Gekaufte Kundenrezensionen auf Amazon | Der Graubereich von Produkttestern und ihren Bewertungen

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Produktbewertungen sind für den Kauf einer Ware von wesentlicher Bedeutung. Immer mehr Verbraucher greifen auf Bewertungen zurück, um sich für oder gegen einen Kauf zu entscheiden. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, denn nicht jede Produktbewertung wurde ernsthaft und gewissenhaft formuliert. Zahlreiche Rezensionen wurden bereits gegen ein Entgelt geschrieben und geben folglich keine aussagekräftige Bewertung wieder.

Amazon möchte gekaufte Produktbewertungen verbieten

Die Zweigniederlassung Amazon EU S.à.r.l. lässt sich solche unlauteren Handlungen nicht länger gefallen und hat einen entsprechenden Antrag beim OLG Frankfurt (Beschluss v. 22.02.2019, Az. 6 W 9/19) eingereicht. Dabei stützt sich das Unternehmen auf einen expliziten Fall, indem ein Unternehmen Tester vermittelt, die für bestimmte Produkte Bewertungen schreiben und diese veröffentlichen. Als Gegenleistung erhalten diese Tester z. B. das Produkt sowie eine geldwerte Entschädigung.

Das Gericht erkannte an, dass es sich hierbei um eine unlautere Handlung nach § 5a VI UWG handelt, da Verbraucher durch Bewertungen, die nicht der Wahrheit entsprechen, in die Irre geführt werden. Das Gericht verpflichtet die Händler zu einer Kenntlichmachung solcher Bewertungen, indem ein Hinweis gegeben wird, dass es sich um eine gekaufte Bewertung handelt und somit der Wahrheitsgrad ggf. angezweifelt werden kann.

Das raten wir Ihnen

Möchten Sie sich vollumfänglich über ein Produkt informieren, so ziehen Sie mehrere Meinungen hinzu und beurteilen Sie die Bewertungen im Internet immer kritisch und mit gesundem Menschenverstand.

Händler, die gekaufte Bewertungen veröffentlichen, sollten stets einen entsprechenden Zusatz anbringen, da sonst ein unlauteres Verhalten vorliegt, welches eine Abmahnung nach sich zieht.

Gerne beraten wir Sie in Ihren Rechten und Pflichten und stehen Ihnen auch bei dem Erhalt einer Abmahnung unterstützend zur Seite. Sprechen Sie uns gerne auch schon im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung an. 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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