Geblitzt worden auf der Autobahn BAB 13, km 60,59 AS Lübbenau/AD Spreewald – Messung oft angreifbar!

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Seit einiger Zeit findet sich auf der BAB 13 bei Kilometer 60,59 in Fahrtrichtung AS Lübbenau bzw. AD Spreewald ein Blitzer, genauer gesagt ein PoliScan Speed. Die Messstelle liegt zwischen den Anschlussstellen Duben und Lübbenau, etwa einen Kilometer vor der Ausfahrt Lübbenau. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Beschilderung findet sich knapp 400 m vor der Messstelle. Auf der vorangehenden Strecke herrscht kein Tempolimit. Die auf der BAB 13 bei Kilometer 60,59 durchgeführten Messungen sind oft mit Erfolg angreifbar. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus die technischen Hintergründe und gibt wertvolle Tipps für Betroffene.

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Wer Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee bekommen hat, in der es um die besagte Messstelle auf der A13 geht, sollte sich umgehend an einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Und wer über eine Rechtsschutzversicherung für das Verkehrsrecht verfügt, geht hierbei keinerlei finanzielles Risiko ein: Die Versicherung übernimmt nicht nur die Anwaltskosten, sondern – falls erforderlich – auch die Kosten für einen technischen Sachverständigen, der die Messung auf technische Fehler prüft. Gerade an dieser Messstelle kann das Sachverständigengutachten den Betroffenen vor hohen Geldbußen, Fahrverboten oder gar Schlimmerem bewahren.

Verteidigung mit technischen Argumenten: Ein Beispiel

Hierzu ein Beispiel (Vorsicht, es wird technisch): Der Hersteller des Messgeräts empfiehlt einen Höhenunterschied zwischen der Fahrbahnoberfläche und der Unterkante der Messeinheit zwischen 0,6 m und 1,3 m. Die Besichtigung vor Ort durch einen Sachverständigen ergab Anfang 2018 einen Höhenunterschied von 1,36 m. Demgegenüber war im Messgerät selbst die Höhe mit 1,3000 m angegeben. Der Hersteller empfiehlt zudem bei einem Abstand der Messeinheit von mehr als 5 m zum Fahrbahnrand einen Schwenkwinkel von 25°. Tatsächlich stellte der Sachverständige im besagten Fall einen Schwenkwinkel von 23,6142° fest.

Diese Abweichungen von den Herstellervorgaben führten in einem Fall zur Unverwertbarkeit der Messung. In einem anderen Fall – die Behörde hatte zwischenzeitlich nachgebessert – konnte das zuständige Amtsgericht Lübben überzeugt werden, ein weiteres Sachverständigengutachten durch einen vom Gericht bestimmten Sachverständigen einzuholen. Der gerichtliche Sachverständige befand zwar, dass die Messung verwertbar sei. Das Verfahren dauerte infolge der Begutachtung jedoch über ein Jahr und hatte zur Folge, dass Punkte des Betroffenen im Fahreignungsregister zwischenzeitlich getilgt waren – dies bewahrte ihn vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Erreichen der 8-Punkte-Grenze.

Fazit

Bußgelder aufgrund von Messungen auf der BAB 13 bei Kilometer 60,59 sollten nicht vorschnell bezahlt werden. Stattdessen sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet und die Messung durch einen technischen Sachverständigen überprüft werden. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus berät Sie gern zu den Möglichkeiten im Einzelfall. Die Abwicklung erfolgt hierbei meist vollständig per Telefon und E-Mail. Insbesondere eine Teilnahme am Gerichtstermin beim Amtsgericht Lübben kann den Betroffenen fast immer erspart werden. Wer also auf der Durchreise war und keine Lust hat, für den Anwaltsbesuch oder Gerichtstermin erneut in den Spreewald zu reisen, der kann sich bedenkenlos an die Kanzlei von Dr. Bunzel in Cottbus wenden.


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