Geblitzt auf der BAB 9, km 0,2 in Fahrtrichtung Leipzig- Bußgeld vermeiden!

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Die Messstelle befindet sich bei km 0,2, also direkt im Dreieck Potsdam.Bei der Überfahrt zur A 9 werden zwei Brücken unterquert. An der zweiten Brücke wird der mobile Blitzer aufgebaut. Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Rechtstipp die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder gar Fahrverbot.

Als Ergebnis einer aufwendigen deutschlandweiten Testserie zu mehreren Messgeräten wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch fehlerhaft waren, 62 Prozent eine ungenügende Beweiswürdigung aufwiesen und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, wieso ein Einspruch Erfolg haben kann. Sinnvoll ist dieses Rechtsmittel aber fast immer. Sehr oft ist  das Wissen um die Eigenarten des verwendeten Messgerätes der entscheidende Vorteil.

 Zur Anwendung kommt hier der Einseitensensor (ESO) 3.0. Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik gelingt es sehr oft, Messfehler oder Bedienfehler dieses Geräts mittels der Verfahrensakte oder der Rohmessdaten des konkreten Einsatzes nachzuweisen. 

Allein schon durch Fehler oder Nachlässigkeit beim Aufbau des Gerätes kann die Messung unzulässig verfälscht werden.Unbedingt muss die Fahrbahnneigung auf den Sensorkopf mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage übertragen werden. Geschieht dies nicht exakt liegt eine Schrägstellung vor und diese verursacht erhöhte Geschwindigkeiten. Die Messung ist dann natürlich unbrauchbar und kein geeigneter Tatnachweis.  Ist der Sensorkopf nicht parallel zum Fahrbahnverlauf aufgestellt, so ist die gemessene Geschwindigkeit auch nicht mit der gefahrenen identisch.  Die Aufstellung des Einseitensensors auf weichem oder erdigen Grund muss sicherstellen, dass das Standbein des Gerätes nicht einsinken kann. Schon ein kleiner Regenschauer kann hier das Erdreich so aufweichen, dass keine exakte Stellung des Messgerätes vorhanden ist. Dies würde ebenfalls zu einer Veränderung der Geschwindigkeitsmessung führen. Schon diese einfachen Voraussetzungen werden von den ausführenden Beamten oft nicht eingehalten oder beachtet.

Diese Liste ist nicht abschliessend, zeigt aber eine knappe Anzahl möglicher negativer Einwirkungen auf den Messvorgang und damit die mögliche Ungenauigkeit der Messung. Diese können durch Spezialisten für Verkehrsmesstechnik bei der Analyse der Rohmessdaten und Messprotokolle festgestellt werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt deswegen für jeden Messvorgang ein  Sachverständigengutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen. Das technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und liefert die Begründung für deren negative Auswirkung auf ihr angezeigtes Messergebnis. Dadurch ist es die Basis für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem Gericht bewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens.Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Ihre Rechtsschutz übernimmt alle Kosten des Verfahrens, einschließlich des Gutachtes.

Rechtsanwalt Junge betreut pro Jahr ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat eine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach eine E-mail mit Ihren Fragen oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei. Eine unverzügliche Kontaktaufnahme ist über 01792346907 und die üblichen Messengerdienste möglich.


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