Geblitzt: BAB 3, km 92,275, Fahrtrichtung Oberhausen- Bußgeld vermeiden- Tipps vom Fachanwalt!

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Sie sind an dieser Stelle vom Blitzer erfasst worden und haben Post von der Bußgeldstelle des Kreises Mettmann erhalten? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel hatten und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein. Hier sind es aber die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einen erfolgreichen Verteidigungsansatz versprechen.

Dieses Gerät ist spätestens durch die Urteile des AG Aachen, des  AG Herford und des AG Mannheim aus dem Jahr 2016 umstritten und teilweise als Blackbox bezeichnet. Verschiedene Testreihen haben gezeigt, dass eine eindeutige und zweifelsfreie Messwertzuordnung – ganz besonders bei dicht nebeneinander fahrenden Fahrzeugen stark anzuzweifeln ist. Auch wurde festgestellt, dass bei mindestens 50 % der Messungen die gefahrene nicht mit der gemessenen Geschwindigkeit übereinstimmt. Das Gerät soll möglichst nah am Fahrbahnrand aufgebaut werden.Im Stativbetrieb ist es wichtig, das System auf ausreichend festem Untergrund aufzustellen, damit sich während der Messung keine negativen Veränderung ergeben. Auf dieses Erfordernis wird nicht immer von den Messbeamten geachtet. Der Hersteller Vitronic bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Der Hersteller verweist auf sein Schulungsangebot, dass der Sachkunde des Messpersonals dient. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden. Diese Sachkunde ist auch beim Aufbau und der Auswertung des Messfotos dringend notwendig. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit erfolgt die Justage des Gerätes. Von großer Bedeutung ist die exakte Einstellung des Schwenkwinkels  der anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt wird.  Hierfür ist die besondere Sorgfalt und eine Kenntnis des Gerätes notwendig, was nicht bei allen Messbeamten der Fall ist, wodurch hier sehr oft Fehler geschehen. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten passiert, ist die Messung nicht verwertbar. Auch wurden schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen war. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse der Rohmessdaten und Messprotokolle auch bei Ihrer Messung finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein Sachverständigengutachten ein. Das technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Uelzen nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. Der Standort in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.  Verteidigungen in anderen Bundesländern gehören zur Routine.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp.


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