Geblitzt in Oberkrämer, BAB 10, km 160, FR AD Havelland- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten?

Dann folgt in den nächsten vier bis sechs Wochen ein Bußgeldbescheid und dieser kann sehr hohe Strafen beinhalten. 

Neben dem beträchtlichen Bußgeld kann ab 21 km/h ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot ausgesprochen werden. Überschreitet ein Fahranfänger die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, stellt dies einen A-Verstoß dar. Die Probezeit wird dann um zwei Jahre verlängert und der Betroffene muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Benutzt wird ein Blitzer mit Radartechnik.

Radarmessungen finden mittels ausgesendeter Mirkowellenstrahlen statt- diese werden über eine Richtantenne des Messgeräts gebündelt und zielgerichtet ausgesandt. Gleichwohl weitet sich die Messstrahlung aus- dieser Messkegel hat eine Wertung von 5 Grad. Der Blitzer nutzt den sogenannten Doppler- Effekt und kann hierdurch bei der Annäherung des zu messenden Fahrzeugs zahlreiche Messungen der Geschwindigkeit innerhalb weniger Sekundenbruchteile vornehmen. 

Allerdings führt die Weitung des Messstrahls und die Möglichkeit von Reflexionen zu Zuordnungsschwierigkeiten. Dann kann die Bußgeldstelle in einem gerichtlichen Verfahren nicht nachweisen, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug stammt.

Radarmessgeräte sind sehr empfindlich. Durch den Transport und die Aufstellung können leicht Schäden entstehen. Hier kann es dann zu Problemen kommen, wenn diese Schäden Einfluss auf die Eichung haben. Gleiches gilt für stattgefunden Reparaturen, die auf dem Eichschein nicht vermerkt sind. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Nicht selten ist der Messwinkel ungenau eingestellt. Dann sind zumindest hohe Toleranzabschläge zu gewähren.

Kann auf dem Messfoto erkannt werden, dass das Fahrzeug schräg fährt, so etwa vor oder nach einem Überholvorgang, können ebenfalls hohe Abweichungen gegeben sein.

Gleiches gilt, wenn der Blitzer nicht genau parallel zur Fahrbahn aufgestellt wurde.

Auch eine falsche Entfernungseinstellung ist eine nicht seltene Fehlerquelle.

Diese und noch eine Vielzahl anderer Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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