Geblitzt im Autobahnkreuz Münster-Süd von der A 43 Richtung A 1? Einspruch gegen Bußgeldbescheid!

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Sie hätten es wissen müssen: Wenn Sie die A 43 am Kreuz Münster-Süd auf die A 1 Richtung Bremen und Osnabrück verlassen, ordnen Verkehrsschilder 80 km/h Höchstgeschwindigkeit an – und warnen: „Radarkontrolle“! Sie sind auf der Abfahrt A 43 bzw. Auffahrt A 1 Richtung Rheine/Tecklenburg/Bremen – der sogenannte Überflieger Münster-Süd – trotzdem geblitzt worden? Dann zahlen Sie nicht vorschnell jeden Bußgeldbescheid. Kontaktieren Sie ab dem Anhörungsbogen einen Verkehrsrechtler mit Schwerpunkt Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr!

Die Kontrolle mittels der fest installierten Starenkästen auf dem Überflieger A 43 zur A 1 erfolgt durch die Stadt Münster. Verwendet wird das Meßsystem Traffipax TraffiStar S330.

Die Messanlage arbeitet mit in der Fahrbahn eingelassenen druckempfindlichen Sensoren (Piezosensoren). Auf beiden Fahrstreifen sind quer zur Fahrbahnlängsrichtung und im Abstand von jeweils 1 m drei Sensoren in die Fahrbahn eingelassen. Beim Überfahren der Sensoren werden die Zeitabstände der Signale gemessen und über die bekannten Abstände Geschwindigkeiten errechnet und verglichen. Das Messergebnis kann anhand der Fotoposition überprüft werden, denn das gemessene Fahrzeug legt in der konstanten Fotoverzugszeit eine Wegstrecke zurück, die proportional seiner Geschwindigkeit ist.

Die Messungen sind häufig angreifbar, wie Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld verrät. Dies in mindestens zweierlei Hinsicht:

1. Ist der Fahrer auf dem Blitzerfoto überhaupt erkennbar?

In Deutschland wird nicht der Halter des Fahrzeuges für das Zuschnellfahren bestraft, sondern nur der Fahrer. Ist der Fahrer aber auf dem Bild gar nicht oder nicht gut genug zu erkennen oder könnte er mit einer anderen Person verwechselt werden, kann der Staat am Ende niemandem das Bußgeld, die Punkte oder das Fahrverbot auferlegen. Auf dem Blitzerfoto könnte das Bild zum Beispiel verschwommen sein, Teile des Gesichts durch die Sonnenblende, Sonnenbrille oder die Hand auf dem Lenkrad verdeckt werden. Dann stehen die Chancen gut, dass in einem sogenannten anthropologischen Identitätsgutachten der Sachverständige dem Gericht sagt, dass der Fahrer nicht mit ausreichender Sicherheit identifizierbar ist. Es muss ein Freispruch erfolgen bzw. vor dem Gerichtstermin eine Einstellung des Bußgeldverfahrens.

Aber selbst wenn es doch zur Identifizierung kommt: Die Einholung des Gutachtens nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. So ein Verfahren kann sechs bis zwölf Monate dauern – das ist für viele Berufskraftfahrer oder Pendler oft wertvolle Zeit, in der sie sich auf das Fahrverbot vorbereiten können, wenn es am Ende doch nicht vermeidbar wäre.

Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann sich im Kampf gegen Fahrverbot und Bußgeld entspannt zurücklehnen: Sämtliche Kosten für Gericht und Gutachter zahlt die Rechtsschutz!

Nur nebenbei sei erwähnt, dass viele Richter bei der Identifizierung anhand des Messfotos häufig Fehler in der Urteilsbegründung machen. Diese können durch einen im Ordnungswidrigkeitenrecht bewanderten Strafverteidiger juristisch erfolgreich in der Rechtsbeschwerde angegriffen werden.

