Geblitzt: BAB 13, km 63,33 in Fahrtrichtung AS Lübbenau- Bußgeld vermeiden- Tipps vom Fachanwalt!

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Der mobile Blitzer wird zwischen den Anschlussstellen Kittlitz und dem Autobahndreieck Spreewald aufgestellt. Wenn Sie wegen ihm Post von Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten haben, stehen die Chancen für den Erfolg Ihres Einspruchs sehr gut. Ein erfahrener und spezialisierter Verteidiger kann Ihnen hier  Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Im Rahmen einer deutschlandweiten Testserie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde herausgefunden, dass bei ungefähr 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung nicht überzeugten und 18 % der Bußgeldbescheide formell fehlerhaft waren. Statistisch ist damit fast jeder Bußgeldbescheid angreifbar. Ein erfahrener Verteidiger, wird die bei Ihrer Messung verborgenen Fehler finden. Hier sind es fast immer die Schwachstellen des mobilen Blitzers vom Typ ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers vom Typ ESO Es 8.0., die der Verteidigung die besten Argumente liefern. Einseitensensoren (ESO) messen die Helligkeitsunterschiede, die ein fahrendes Fahrzeug während einer bestimmten Zeit auf einer vorher fixierten Strecke verursacht. Daher kann schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät, die Messung zu Ihren Ungunsten verändern, da dies die Helligkeit beeinflusst und damit den Messvorgang beeinträchtigt. Der Untergrund, auf welchem das Stativ aufgebaut wird, muss fest sein, damit ein Absinken verhindert wird. Sonst kann das Messstativ absinken und dann verlaufen die Strahlen auch nicht mehr senkrecht über die Fahrbahn und die Messung ist  in diesem Fall ungenau. Der Hersteller fordert auch deswegen, dass alle Messbeamten an einer umfassenden Schulung zu diesem Gerät teilnehmen. Kann diese nicht nachgewiesen werden, bestehen ernsthafte Zweifel an der Genauigkeit der Messung. Brandenburger Amtsgericht haben in solchen Fällen schon sehr oft zu Gunsten der Betroffenen. Für eine exakte Messung müssen die Messstrahlen laut Bedienungsanleitung unbedingt genau senkrecht zur Fahrbahn verlaufen. Hierfür muss das Gerät mittels der vom Hersteller mitgelieferten Neigungswasserwaage einjustiert werden. Geschieht dies nicht oder wird dieses nicht nachvollziehbar dokumentiert, liegt ein schwerer Messfehler vor, der zu einer Nichtverwertbarkeit Ihrer Messung führt.  Es wurden auch schon ganze Messreihen, auch vom Amtsgericht Lübben, für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil es an einer gültigen Eichung fehlte oder diese abgelaufen war. Ob diese oder andere Fehler bei Ihrer Messung auftraten, können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle feststellen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem  Sachverständigen ein technisches  Gutachten für Ihre Messung anfertigen. Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. In dem Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung begründet. Damit es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen  Amtsgericht  Lübben die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung Ihres Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 und die üblichen Messengerdienste möglich. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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