Geblitzt worden auf Autobahn A 43 Richtung Münster, km 071,660, Dülmen – Verteidigungsmöglichkeiten

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Fährt man auf der Autobahn BAB 43 von Recklinghausen / Wuppertal / Dülmen Richtung Münster, sind hinter der Anschlussstelle Dülmen-Nord weiße Fahrbahnmarkierungen aufgemalt. Hier werden etwaige Abstandsunterschreitungen zweier Fahrzeuge gemessen. 

Der Brückenblitzer hinter Dülmen ist eine mobile Messanlage. Erlaubt ist eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen gilt ein Überholverbot von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Verwendet wird zur Abstandsmessung das Messsystem Vidit (VKS) Verkehrskontrollsystem. Die zuständige Bußgeldbehörde ist der Kreis Coesfeld. 

Beispiel für einen solchen Verstoß: Wer bei einer an sich zulässigen Geschwindigkeit von 113 km/h den erforderlichen Abstand von 56,5 Meter (halber Tachowert) zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, dem drohen ein Bußgeld und Punkte. Beträgt der Abstand bei 113 km/h nur 16 Meter, also weniger als 3/10 des halben Tachowerts, gibt das zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Flattert Ihnen der Anhörungsbogen oder sogar der Bußgeldbescheid ins Haus, zahlen Sie nicht sofort blind. Eine Überprüfung der Messung lohnt sich. Denn die Abstandsmessungen sind oft angreifbar, wie Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld bei Dülmen erklärt:

1. Fahrer auf Blitzerfoto zu erkennen?

Die Eigenschaft als Fahrer sollte niemals eingeräumt werden. Ein Fahrzeughalter, der mit dem Fahrer verwandt ist, muss seinen Angehörigen nicht belasten und sollte sich auf sein Schweigerecht berufen. Wenden Sie sich ab Eingang des Anhörungsbogens vom Kreis Coesfeld an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Ordnungswidrigkeitenrecht. 

Bereits das Abstreiten der Fahrereigenschaft kann zur Einstellung des Verfahrens führen. Oft ist die Fahrereigenschaft zweifelhaft, wenn z. B. die Sonnenblende das Gesicht oder Teile des Gesichts verdeckt. Mütze, Sonnenbrille oder eine Hand, mit der der Fahrer sich gerade im Gesicht kratzt, können das Gesicht derart verdecken, dass eine Fahrererkennung unmöglich wird. Ist der Fahrer auf dem Messfoto aber nicht richtig zu erkennen oder könnte er mit einem nahen Angehörigen verwechselt werden, darf der Staat weder dem Halter noch dem Betroffenem ein Bußgeld, Punkt oder Fahrverbot auferlegen. 

Wenn nach einem sogenannten Lichtbildvergleichsgutachten der Sachverständige dem Gericht mitteilt, der Betroffene sei als Fahrer nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu identifizieren, wird das zuständige Amtsgericht Coesfeld sich nicht gegen den Sachverständigen und das Ergebnis des Gutachtens stellen. Das Verfahren wird eingestellt oder endet mit Freispruch. 

Was, wenn es doch zur Identifizierung kommen könnte? Die Erstellung des morphologisch-biometrischen Gutachtens dauert viele Monate. Für Berufskraftfahrer, Berufspendler oder saisonaffine Motorradfahrer ist das wertvolle Zeit, in der sie sich als Betroffene auf ein drohendes Fahrverbot ausreichend vorbereiten können. 

Mit Rechtsschutzversicherung kann der Betroffene den Anwalt ganz entspannt und nach allen Regeln der Kunst die Verteidigungsarbeit machen lassen: Sämtliche Kosten für Gutachten, Gericht und die Verteidigung im Bußgeldverfahren durch den Anwalt muss die Rechtsschutz zahlen. Dafür zahlen Sie schließlich seit Jahr und Tag Ihre Versicherungsprämien. 

2. Messung verwertbar?

Das Messsystem Vidit (VKS) auf der Autobahnbrücke BAB 43 (km 071,660) ist fehleranfällig wie jedes andere Messsystem auch. Bei der Messung wird der auf die Messstelle zufahrende Verkehr von der Autobahnbrücke aus durch Videokamera aufgenommen und digital aufgezeichnet. Die Messstelle ist zweidimensional. Auf der Fahrbahn sind vier sogenannte Passpunkte und zwei zusätzliche Kontrollpunkte markiert, deren Abstände untereinander vermessen werden. Über die auf dem Videobild aufgezeichneten Passpunkte und Kontrollpunkte wird das Videobild mithilfe eines Computerprogramms entzerrt und eine senkrecht zur Fahrbahn verlaufende Messlinie in das Videobild generiert. Das Videobild kann zu verschiedenen Zeiten angehalten werden und die Messlinie jeweils in Höhe der vorderen Radaufstandspunkte eines nahenden Fahrzeugs positioniert werden. Mithilfe der dann zweimal positionierten Messlinie kann die zurückgelegte Wegstrecke des Fahrzeugs zwischen den beiden Zeitpunkten, an denen das Videobild angehalten wurde, bestimmt werden.   

