Geblitzt: Barleben, BAB 2, km 86,760, Fahrtrichtung Hannover- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg wirft Ihnen vor, die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten zu haben und benennt  als Beweismittel die vor Ort durchgeführte Sensormessung? 

Dem Anhörungsbogen folgt zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid und es drohen schon bei ein Überschreitung um 21 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot. Doch soweit muss es nicht kommen.

Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Denn gerade die Fehlerquellen des hier verwendeten Einseitensensor ESO 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0 sind die Garanten für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzertyp ist mit dem für ihn charakteristischen Messbalken (Sensorkopf) ausgestattet. Auf ihm befinden sich fünf Helligkeitssensoren. Zwei messen die Entfernung zum heranfahrenden Kfz und die beiden äußeren und der mittlere die Helligkeitsunterschiede, die durch das Fahrzeug verursacht werden. Hierdurch wird die Zeit gemessen, die das Fahrzeug für die zuvor eingegebene Wegstrecke benötigt. Mittels dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera aktiviert.

Schon leichte Sonneneinstrahlung auf das Gerät und einfache Lichtreflexe (Schatten des Fahrzeugs, auf der anderen Spur fahrenden LkWs sowie von Bäumen oder Begrenzungen) können die Lichtverhältnisse und damit die Genauigkeit der Messung zu Ihren Lasten beeinflussen. Dieser Fehler ist am gravierendsten, tritt sehr  häufig auf und führt zu einer Einstellung des Verfahrens.

LED-Scheinwerfer führen bei diesem dem Blitzer zu gravierend falschen Messergebnissen. Die Ursache liegt darin, dass die Lichtquelle pulsiert, indem das Licht in sehr kurzen Abständen immer wieder ein- und ausgeschaltet wird. Genau dieses Ein- und Ausschalten des Lichts ist für den Blitzer ein Problem, weil er zumindest für die Dauer seiner Messung eine gleichbleibende Helligkeit der gemessenen Fahrzeugteile benötigt, um einen Messwert bilden zu können. Das LED-Licht verursacht jedoch dunkle und sehr helle Abschnitte, die als Spitzen in den jeweiligen Messkurven auftauchen und so zu einer falschen Berechnung des Geschwindigkeitswerts führen.

Bei Überholmanövern, Kolonnenfahrten u.ä. Verkehrssituationen treten Zuordnungsprobleme auf. Dann ist nicht genau feststellbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Sehr häufig ist der Scanwinkel nicht richtig eingestellt. Das Gerät ist dann nicht ordnungsgemäß auf den Fahrbahnwinkel fixiert. Sogenannte Schrägfahrten führen aber automatisch zu Fehlmessungen.

Ist die Eichung des Gerätes zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen, ist die Messreihe zu annullieren oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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