2. Ist die Messung fehlerfrei?

Das Messsystem TraffiStar S 330 auf der Abfahrt A 43 rüber zur A 1 Richtung Bremen/Münster-Nord/Greven ist alles andere als perfekt, wie Rechtsanwalt Urbanzyk aus seiner beruflichen Erfahrung mit TraffStar S 330 weiß:

Einerseits kritisieren Messgutachter regelmäßig die mangelnde Sicherstellung der Authentizität und Integrität der mit dem Messgerät Traffipax TraffiStar S 330 ermittelten Messdaten. Längst nicht bei jeder Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist also sicher, dass diese nicht potenziell manipuliert worden sein könnte und damit gerichtlich unverwertbar ist.

Insbesondere die nicht ordnungsgemäße Verwendung der Bedienungsanleitung der Messanlage kann dazu führen, dass der Betroffene eines ihm vorgeworfenen Zuschnellfahrens freigesprochen werden muss. Denn wird das Gerät nicht entsprechend der Bedienungsanleitung verwendet, können etwaige Messfehler des TraffiStar S 330 nicht mehr sicher ausgeschlossen werden. Bei der Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung kommt der mutmaßliche „Temposünder“ einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens deutlich näher. Denn das im Eichschein verbriefte Prüfergebnis bezüglich der Einhaltung der Fehlergrenzen kann keine Gültigkeit mehr für sich beanspruchen. Messfehler können also nicht ausgeschlossen werden – und das darf nicht zulasten des angeblich zu schnellen Fahrers gehen.

Die druckempfindlichen Sensoren des Messgerätes sind wie oben geschildert in der Fahrbahn verlegt und dadurch auf einer so viel befahrenen Strecke wie dem Überflieger Münster-Süd von der A 43 auf die A 1 Richtung Bremen intensiven Belastungen ausgesetzt. Drüberfahrende Fahrzeuge, hohe Temperaturen, schwere Lkw oder Bremswirkung der Fahrzeuge können zu Veränderungen des Abstands der Messschleifen führen. Ein entsprechender Verschleiß kann gegebenenfalls wiederum zu Messfehlern führen. Eine regelmäßige Wartung der Piezosensoren ist erforderlich, die die zuständige Bußgeldstelle in Münster nachzuweisen hat.

Ein in Bußgeldverfahren um Tempoverstöße erfahrener Rechtsanwalt wird zur Ergründung technisch bedingter Fehlerquellen regelmäßig die Expertise eines Messsachverständigen bzw. Ingenieurs hinzuziehen. Ein solches Messgutachten fördert oft Verteidigungsansätze zutage – und ist durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung zu bezahlen.

Zu schnell im Autobahnkreuz Münster-Süd? Es gibt Verteidigungsansätze!

Die Verteidigung im Bußgeldverfahren gegen Messungen des TraffiStar S 330 am Überflieger Münster-Süd A 43/A 1 übernimmt Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk, Fachanwalt für Strafrecht, gerne. Wie Sie oben gesehen haben, gibt es eine Menge guter Gründe, sich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren. Durch die unmittelbare Nähe des Kanzleisitzes in Coesfeld sind dem Verkehrsrechtler Urbanzyk die Bußgeldstelle und das Amtsgericht Münster beruflich gut bekannt.

Beratung und Besprechung der Verteidigungsstrategie können mit Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk bequem per Telefon, Webakte oder E-Mail erfolgen. Ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei ist nicht erforderlich. Dies kommt gerade Durchreisenden entgegen, die weder Zeit noch Lust haben, für so eine Sache wieder Richtung Münster zu fahren. Idealerweise kann Rechtsanwalt Urbanzyk auch dafür sorgen, dass Sie zu einem Gerichtstermin beim Amtsgericht Münster nicht persönlich erscheinen müssen. Sie wenden sich am besten ab Zugang des Anhörungsbogens der Stadt Münster an Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk in Coesfeld. Je früher Sie verteidigt sind, desto besser sind die Erfolgsaussichten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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