Geblitzt auf der BAB 111, km 20,3 in Fahrtrichtung Prenzlau- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Sie haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg erhalten, weil Sie hiergeblitzt wurden? 

In diesem Artikel erklärt Rechtsanwalt Andreas Junge das erfolgreiche Vorgehen gegen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot

Er ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen. Damit verfügt er über das notwendige Wissen und  die Erfahrung, um Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat eine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Der Blitzer befindet sich auf der BAB 11 (Berlin – Stettin) in Fahrtrichtung Prenzlau / Stettin zwischen den Ausfahrten Lanke und Finowfurt und zwar ist er unter einem Brückenbauwerk fest montiert.

Bei Kilometer 18,950, also etwa 1500 Meter vor der Messstelle erfolgt in Höhe der Ausfahrt Lanke eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h mittels einer beidseitigen Beschilderung und dem Zusatzzeichen „fehlender Standstreifen“ und „auf 24 km“. Dieses erfüllt noch die zu fordernde Hinweisfunktion. Das Vorliegen eines Augenblicksversagens kann hier aber teilweise nachgewiesen werden.

Der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier aber die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Der Blitzer sendet kontinuierlich Laserstrahlen aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Das Gerät wertet deren Laufzeit aus und bestimmt so die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke. Diese Daten wiederum dienen der Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Allerdings fächern die Strahle mit zunehmender Entfernung auf. Dadurch können mehrere Karosserieteile zugleich von einem Lichtimpuls getroffen werden. Durch die entsprechenden Rückstreusignale kommt es dann zu einer falschen Speicherung der Wegstrecke und die Berechnung der Geschwindigkeit ist damit verfälscht. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die berechneten Werte nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit überein. Diese Serienfehler kann auch Ihre Messung negativ beeinflusst haben.

Außerdem hat der Blitzer Zuordnungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten, Überholvorgängen oder ähnlichen Verkehrssituationen. Die Geschwindigkeitswerte beziehen sich dann auf ein anderes Fahrzeug als auf dem Foto abgebildet.

Sehr häufig wird durch die Messbeamten der Scanwinkel des Gerätes falsch eingestellt oder es geschehen Ungenauigkeiten bei der Auswertung des Messfotos. Diese Fehler führen nicht selten zu einer Unverwertbarkeit der Messung und damit der Einstellung des Verfahrens.

Daher fordert der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals. Ist ein entsprechendes Zertifikat  nicht in der Akte, darf die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Der Blitzer bezieht teilweise Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m  gewonnen werden.  Dieses bietet der Verteidigung zusätzliche Angriffspunkte.

Oft ist mangels ausreichender Wartung auch die Eichung des Gerätes abgelaufen. Dann muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches Gutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten begründet. Dadurch ist es die Basis für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihres Messergebnisses dem Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren, einschließlich des Gutachters, keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Nachricht oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese ist in Berlin und eine Zweigstelle befindet sich in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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