den Umtausch Ihrer ADR wünschen, melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns. Schreiben Sie uns entweder eine E-Mail an: adr@weisswert.de oder besuchen Sie die Webseite der Kanzlei WEISSWERT und kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

I. Die bisherige Sachlage - und die Gründe für unsere bisherige Zurückhaltung

Die Gazprombank (diese ist als Depotbank zuständig für Gazprom-Aktien) hat nach der Verabschiedung des russischen Gesetzes, welches die sogenannte Zwangskonvertierung ermöglicht (Gesetz Nr. 319-FZ der Russischen Föderation vom 14. Juli 2022), über viele Wochen keine näheren Angaben zu dem Prozedere gemacht. Während also bei dem Anlegerpublikum seit Mitte Juli 2022 bekannt war, dass es einen neuen Weg für die Konvertierung gibt, war lange Zeit nicht klar, wie dieser Weg "über Russland" konkret aussieht. 

Als die Gazprombank schließlich Informationen zu dem weiteren Vorgehen veröffentlichte, ergaben sich viele neue Fragen. So erklärte die Gazprombank etwa, dass ein beizubringender Nachweis bzgl. der ADR nicht älter als 15 Tage sein dürfe, und zwar dies gerechnet aber der Stellung des Antrags auf Zwangskonvertierung. Nun muss man wissen: Dieser Nachweis muss beglaubigt und apostilliert in Russland eingereicht werden. 

Außerdem muss dieser Nachweis übersetzt und mit Blick auf die Übersetzung nochmals beglaubigt werden. Selbst wenn man einen Kurier beauftragen würde (was derzeit ein außerordentlich schwieriges Unterfangen ist), wären die Risiken hoch. Ebenso ergaben sich Fragen mit Blick auf weitere Nachweise, die in der von uns verstandenen Weise so nicht von Anlegern - jedenfalls in der Kürze der Zeit - hätten beigebracht werden können. 

Wir sahen uns vor diesem Hintergrund lange Zeit nicht in der Lage, Anleger bei der Zwangskonvertierung guten Gewissens betreuen zu können. Die Gefahr, dass die Konvertierung scheitert, war nach unserem Dafürhalten und in Anbetracht der von der Gazprombank aufgestellten Voraussetzungen im Ergebnis zu hoch. 

II. Die neue Sachlage bei ADR von Gazprom

Speziell mit Blick auf die zwei zentralen Punkte, welchen das Scheitern mit Blick auf die von der Gazprombank für Gazprom-ADR aufgestellten Voraussetzungen wahrscheinlich machten, hat sich die Lage allerdings geändert, weshalb wir nun tätig werden.

III. Was ist für Inhaber von Gazprom-ADR jetzt zu tun?

Gazprom-Anleger, welche die Konvertierung wünschen, bitten wir, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen (E-Mail an: adr@weisswert.de) . Wir nehmen bis zum 12. September 2022 noch Mandate an. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 8.000 Gazprom ADR besitzen.

Soweit Sie weitere Positionen von anderen Emittenten besitzen, sprechen Sie uns gerne hierauf an.

Achtung: Nach dem 12. September 2022 können wir nicht mehr gewährleisten, sämtliche notwendigen Maßnahmen in Deutschland als auch in Russland ordnungsgemäß und fristgerecht zu treffen und zu überwachen. Zwar ist, je nachdem wie schnell Sie einen Notartermin vereinbaren können, auch eine Vertretung nach dem 12. September 2022 in Ausnahmefällen noch machbar. Garantieren können wir Ihnen danach aber nichts, und zwar aus zwei Gründen (beachten Sie bitte auch die Ausnahme bzgl. des "Schlusstermins Stuttgart"): 

Erstens müssen Sie als Inhaber von ADR nicht nur Beglaubigungen, sondern auch Apostillen zu Ihrem Reisepass sowie einer russischen Vollmacht (diese stellen wir Ihnen zur Verfügung) beibringen. Während wir mit Blick auf diverse Formalitäten zu sämtlichen anderen Unterlagen alles für Sie erledigen können, sind wir speziell mit Blick auf diese Unterlagen auf Ihre persönliche Unterstützung angewiesen. 

Für die Erteilung von Apostillen ist das jeweilige Landgericht zuständig. Sie sind damit nicht nur davon abhängig, wann Sie einen Notartermin erhalten, sondern auch davon, wie schnell das örtliche Landgericht im Anschluss an die Beglaubigungen die Apostillen erteilt. Eine parallele Beauftragung (auch das wurden wir bereits gefragt) ist ausgeschlossen.

