Geblitzt: A 7, km 129,0, Parkplatz Springhorst, Richtung Hamburg- Bußgeld vermeiden!

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An dieser Messstelle wird ein mobiler Blitzer vom Typ PoliscanSpeed verwendet. Dieser liefert einem Verteidiger die besten Argumente um gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot vorzugehen. 

Die Messung erfolgt auf Basis einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR). Der Messzahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scannwinkel) von 45 Grad ab, Die Entfernung eines Fahrzeuges wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesendet und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden. Diese Funktionsweise erfordert aber bestimmte Parameter beim Aufbau, der Bedienung und der Auswertung, die oft nicht eingehalten werden. Das Stativ muss auf einem harten Untergrund aufgestellt werden, damit sich durch ein Absinken nicht der Messwinkel verändert. Das Gerät muss eine gültige Eichung aufweisen. Es werden häufig gante Messreihen verworfen und die Betroffenen freigesprochen, weil diese fehlt. Die Einrichtung des Schwenkwinkels muss durch geschultes Personal erfolgen. Kann ein Schulungsnachweis nicht erbracht werden, ist die Messung ungültig. Gleiches gilt bei der Auswertung des Messfotos, bei welcher eine digitale Auswerteschablone nachträglich auf das Foto gelegt wird. Sind die Messbeamten nicht ausreichend geschult, passieren hier sehr oft Anwendungsfehler. Außerdem haben umfangreiche Testreihen ergeben, dass bei ca. 50 % der Messungen die tatsächliche nicht mit der gemessenen Geschwindigkeit übereinstimmt. Diese und andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Ihrer konkreten Messung dem  Amtsgericht  nachgewiesen werden kann. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. Er betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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