Geblitzt auf der Autobahn BAB 43 FR Wuppertal, km 071,750, Dülmen-Nord – nicht vorschnell zahlen!

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Sie hätten es durch die Markierungen links und rechts am Fahrbahnrand ahnen können: Fährt man von Münster / Senden / Nottuln in Fahrtrichtung Recklinghausen / Wuppertal in Höhe der Anschlussstelle Dülmen-Nord, sind weiße Fahrbahnmarkierungen aufgebracht, die zur Bestimmung des Abstands zweier Fahrzeuge dienen. Auf der Brücke über der Autobahn BAB 43, 800 Meter vor der Abfahrt Dülmen-Nord, steht ein Brückenblitzer zur Abstandsmessung. Das Gerät ist nicht fest installiert, sondern wird mobil auf dieser Brücke aufgebaut. Erlaubt ist eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Für LKW gilt ein Überholverbot in der Zeit von 6.00 bis 19.00 Uhr. Verwendet wird bei der Abstandsmessung von der Brücke herab das Messsystem Vidit (VKS) Verkehrs-Kontroll-System. Die zuständige Bußgeldstelle ist beim Kreis Coesfeld in Dülmen.

Doch zahlen Sie nicht vorschnell das Bußgeld – die Messungen sind in mehrfacher Hinsicht angreifbar, wie Ihnen Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld (nahe der A 43) nachfolgend erklärt:

1. Fahrer auf Foto zu identifizieren?

Geben Sie niemals die Fahrereigenschaft zu! Denken Sie auch daran, dass ein anderer Fahrzeughalter, der mit Ihnen verwandt ist, Sie nicht als Fahrer zur Tatzeit wegen des Abstandsverstoßes belasten muss! Wenden Sie sich ab der ersten Anhörung mit dem Schreiben des Kreises Coesfeld an einen Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt im Ordnungswidrigkeitenrecht.

Warum ist es wichtig, die Fahrereigenschaft abzustreiten? Bei der Abstandsmessung auf der A 43 bei Dülmen wird von der Brücke herab auf etwaige Abstandsunterschreitung gemessen. Nicht selten beginnen erste Zweifel an der Fahrereigenschaft, wenn z. B. die heruntergeklappte Sonnenblende das Gesicht oder Teile des Gesichts des Fahrers verdeckt. Auch eine Mütze, Sonnenbrille oder eine Hand, auf der sich der Fahrer abstützt, können zur Identifizierung wichtige Gesichtspartien verdecken. Warum ist das wichtig? In Deutschland darf nicht einfach der Halter des Fahrzeuges für das zu nahe Auffahren bestraft werden, sondern nur der tatsächliche Fahrer, der den Verstoß begangen hat. Ist der Fahrer auf dem Messfoto jedoch nicht (gut genug) zu identifizieren oder könnte er mit einem nahen Angehörigen (z. B. Bruder) verwechselt werden, darf der Staat kein Bußgeld, keinen Punkt oder das Fahrverbot auferlegen.

Wenn es also Chancen gibt, dass in einem sogenannten anthropologischen Identitätsgutachten der Sachverständige dem Gericht bescheinigt, dass er als Sachverständiger den Fahrer nicht mit ausreichender Sicherheit erkennen kann, sollte man diese Möglichkeit nutzen. Das zuständige Amtsgericht Coesfeld wird sich nicht gegen den Sachverständigen und das Ergebnis des morphologischen Gutachtens stellen. Es wird ein Freispruch erfolgen.

Aber selbst wenn es doch zur Identifizierung kommt: Die Erstellung des anthropologischen Identifizierungsgutachtens nimmt oftmals fünf Monate bis zu einem Jahr in Anspruch. Für viele Berufskraftfahrer, Pendler oder Biker ist das wertvolle Zeit, in der sie sich als Betroffene auf ein drohendes Fahrverbot vorbereiten und den Zeitpunkt auf ihre individuellen Pläne anpassen können.

Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann seinen Verkehrsanwalt ganz in Ruhe seine Verteidigungsarbeit machen lassen: Alle Gerichts- und Gutachterkosten sowie das Anwaltshonorar muss die Rechtsschutzversicherung zahlen.

2. Fehlerhafte Messung?

Das mobile Messsystem Vidit (VKS) auf der Autobahnbrücke A 43 Dülmen-Nord ist alles andere als perfekt. Im Rahmen der Messung wird der ankommende Verkehr von einer Autobahnbrücke aus mittels Videokamera aufgenommen und digital aufgezeichnet.

Es beginnt schon damit, das Messgerät für jede Messung neu aufgebaut werden muss. Hierbei muss der zuständige Messbeamte die Vorgaben der Bedienungsanleitung einhalten. Nach Einrichtung der Messstelle ist z. B. ein Referenzvideo anzufertigen. Der Anwender der Messstelle hat nachzuweisen, dass die entsprechende Messstelle überhaupt für die Videoauswertung geeignet ist. Beim Aufstellen der Kamera ist zu beachten, dass die Kamerahöhe bei der Messung nicht niedriger sein darf, als bei Anfertigung des Referenzvideos. Solche Vorgaben machen die tatsächliche Abstandsmessung fehleranfällig.

Nicht zu vergessen ist, dass maßgeblich auch der Grund der Abstandsunterschreitung darüber mitentscheidet, ob es zum Bußgeld oder Fahrverbot kommt oder nicht. Ist die Abstandsunterschreitung zum Beispiel dadurch zustande gekommen, dass vor Ihnen ein Fahrzeug auf Ihre Spur gewechselt hat? Oder hat Ihr Vordermann abgebremst und Sie selbst konnten wegen Ihrer Hintermänner nicht zu stark abbremsen, um den ordnungsgemäßen Abstand schnell genug wiederherzustellen?

Solche Feinheiten können nahezu immer erst mithilfe eines technischen Sachverständigen anhand des Videomaterials/Messfilms ermittelt werden. Ein auf Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr spezialisierter Rechtsanwalt weiß das und wird in der Regel einen Sachverständigen hinzuziehen. Wie bei den Identitätsgutachten zur Fahrererkennung droht auch im Bereich der technischen Messgutachten rechtsschutzversicherten Kraftfahrern keinerlei Kostenrisiko.

3. Sofort vom Anwalt am Ort der Messung bei Dülmen beraten lassen!

Wenn Ihnen eine Abstandsunterschreitung (§ 4 Abs. 1 StVO, § 49 StVO, § 24 StVG) auf der A 43 / Dülmen-Nord vorgeworfen wird, kontaktieren Sie den Coesfelder Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Heiko Urbanzyk. Zuständig für Ihren Fall sind nämlich der Kreis Coesfeld und das Amtsgericht Coesfeld. Die Reise für einen Anwalt außerhalb von Coesfeld wird Ihre Rechtsschutzversicherung nicht bezahlen; auf diesen Kosten bleiben Sie also selbst sitzen. Es ist daher für Sie kostengünstiger und zudem praktisch sinnvoller, mit dem Verkehrsrechtler Heiko Urbanzyk ab der ersten Anhörung einen Anwalt zu beauftragen, der die Messstelle und das zuständige AG Coesfeld persönlich kennt.

Der Mandantenkontakt findet zu auswärtigen Betroffenen vollständig per Telefon und E-Mail statt. Dass man sich nicht persönlich sieht, hindert eine vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit nicht. Im Gegenteil: Insbesondere eine Teilnahme am Gerichtstermin beim Amtsgericht Coesfeld kann Betroffenen regelmäßig erspart werden. Wer also nur auf der Durchreise im Münsterland war und keine Zeit hat, für die Besprechung mit dem Anwalt oder den Gerichtstermin erneut Richtung Münster aufzubrechen, der kann sich bedenkenlos an die Kanzlei von Rechtsanwalt Urbanzyk in Coesfeld wenden.


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