Geblitzt- 10409 Berlin- Kreuzung Prenzlauer Allee / Ostseestraße- Bußgeld vermeiden!

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie sind an dieser Stelle vom festen Blitzer erfasst worden und haben deswegen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Berlin erhalten? Hier kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier sind es die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ Poliscan Speed, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen. Dieser Blitzer ist ein Kombinationsmessgerät, welches Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße registriert.

Dieses Gerät ist spätestens durch die Urteile des AG Aachen, des  AG Herford und des AG Mannheim aus dem Jahr 2016 umstritten.  Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt mittels Laserstrahlen. Mittels dieser wird die Zeit ermittelt, welche das Fahrzeug für die zuvor eingestellte Strecke benötigt. Daraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Testreihen haben aber ergeben, dass bei diesem Gerät 50 % der Messung nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ermitteln. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Fehler auch bei Ihrer Messung vorliegt. Durch die von dem Gerät benutzte Technik ist es auch möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Messgerät behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät ermittelt, dadurch kann die vom Gerät berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. Der Hersteller  bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Er verweist ausdrücklich auf sein Schulungsangebot, welches dem Messpersonal die erforderliche Sachkunde vermitteln soll. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden. Diese Sachkunde ist auch beim Aufbau und der Auswertung des Messfotos dringend notwendig. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit erfolgt die Justage des Gerätes. Von großer Bedeutung ist die exakte Einstellung des Schwenkwinkels  der anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt wird.  Hierfür ist die besondere Sorgfalt und eine Kenntnis des Gerätes notwendig, was nicht bei allen Messbeamten der Fall ist, wodurch hier sehr oft Fehler geschehen. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten passiert, ist die Messung nicht verwertbar. Es wurden auch schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. 

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße bereitet Probleme. Die Messgeräte  werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Dies gilt auch für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen getrennt von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer beachtet und es kommt zu den berühmten drei Sekunden, für welche die Betroffenen schwören, dass die Ampel nicht auf rot geschaltet war.

Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang, egal ob Geschwindigkeit- oder Rotlichtverstoß, ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Rechtsanwalt Junge arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder den  Gerichten ein Gefallen tun muss noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich zu Ihren Gunsten aufzeigt.

Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Tiergarten (Zweigestelle Kirchstraße) die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.  Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema