Geblitzt –BAB 13, km 7,81 in Fahrtrichtung Dresden- Bußgeld vermeiden- Tipps vom Fachanwalt!

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Der mobile Blitzer wird auf der BAB 13 in Fahrtrichtung Dresden zwischen den Anschlussstellen Mittenwalde und Bestensee aufgestellt. Wen Sie Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Bestensee erhalten haben, kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Die Messstelle befindet sich auf der BAB 13, welche den Großraum Berlin mit dem Spreewald und der sächsischen Landeshauptstadt Dresden verbindet. In Richtung Dresden wird das mobile Messgerät zwischen den Anschlussstellen Mittenwalde und Bestensee am rechten Fahrbahnrand aufgestellt. Grundsätzlich ist bekannt, das auf dieser Strecke bis zum Autobahndreieck Spreewald eine Begrenzung von 130 km/ gilt. Nach Auffassung des Amtsgerichts Königs- Wusterhausen genügt die Beschilderung auch verkehrspsychologischen Anforderungen.

Allerdings wird hier das Lasermessgerät PoliscanSpeed eingesetzt, dessen Schwächen dazu führen, dass sehr häufig der Messvorgang erfolgreich angefochten werden kann. Wegen seiner Fehleranfälligkeit wird dieser Blitzer von vielen Amtsgerichten auch als Black Box bezeichnet.

Eine Messwertbildung kommt folgendermaßen zustande: der Erfassungsbereich liegt zwischen 10 und 75 m vor dem Gerät. Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesendet, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass ein Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischem System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus der sich letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt, die auf einer Strecke zwischen 50 bis 20 Metern vor der Kamera errechnet wird.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen.

Poliscan Speed soll möglichst nahe am Fahrbahnrand aufgebaut werden. Im Stativbetrieb ist es wichtig, den Blitzer auf ausreichend festem Untergrund aufzustellen, damit sich während der Messung keine negativen Veränderungen ergeben. Hierauf wird vom Messpersonal meist nicht ausreichend geachtet. 

Der Hersteller Vitronic bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Der Hersteller verweist auf sein Schulungsangebot, dass der Sachkunde des Messpersonals dient. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden.

Diese Sachkunde wird auch nicht umsonst gefordert. Von besonderer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist auch die richtige Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstandes des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Hierfür sind besodnere Sorgfalt und Kenntnisse der Beamten nötig. Wird hier ungenau gearbeitet, kann dies zur Unverwertbarkeit des Messung führen. 

Das Messfoto ist das einzige Beweismittel. Für dessen Auswertung ist die vom Hersteller mitgelieferte digitale Auswerteschablone von entscheidender Bedeutung. Diese wird nachträglich auf das Messfoto gelegt. Schon kleinste Ungenauigkeiten können die Messung verfälschen. Testreihen haben außerdem ergeben, dass bei 50 % der Messungen serienmäßig die gefahrene nicht mit der gemessenen Geschwindigkeit übereinstimmt. Dieses kann für Ihre Messung auch nicht ausgeschlossen werden. 

Außerdem wurden schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können Experten für Verkehrsmesstechnik diese und andere Fehler finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Königs- Wusterhausen nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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