Geld zurück von Dexit-Finanzen, dexit-finanzen.com? Verdacht auf Trading Betrug! BaFin warnt

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte am 12.10.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klardass sie der Dexit-Finanzen mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Dexit-Finanzen bietet auf ihrer Website dexit-finanzen.com eine Handelsplattform für Kryptowährungen an und bewirbt sich mit den Worten: „DIE WELTWEIT GRÖSSTE UND FORTSCHRITTLICHSTE KRYPTOWÄHRUNGS-HANDELSPLATTFORM“

„Dexit-Finanzen gilt mit Recht als die beste virtuelle Plattform für die Wiederherstellung von Gewinnen auf Kryptowährungen und stellt dafür alle notwendigen Softwareprogramme und Ressourcen zur Verfügung. Mit unserer Hilfe können Sie sich sowohl mit Cloud Mining als auch mit aktiven Investitionen komfortabel beteiligen.“

Dexit-Finanzen handelt ohne gewerbsmäßige Erlaubnis der BaFin

Die Inhalte auf der Website dexit-finanzen.com rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie z.B. Dexit-Finanzen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies ist ein untrügliches Zeichen für Trading Anlage - Betrug bzw. Scam.

Schlechte Erfahrungen mit Dexit-Finanzen – Broker zahlt nicht aus 

Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte renommierte Kanzlei plan C vertritt bereits einige Geschädigte von Dexit-Finanzen. Sämtliche Anleger haben uns berichtet, dass sie keine Auszahlung ihrer Gewinne erhalten haben. Diese wurden mit den unterschiedlichsten Begründungen abgelehnt. Im Gegenteil wurden weitere Gebühren, Steuern etc. von unseren Mandanten gefordert, um die gewünschte Auszahlung zu erhalten. Dennoch erhielten unsere Mandanten kein Geld zurück.

Werden als Bedingung für die Auszahlung Steuern, Gebühren, Liquiditätsnachweise, Kautionen, etc. vorab gefordert, ist dies immer ein Indiz für einen Anlagebetrug. Lesen Sie hierzu auch: Online Broker verlangt Steuern und zahlt nicht aus.

Geschäftsadresse in Berlin scheint Briefkastenadresse zu sein 

Inhaberin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C hat die Angaben auf der Webseite von dexit-finanzen.com geprüft: „Auf den ersten Blick sieht die Webseite professionell und vertrauenswürdig aus. Im (unvollständigen) Impressum befindet sich eine in Berlin angegebene Geschäftsadresse. Recherchiert man diese Adresse, kommt man bei einem virtuellen Businesscenter raus. Dies ist ein Indiz für eine Briefkastenfirma. Recherchiert man die Domaindaten, landet man bei dem bekannten Anonymisierungsdienst NAMECHEAP INC in Reykjavik. Die Betreiber der Handelsplattform haben offensichtlich ein Interesse daran, dass sie nicht bekannt werden. Dies spricht für einen betrügerischen Broker.“

Prüfen Sie daher vor einer Trading-Anlageentscheidung stets, ob die Angaben auf der Trading-Plattform verifizierbar sind. Fehlt ein Impressum oder ist es nicht vollständig, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein betrügerisches Anlageangebot. Zu einem vollständigen Impressum gehören neben der Adresse ein Vertretungsberechtigter, ein Verweis auf das Handelsregister und eine Kontaktmöglichkeit. Bedenken Sie aber, dass auch diese Angaben gefälscht sein können! 

Erkundigen Sie sich am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Opfer von Dexit-Finanzen oder eines anderen betrügerischen Brokers (aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C )geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.

Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Betrugsfalles mit uns in Verbindung:

Kontaktformular Kanzlei plan C

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  

www.kanzlei-plan-c.de








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