Das Vidit VKS Gerät muss vor jeder Messreihe neu auf der Brücke aufgebaut werden. Der Bediener, in der Regel ein Polizeibeamter, muss die Vorgaben der Bedienungsanleitung streng befolgen. Nach Einrichtung der Messstelle ist ein Referenzvideo anzufertigen, bevor einzelne Fahrzeuge oder Abstandsverstöße gemessen werden dürfen. Der Anwender der Messstelle hat nachzuweisen, dass die entsprechende Messstelle überhaupt für die Videoauswertung geeignet ist. Denn die Markierungen auf der Autobahn sind nicht geeicht und müssen von der Polizei mit ausreichender Genauigkeit vermessen werden. Es müssen Pylonen für das Referenzvideo auf den Markierungen aufgestellt werden und auf dem Video überprüft werden, ob die Abstände auf dem Video den zuvor auf der Fahrbahn gemessenen Abständen der Passpunkte entsprechen. Die Abweichung von Fahrbahnmessung und Pylonenabständen auf dem Video dürfen 2 Prozent nicht übersteigen. Die Abstände müssen mit einem gültig geeichten Messrad gemessen werden.  

Beim Aufbau der Videokamera ist zu beachten, dass die Kamerahöhe bei der Messung nicht niedriger sein darf als bei Anfertigung des Referenzvideos. Außerdem müssen die Gerätschaften gültig geeicht und dürfen nicht beschädigt sein. Der Messbeamte muss ordnungsgemäß geschult sein. Solche Vorgaben machen die tatsächliche Abstandsmessung in Ihrem Bußgeldbescheid fehleranfällig.   

Auch die Länge der Fahrtstrecke, über welche der Abstand unterschritten wird, kann Verteidigungsansätze liefern. Konkrete Vorgaben zur Erforderlichkeit der gefahrenen Strecke gibt es im Gesetz nicht. Das für die A 43 zuständige OLG Hamm sieht je nach konkretem Einzelfall eine solche „nicht ganz vorübergehende“ Abstandsunterschreitung jedenfalls auf einer Strecke von mindestens 150m oder drei Sekunden Unterschreitungsdauer als gegeben an (OLG Hamm, Beschl. v. 30.08.2012 – III-1 RBs 122/12). Bei einer Messstrecke 100m, Abstand 20m, möglicherweise vor und hinter dem Fahrzeug das Fahrverhalten beeinflussende andere Fahrzeuge, unklare Geschwindigkeit und anderen Faktoren riecht es nach Einstellung des Bußgeldverfahrens bzw. Freispruch (OLG Rostock, Beschl. v. 18.08.2014 – 21 Ss OWi 144/14 [B]). 

Solche Feinheiten können nahezu immer erst durch ein technisches Sachverständigengutachten anhand des Videomaterials ermittelt werden. Ein auf Bußgeldverfahren im Straßenverkehr spezialisierter Rechtsanwalt weiß das und wird in der Regel einen in Abstandsmessungen versierten Ingenieur zur Erörterung der technischen Verteidigungsansätze hinzuziehen. Wie bei den Identitätsgutachten zur Fahrererkennung trifft den rechtsschutzversicherten Betroffenen kein Kostenrisiko.     

Verteidigung im Bußgeldverfahren auf A 43 durch Rechtsanwalt in Coesfeld!

Wer auf der Autobahn BAB 43 Fahrtrichtung Münster, km 071,660, hinter Dülmen mit angeblich zu niedrigem Abstand geblitzt wurde, hat gute Aussichten, sich gegen den Tatvorwurf zu verteidigen. Wenn Ihnen eine Abstandsunterschreitung auf der A 43 vorgeworfen wird, kontaktieren Sie den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Heiko Urbanzyk in Coesfeld. Zuständig für Ihr Bußgeldverfahren sind der Kreis Coesfeld und das Amtsgericht Coesfeld. Es ist sinnvoll, mit dem Verkehrsrechtler Heiko Urbanzyk ab Zusendung des Anhörungsbogens einen Anwalt vor Ort zu beauftragen, der die Messstelle und das zuständige AG Coesfeld kennt. 

Der Mandantenkontakt findet auf Ihren Wunsch vollständig per Telefon, E-Mail und Webakte statt. Ihr persönliches Erscheinen beim Anwalt ist in nahezu allen Fällen unnötig. Insbesondere eine Teilnahme am Gerichtstermin beim Amtsgericht Coesfeld kann Betroffenen regelmäßig erspart werden. Wer also nur auf Durchreise war und keine Lust hat, für die Besprechung mit dem Anwalt oder den Gerichtstermin erneut Richtung Münsterland aufzubrechen, kann sich bedenkenlos an die Kanzlei von Rechtsanwalt Urbanzyk in Coesfeld wenden.


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