Geblitzt: Reichertshofen, A 9, Abschnitt 980, km 4,625- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind hier vom Blitzer erfasst worden und Sie haben von der Bußgeldstelle Straubing einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Hier kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Die Gründe für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein, hier sind es besonders die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ VKS 3.

Dieses dient überwiegend der Abstandsmessung, wird aber auch zur Geschwindigkeitskontrolle genutzt. Diese Geräte sind teilweise bei der Polizei "eingemottet", können aber bei Bedarf jederzeit wieder genutzt werden. Nur ist in solchen Fällen meist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen und die Messung damit nicht verwendbar.

Das Messsystem ist mit einer Uhr versehen und misst die Geschwindigkeit anhand einer festgelegten zu durchfahrenden Strecke. Das VKS besteht aus drei Komponenten, nämlich einem ordnungsgemäß für das System eingerichteten Fahrbahnabschnitt, dem Aufnahmevorgang und der am Ende stehenden Auswertung des aufgenommenen Videos. Die Achillesferse ist hier der Fahrbahnabschnitt. Dieser muss sich in einem ebenen und seit der Einrichtung nicht mehr veränderten Zustand befinden. Dieses ist bei den deutschen Witterungsvehältnissen und einer stark befahrenen Straße fast unmöglich auf Dauer einzuhalten. Die Kamera muss starr mindestens 3 m über der Fahrbahn hängen. Schwerlaster haben diese aber schon oft in Schwingungen versetzt und so deren Position verändert. Auch dann kann die Messung nicht als genau gewertet werden. Erfolgt die Videoaufnahme ununterbrochen liegt nach der Rechtsprechung ein nicht zulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor. Dieser muss allerdings von einem Rechtsanwalt geltend gemacht werden. Diese kurze und bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt, welche Fehler bei einer Durchsicht Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang, ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Es ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem zuständigen Gericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung zu Ihrem Gericht ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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