Geblitzt in 12555 Berlin- An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee- Bußgeld ersparen

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Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den drohenden Bußgeldbescheid. Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Er betreut pro Jahr ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung um Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen Untersuchung zu mehreren Messgeräten festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet  waren und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten. Hauptargumente für die Verteidigung sind hier die Schwachstellen des verwendeten Messgerätes vom PoliscanSpeed. Gutachter haben zum Beispiel herausgefunden, dass die Daten bei ausführlicher Erfassung und Auswertung die vom Messgerät gemessene Geschwindigkeit in der Hälfte aller Messungen serienmäßig um 1-2 km/h unterschreiten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei Ihrer Messung dieser Fehlerwert viel höher liegt. Ein weiteres Beispiel für mögliche  Messfehler ist unter anderem, dass sich in der Vergangenheit zusätzliche Ungenauigkeiten daraus ergaben, dass eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte. Für die Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche erst nachträglich auf das Messfoto gelegt wird. Aber eine Auswertung des Messfotos ist danach nur möglich, wenn sich nicht weitere Fahrzeuge auf dem Messstreifen befinden, wenn die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs sich erkennbar oberhalb des unteren Rahmenteils befinden und wenn nicht das Kennzeichen und mindestens ein Vorderrad auf dem Messfoto innerhalb des Auswerterahmens zu sehen sind. Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen hierfür sowie das gesamte Verfahren keine Kosten. Das technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angezeigte Geschwindigkeit beziehungsweise die Kennzeichnung Ihres Fahrzeugs. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Ihrer konkreten Messung nachgewiesen werden kann. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos.Eine unverzügliche Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich. Als Messenger stehen WhatsApp, Signal, Telegram und TelegramX zur Verfügung.



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