Gebäudeversicherung und Zisterne: Was Hausbesitzer wissen müssen

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Zisternen – Nachhaltigkeit trifft auf Versicherungsschutz

In Zeiten des Klimawandels und steigender Wasserpreise setzen immer mehr Hausbesitzer auf Zisternen, um Regenwasser zu sammeln und für den Garten oder den Haushalt zu nutzen. Diese umweltfreundliche Investition wirft jedoch die Frage auf: Wie sind Zisternen im Rahmen der Gebäudeversicherung abgesichert? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Aspekte Sie berücksichtigen sollten, um Ihre Zisterne optimal zu versichern.

Zisterne als Bestandteil des Gebäudes

Grundsätzlich schützt die Wohngebäudeversicherung Ihr Haus und alle fest damit verbundenen Bestandteile vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch wie verhält es sich mit einer Zisterne?

• Feste Verbindung zum Gebäude: Ist die Zisterne fest mit dem Gebäude verbunden oder innerhalb des Gebäudes installiert, gilt sie in der Regel als Bestandteil des Gebäudes und ist somit über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. 

• Außenliegende Zisternen: Befindet sich die Zisterne außerhalb des Gebäudes, beispielsweise im Garten, kann der Versicherungsschutz variieren. Hier ist es entscheidend, ob die Zisterne der Versorgung des Gebäudes dient.

➡ Tipp: Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag oder kontaktieren Sie Ihren Versicherer, um sicherzustellen, dass Ihre Zisterne im gewünschten Umfang versichert ist.

Versicherungsschutz für Zuleitungsrohre und Anlagen

Ein häufiger Schadensfall betrifft die Zuleitungsrohre der Zisterne, insbesondere durch Frost oder Bruch. Hier bieten viele Versicherer Erweiterungen des Versicherungsschutzes an:

• Frost- und Bruchschäden: Einige Policen decken frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren von Zisternen ab, auch wenn sich diese außerhalb des versicherten Gebäudes befinden. 

• Erweiterter Schutz: Manche Versicherungen bieten einen erweiterten Schutz, der auch Schäden an Zisternenanlagen außerhalb des Gebäudes einschließt. 

➡ Hinweis: Da die Bedingungen je nach Versicherer variieren können, ist es ratsam, die spezifischen Leistungen Ihrer Police zu überprüfen.

Wasserschäden durch Zisternen

Ein weiterer Aspekt ist der Austritt von Wasser aus der Zisterne und die daraus resultierenden Schäden:

• Versicherte Schäden: Einige Versicherungen decken Schäden ab, die durch bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Zisternen entstehen. 

• Nicht versicherte Schäden: Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Schäden durch austretendes Zisternenwasser nicht abgedeckt sind. Beispielsweise können Schäden durch überlaufende Zisternen aufgrund eines Defekts unter Umständen nicht versichert sein. 

➡ Empfehlung: Klären Sie mit Ihrem Versicherer, welche Schäden durch Ihre Zisterne abgedeckt sind und ob es Ausschlüsse gibt.

Erweiterung des Versicherungsschutzes

Wenn Ihre aktuelle Wohngebäudeversicherung keinen ausreichenden Schutz für Ihre Zisterne bietet, können Sie über eine Erweiterung des Versicherungsschutzes nachdenken:

• Zusatzbausteine: Viele Versicherer bieten Zusatzbausteine an, die den Schutz auf Zisternen und deren Komponenten erweitern.

• Individuelle Anpassung: Passen Sie Ihren Versicherungsschutz individuell an Ihre Bedürfnisse an, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.

➡ Tipp: Ein Vergleich verschiedener Versicherungsangebote kann helfen, den passenden Schutz für Ihre Zisterne zu finden.

Individuelle Prüfung des Versicherungsschutzes

Zisternen sind eine sinnvolle Investition in die Nachhaltigkeit und können zudem Kosten sparen. Umso wichtiger ist es, dass sie angemessen versichert sind. Da der Versicherungsschutz je nach Police und Versicherer variiert, sollten Sie Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen und bei Bedarf anpassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zisterne und die damit verbundenen Anlagen im Schadensfall optimal geschützt sind.

Sie haben Probleme bei der Regulierung von Schäden im Rahmen der Gebäudeversicherung? 

Gerne unterstütze ich Sie und übernehme die Verhandlungen mit der Versicherung. Notfalls vertrete ich Sie auch vor Gericht - deutschlandweit. 

Beauftragen Sie mich, Rechtsanwalt Tobias Geisler, Limbacher Straße 62, 91126 Schwabach unter info@rae-schwabach.de, per Telefon 09122-931166 oder über das Kontaktformular auf dieser Seite oder der Homepage www.rae-Schwabach.de




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