Geld zurück für betrogene Zocker – CFD, Derivate und binäre Optionen

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Bis zu 10 Jahre nach Beginn der Geschäftsbeziehung können Deutsche, die von Ihren deutschen Konten aus Geld bei ausländischen Brokerunternehmen gesetzt haben, auf Schadensersatz aufgrund deutscher Rechtsprechung hoffen. Wir sind speziell in solchen Fällen wiederholt tätig. Egal, ob binäre Optionen, Derivate oder CFDs.

Wir besitzen Kenntnisse hoch spezieller Rechtsprechung. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht betreue ich geschädigte Anleger seit knapp 20 Jahren. Unsere Kanzlei hat Betrugsopfer aus allen gesellschaftlichen Schichten vertreten. Warum man sich nicht schämen muss, sondern handeln sollte und sogar Richter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, gestandene Unternehmer und intelligente angehörige der Mittelschicht Opfer ausgefeilter Betrugssysteme werden, können Sie nachfolgend erfahren. Selbst vermeintliche Kenner des Marktes werden hinters Licht geführt.

Unsere Gegner sind (Online-) Broker, Banken. Auch und gerade Broker und Banken, die der englischen, der US-amerikanischen, der schweizerische, einer sonstigen ausländischen oder auch der deutschen Finanzaufsicht unterliegen, können erfolgreich verklagt werden, falls die Geschäftsverbindung zum Anleger durch ein sittenwidriges Geschäftsmodell gekennzeichnet ist.

Dies gilt auch dann, wenn (ausländische) Wertpapierhändler, Vermittler, (Online-) Broker oder (Onlinebanken) und Verbrauchern oder institutionelle Kunden Verträge mit Rechtswahlklausen oder Schiedsgerichtsklauseln unterzeichnet haben. 

Das vertragliche Anbieten von Execution- und Clearingdiensten für den Handel mit Derivaten, binären Optionen oder Differenzkontrakten (Contracts for Difference) kann eine Beihilfehandlung sein, die zu Schadensersatz verpflichtet. Auch falls lediglich die Handelsplattform zur Verfügung gestellt wurde.

Wird also ein Marktplatz oder der Zugang zum Marktplatz zu Verfügung gestellt, etwas vermittelt oder handelt ein Broker für den Anleger bei einem Onlinebroker, kann dem Kunden auf Schadensersatz gehaftet werden, wenn (auch nur einer der Beteiligten) ein verbotenes Geschäftsmodell betreibt. Dies, weil dann die Teilnahme des einen Beteiligten an dem verbotenen Geschäftsmodell eines anderen Vertragsbeteiligten zu vermuten ist. Dies kann insbesondere im Fall von Daytrading sein.

Dies kann auch der Fall sein, wenn gewöhnliche, unspektakuläre oder sogar niedrige Kosten im Rahmen der Geschäftsbeziehung beworben wurden. Wird der Gebührenanfall derart optimiert, dass die häufig sehr vielen Handelspositionen überwiegend dem Zweck dienen das Guthaben der zur Verfügung gestellten Investmentsumme oder der gewährten Margin auszuschlachten, besteht der begründete Verdacht, dass man betrogen wurde. Egal, ob ein Vertrag als „Introducing Broker Agreement“ vorsieht, ein Einzelkonto zugunsten des Anlegers zu eröffnen, das der Kunde selbst oder ein Handlungsbevollmächtigter des Kunden für Transaktionen nützt.

Ist im Fall von CFDs der „Spread“ in die Kauf- und Verkaufskurse eingearbeitet, und macht dieser Spread nach Angaben des Brokers mindestens 0,8 Tics aus, klingt dies niedrig und der Gebührenanfall ist kaum noch für den Anleger erkennbar. 1 Tic (oder auch Pip) ist die Veränderung des Devisenkurses bei der vierten Stelle nach dem Komma. Wenn z. B. der EUR/USD-Kurs bei 1,0990 USD notiert, und auf 1,0991 USD ansteigt, dann hat sich der Kurs um 1 Tic oder Pip verändert. Wird nun ein Spread von 0,8 Tics in den Kurs eingearbeitet, dann wird beim Kauf zum Kurs von 1,0990 ein Kurs von 1,09908 und beim Verkauf ein Kurs von 1,09892 abgerechnet. Diese 0,8 Tics machen bei einem CFD-Kontrakt über 100.000 € jeweils einen Betrag von 8,00 USD aus.

Damit kann bereits ein sittenwidriges Geschäftsmodell betrieben werden, auch wenn es der ggf. anlageerfahrene Verbraucher oder Zocker eigentlich für günstig hält. Egal, ob der CFDs-Anleger einen Hinweis auf das Totalverlustrisiko erhalten hatte oder nicht, wurde er durch ein sittenwidriges Geschäftsmodell getäuscht und ist somit rechtlich geschützt.

Im Fall von Derivaten ist es egal, ob die Kosten für jeden gehandelten Kontrakt eine Roundturn-Provision von 90, 100 oder 120 US-Dollar betragen soll oder wesentlich darunter liegt. Egal, ob der Anleger das Formular „Private Customer Dealing Agreement/Handelsvereinbarung für Privatkunden“ und das Merkblatt „Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften“ erhalten hatte.

Wenn der Anleger systematisch Verluste erwirtschaftete, weil das Geschäftsmodell den Tatbestand einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung entsprach, müssen auch ausländische Niederlassungen aufgrund der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte fürchten, auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Soweit die Vertragsunterlagen (zum Beispiel ein Private Customer Dealing Agreement) die ausschließliche Zuständigkeit englischer Gerichte vorsieht, ändert dies nichts daran. 

Sollten auch Sie hohe Verluste zu beklagen haben, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir sind seit knapp 20 Jahren spezialisiert für geschädigte Anleger tätig und holen ihr Geld zurück. Soweit die Risiken zu hoch sind nur gutes Geld dem Schlechten hinterher zu werfen, erfahren Sie dies frühzeitig und nicht erst mit einem Achselzucken im Fall der Klageabweisung. Das Kennenlernen ist kostenfrei. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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