Geblitzt worden auf der Autobahn BAB 15 km 30,6 AS Cottbus-West FR Forst? Anwalt hilft!

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Auf der Bundesautobahn 15 gibt es – vom Autobahndreieck Spreewald kommend in Fahrtrichtung Forst – einen Abschnitt, auf welchem wegen Straßenschäden eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h bzw. 100 km/h besteht. Regelmäßig finden hier am km 30,6 in der Ausfahrt Cottbus-West in Fahrtrichtung Forst (nächste Ausfahrt ist Cottbus-Süd) Geschwindigkeitsüberwachungen statt. Die Autobahn ist an dieser Stelle übersichtlich, verläuft gerade und Straßenschäden sind nicht ohne Weiteres erkennbar. 

Wer die Beschilderung übersieht, kommt nicht auf die Idee, dass hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung bestehen könnte. Mit (erlaubten) 200 km/h durchfährt man die Trichterung in knapp 4 Sekunden. Blickt man hier auf das Navi, die Uhr etc., und zeigt das eigene Auto keine Tempolimits an, besteht kein ersichtlicher Anlass, derart langsam zu fahren. Es wundert daher nicht, dass bei einer Messung häufig jedes 3. Fahrzeug mit – oft ganz erheblich – überhöhter Geschwindigkeit aufgenommen wird. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, welche Verteidigungsansätze bestehen.

Die Bußgeldbehörde – der Zentraldienst der Polizei in Gransee – nutzt an dieser Messstelle zur Überwachung ein Messgerät namens Einseitensensor ES 3.0. Es handelt sich hierbei um ein Lichtschrankenmessgerät mit 5 Sensoren. Die Gesamtlänge der Messbasis des Sensorkopfs ist durch die Sensoren 1 und 3 festgelegt und beträgt 500 mm. Die Teilstrecke zwischen den Sensoren 1 und 2 bzw. 2 und 3 beläuft sich auf jeweils 250 mm. Diese 3 Sensoren dienen zur Ermittlung von 3 Geschwindigkeitsmesswerten. Die Sensoren 4 und 5 sind jeweils um ca. 0,4 Grad in Richtung des mittleren Sensors (2) angewinkelt und dienen zur Messung des Abstandes des Fahrzeugs zum Sensor. Die maximal erfasste Straßenbreite beträgt 18 m.

Durch die Abstandsmessung kann spurselektiv gemessen werden. Der gemessene Abstand und der eingestellte Bereich sind in der Bilddatei enthalten und können nachträglich bei der Auswertung überprüft werden. Fährt z. B. ein zu messendes Fahrzeug an den 5 Sensoren von links nach rechts vorbei, erzeugen die Sensoren nacheinander ein sogenanntes Triggersignal. Die Abstände zwischen diesen Signalen folgen umso schneller aufeinander, je schneller das gemessene Fahrzeug die Sensoren passiert.

Diese Triggersignale dienen zur Vorbestimmung der Geschwindigkeit, zur Abstandsbestimmung und zur Optimierung der Signalauswertung. Ferner liefern die Sensoren ein Helligkeitsprofil des vorbeifahrenden Fahrzeugs. Mithilfe einer sogenannten Relationsrechnung werden die aufgezeichneten Helligkeitsprofile rechnerisch zusammengefasst, um den genauen Zeitversatz der Profile zu bestimmen. Die Geschwindigkeit ergibt sich dann aus dem Zeitversatz und der Messbasis.

Eine Geschwindigkeitsmessung mit dem vorgenannten Messgerät wird nur dann als gültig gewertet, wenn folgende Bestimmungen erfüllt sind: Es muss die Reihenfolge der Sensortriggerung 1-4-2-5-3 bei Fahrt von links nach rechts bzw. 3-5-2-4-1 bei der Fahrt in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Die Parameter der Korrelationsrechnung (Qualität der Kurven) dürfen nicht überschritten werden. In der Regel wird ein Korrelationswert von 70 angegeben.

Weiter ist notwendig, dass das gemessene Fahrzeug sich innerhalb des Abstandsbereichs von 0 bis 18 m befindet. Sind die dargestellten Bedingungen erfüllt, wird dann ein Foto abgespeichert, wenn der Geschwindigkeitswert gültig, gleich oder größer des eingestellten Grenzwertes ist und der gemessene Abstand innerhalb des ggf. eingestellten Abstandbereichs liegt.

Bei Messungen mit dem Einseitensensor ES 3.0 kommt es immer wieder zu Fehlern in der Handhabung durch den Messbeamten. Typischer Fehlerquellen sind das Einrichten des Messkopfes, die Fotodokumentation und die Dateneinblendung im Beweisfoto. Darüber hinaus kommt der Auswertung der Rohmessdaten erhebliche Bedeutung zu. Ob die gemessene Geschwindigkeit anhand der vorliegenden Messung nachvollzogen werden kann, ist bei Zugriff auf die Daten der Messung voll überprüfbar. Rechtsschutzversicherungen übernehmen hierfür die Kosten eines Sachverständigen. Der Sachverständige prüft im Wesentlichen folgende Fragen und erstellt hierzu ein umfassendes Gutachten: Besaß das Messgerät eine gültige Eichung?

Ist die Messstelle grundsätzlich für die Messung geeignet? Sind die Werte der Datenzeile plausibel? Kann die Authentizität und Integrität der Daten nachgewiesen werden? Befindet sich das Fahrzeug in korrekter Fotoposition? Ist der eingeblendete Seitenabstand plausibel? Haben sich die Fotopositionen der Lichtbilder merklich verändert? Ist eine Überprüfung des Signalverlaufs aus den Rohdaten möglich? Wurde das Fahrbahnniveau vorschriftsgemäß auf den Sensorkopf übertragen? Hat sich die Neigung oder der Winkel des Sensorkopfes während der Messung verändert? Wurde eine ausreichende Toleranz berücksichtigt?

Unter Vorlage eines solchen Gutachtens konnten schon zahlreiche Verfahren bereits vor Erlass des Bußgeldbescheids zur Einstellung gebracht werden. Demgegenüber sind Gerichte – hier das Amtsgericht Senftenberg – häufig der Auffassung, dass kleine Abweichungen von den Vorgaben des Herstellers die Messung nicht angreifbar machen. Es ist für Betroffene daher umso wichtiger, schon mit dem Anhörungsbogen zum Anwalt zu gehen. Ein in Bußgeldsachen erfahrener Rechtsanwalt wird zeitnah Akteneinsicht beantragen und sodann ein technisches Gutachten zum Messvorgang in Auftrag geben. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten hierfür in der Regel vollständig. Rechtsschutzversicherungen im Verkehrsrecht sind bereits für ca. 70 Euro jährlich (ohne Selbstbeteiligung) verfügbar. Über eine solche Versicherung sollte jeder Autofahrer verfügen.

Neuerdings kommen hier auch weitere Messgeräte, etwa PoliScan Speed oder ES 8.0, zum Einsatz. Auch hier gibt es jedoch gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Sie sind auf der Bundesautobahn BAB 15 bei km 30,6 geblitzt worden und benötigen anwaltliche Unterstützung? Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus hat bereits zahlreiche Verfahren aufgrund dieser Messstelle zur Einstellung bringen können, und hilft auch Ihnen gern weiter.


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