Geblitzt: A 42, km 12,288, Duisburg, Fahrtrichtung Dortmund- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind an dieser Stelle vom mobilen Blitzer erfasst worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle in Duisburg erhalten? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier sind es besonders die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die der Verteidigung die besten Argumente liefern.

Dieses ist ein Lasermessgerät der Firma Vitronic und es ist seit seiner Einführung eines der umstrittensten Messgeräte Deutschlands. Es wird ein sog. "LIDAR" genutzt, durch den kurze Lichtimpulse im gebündelten Strahl ausgesandt werden (100 pro Sec). Hiermit wird der Straßenbereich von ca. 10- 75 Meter Entfernung abgetastet, wobei die Fahrbahn, auf der gemessen werden soll, vor Beginn der Messung eingestellt wird. Für eine genaue Messung sind aber bei Aufbau, Bedienung und Auswertung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, was jedoch selten vollständig der Fall ist.

PoliscanSpeed soll möglichst nahe am Fahrbahnrand aufgebaut werden. Im Stativbetrieb, wie hier, ist es wichtig, das System auf ausreichend festem Untergrund aufzustellen, damit sich während der Messungen keine negativen Veränderungen ergeben. Schon auf dieses Erfordernis achten die meisten Messbeamten nicht ausreichend. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit ist die Justage des Gerätes notwendig. Von besonderer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist hierfür die exakte Einstellung des Schwenwinkels, der anhand des Abstands des mobilen Blitzers zum Fahrbahnrand ermittelt wird, Hierfür ist die besondere Sorgfalt der Messbeamten notwendig. Nachlässigkeit oder Unkenntnis haben hier schon sehr oft für gravierende Messfehler gesorgt. Für die richtige Auswertung des Messfotos ist eine Schulung der Messbeamten beim Hersteller nachzuweisen. Denn für diese ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, die nachträglich auf das Messfoto gelegt wird. Ist diese Schulung nicht nachweisbar oder sind bei der Anwendung der Schablone Fehler passiert, kann die angegebene Geschwindigkeit nicht nachvollzogen werden. Testreihen haben ergeben, dass bei ca. 50 % der Messungen serienmäßig die tatsächliche nicht mit der gemessenen Geschwindigkeit übereinstimmt. Es ist schon aus diesem Grund nicht ausgeschlossen, dass Ihre Messung über dem Toleranzbereich liegt. Auch wurden schon ganze Messreihen verworfen und die Betroffenen freigesprochen, weil die notwendige Eichung abgelaufen war. Experten für Verkehrsmesstechnik können diese und andere Fehler durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und der Messprotokolle nachweisen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem  Sachverständigen ein technisches  Gutachten für Ihre Messung anfertigen. Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. In dem Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung begründet. Damit es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen  Amtsgericht  Duisburg die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung Ihres Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die Verteidigung in anderen Bundesländern stellt kein Problem dar und ist Routine.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 und die üblichen Messengerdienste möglich. 



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