Zweitens sind unsere Kapazitäten begrenzt. Eine sorgfältige Prüfung sämtlicher Unterlagen in jedem Einzelfall ist notwendig und angezeigt. Daher unsere Bitte: Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt zu uns auf. Wir werden Ihnen dann mitteilen, ob wir die Zwangskonvertierung für Sie noch begleiten können oder nicht - und zu welchen Konditionen.

Eine Ausnahme zu der oben genannten Frist des 12. September 2022 besteht nur für Anleger, welche aus dem Raum Stuttgart stammen bzw. welche sich bereit erklären, für die Umwandung ihrer Gazprom-ADR und ggf. weiterer Finanzinstrumente kurzfristig den Weg nach Stuttgart, den Sitz unserer Kanzlei, auf sich zu nehmen: Der letzte Notartermin in Stuttgart ist der 23. September 2022. Da wir aber zuvor bereits andere Unterlagen einholen müssen, müssen Sie uns allerdings selbst für diese letzte Notlösung im Vorfeld kontaktieren.

"Ich kümmere mich persönlich um Ihr Anliegen, wenn Sie die kurzfristige Umwandlung von Gazprom-ADR wünschen. Schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an adr@weisswert.de mit dem Stichwort "ADR umtauschen" und hinterlegen Sie bitte Ihre Telefonnummer. Vielen Dank."

Maximilian Weiss

Rechtsanwalt | Geschäftsführer

LL.M. (Northwestern)

IV. Unser Vorgehen im Kampf gegen die Frist bei Gazprom-ADR

Wir haben in diesen Tagen Vorkehrungen getroffen, um für betroffene Gazprom-Investoren, gewissermaßen in letzter Sekunde, das Unmögliche möglich zu machen. Wichtig dabei: Ihr Aufwand soll maximal begrenzt sein. Dies ist uns gelungen und uns auch insoweit wichtig, als dass wir die maximale Kontrolle über jeden einzelnen Arbeitsschritt behalten möchten. Die Beglaubigung und Apostillierung diverser Unterlagen übernehmen wir daher selbst. Nur in Bezug auf Ihren Reisepass und die russische Vollmacht (welche wir Ihnen zusenden), müssen Sie bei einem Notar vor Ort tätig werden. Sie müssen und sollen sich um alles Weitere nicht kümmern.

Zu unseren weiteren Vorkehrungen gehört u.a., dass wir in Russland mit Übersetzern arbeiten, welche bereits vor Erhalt der beglaubigten und apostillierten Unterlagen in Russland mit Ablichtungen arbeiten, um die Übersetzungen entsprechend vorzuarbeiten, also noch bevor die Unterlagen vollständig vor Ort sind. 

Auch haben wir Notare in Russland beauftragt. Ebenso stehen wir, die Kanzlei WEISSWERT, nicht zuletzt aber auch unsere russischen Kollegen, mit den Depotbanken in Russland, welche bei der Umwandlung Ihrer ADR eine zentrale Rolle spielt, in laufendem Kontakt und Austausch über das Prozedere.

Darüber hinaus kümmern wir uns um eine sichere und fristgerechte Übermittlung der Unterlagen, und zwar dies ohne die Einschaltung eines fremden Kuriers einschließlich der Fallstricke (Stichwort: Zoll). Der Transfer und die Übergabe der Unterlagen erfolgt vielmehr in einem Drittstaat auf dem Gelände eines internationalen Flughafens, und zwar von Anwalt zu Anwalt.

Unsere russischen Rechtsanwälte kümmern sich in Moskau vollumfänglich um die Anträge, die Eröffnung von Konten, die Übersetzungen und um die notariellen Beglaubigungen. Sie begleiten zudem sämtliche engmaschig zu begleitenden Besonderheiten im Einzelfall, damit die Konvertierung plangerecht und erfolgreich verläuft. Berücksichtigt haben wir dabei auch, dass die von der Gazprombank veranschlagte Gebühr für die Konvertierung (1,50 Rubel pro Aktie - nicht pro ADR) mit einer außerordentlich kurzen Zahlungsfrist von drei Tagen einher geht. Auch hierfür haben wir eine Lösung erarbeitet.

Ein erhöhtes Risiko besteht bei Gemeinschaftsdepots: Ein Pendant hierzu existiert in Russland nicht. Wir arbeiten auch hier an einer sicheren Lösung, können die Konvertierung aber nicht garantieren.

Foto(s): Maximilian Weiss


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