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Geldwäsche - was Sie wissen und beachten müssen!

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Geldwäsche - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche bezeichnet den Vorgang, illegal erwirtschaftetes Geld oder andere Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Ziel dieses Vorgangs ist es, die wahre (kriminelle) Herkunft des Geldes zu verschleiern. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Geld durch möglichst unauffällige Geschäftstransaktionen in den legalen Finanzkreislauf überführt, z. B. durch den Kauf von Immobilien, Kunstwerken, Wertpapieren oder Aktien.

In den meisten Fällen ist Geldwäsche mit folgenden Straftaten verbunden:

  • Korruption
  • Bestechung
  • Raub
  • Erpressung
  • Drogenhandel
  • Waffenhandel
  • Schmuggel
  • Menschenhandel
  • Steuerhinterziehung

In vielen Ländern gilt Geldwäsche als eine Straftat. Der Kampf gegen die Geldwäsche gilt als wichtiger Bestandteil der Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Terrorismus.

Woher kommt der Ausdruck „Geldwäsche“?

Der Begriff „Geldwäsche“ geht zurück auf den berühmt-berüchtigten Gangsterboss Al Capone. Einer Legende nach war er der Erste, der sein durch illegale Geschäftstätigkeiten erworbenes Geld in Waschsalons investierte und damit dessen wahre Herkunft verschleierte. In einem Prozess im Jahr 1931 wurde er nach seinem Beruf gefragt und antwortete: „Ich bin im Wäscherei-Business tätig.“

Ist Geldwäsche strafbar?

Seit 1992 ist Geldwäsche gemäß § 261 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Versuch und die Beihilfe dazu sind ebenfalls strafbar. Wichtig zu wissen: Es muss zunächst eine andere strafbare Vortat stattgefunden haben, aus der das inkriminierte Geld stammt. Nur mit dieser Grundlage ist die daraus folgende Geldwäsche auch strafbar.

Welche Vortaten dies genau sein können, ist in § 261 StGB festgelegt. Dazu gehören:

  • alle Verbrechen (Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden, z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge oder schwerer sexueller Missbrauch)
  • bestimmte Vergehen (z. B. Drogenhandel oder Delikte, die bandenmäßig bzw. gewerbsmäßig begangen wurden)

Strafbar machen sich sowohl professionelle Geldwäscher als auch deren Auftraggeber. Personen, die Eigengeldwäsche betreiben, machen sich nur in bestimmten Fällen strafbar. Zeigen sie ihre Tat vor deren Aufdeckung freiwillig an, entfällt die Strafe.

Gesetzlich geregelt ist die Geldwäsche außerdem im Geldwäschegesetz. Das sogenannte Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) wurde 1993 eingeführt und erhielt 2008 eine überarbeitete Neufassung. Zuletzt wurde es 2011 im Rahmen des Inkrafttretens des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GWPräOptG) umfassend geändert.

Welche Strafen drohen bei Geldwäsche?

Geldwäsche wird mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Achtung: Damit wird nur die Geldwäsche an sich bestraft, nicht aber die Vortat, auf der sie beruht. Für diese kommt also eine weitere Strafe hinzu. In besonders schweren Fällen wird Geldwäsche sogar mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Das ist z. B. der Fall, wenn der Täter gewerbsmäßig oder bandenmäßig handelt.

Wie wird Geldwäsche bekämpft?

Methoden

Eine bekannte Methode zur Prävention von Geldwäsche ist das sogenannte „Know-Your-Customer-Prinzip“ (KYC). Es verpflichtet z. B. Banken, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Spielbanken oder Juweliere zu einer Legitimationsprüfung. Bevor eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wird, müssen diese ihre Kunden zunächst identifizieren.

Eine weitere Maßnahme ist die Überwachung von Konten und Transaktionen. Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Banken und andere Finanzdienstleister dazu, einen Geldwäschebeauftragten (Compliance Officer Anti-Money Laundering) zu ernennen. Außerdem müssen sie gemäß § 43 GwG bereits beim kleinsten Verdacht auf Geldwäsche eine Verdachtsanzeige gegen den eigenen Kunden erstatten.

Ein solcher Verdacht ist z. B. begründet, wenn der Kunde viele Konten unterhält, hohe Bareinzahlungen tätigt, hohe Barbeträge mit sich führt, Geldtransporte durchführt oder schlechte Anlagekonditionen der Bank akzeptiert.

Überwachungs- und Meldepflichten

Das Geldwäschegesetz (GwG) enthält gewisse Pflichten für Banken, Steuerberater, Glücksspielanbieter, Immobilienmakler etc. Unter bestimmten Voraussetzungen sind davon auch Rechtsanwälte und Notare betroffen. Zu diesen Pflichten gehören:

  • Einrichtung eines Risikomanagements (§ 4 GwG)
  • Pflicht zur Identifizierung der Vertragspartner (§ 10 GwG)
  • Pflicht zur Verdachtsmeldung (§ 43 GwG)

Transparenzregister

Das zentrale elektronische Transparenzregister existiert seit dem 1. Oktober 2017 und ist gemäß § 19 GwG gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt agieren, sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten dort zu melden. Damit sollen Unternehmensgeflechte transparenter werden und so Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leichter aufzudecken sein.

Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist die zuständige Behörde, die die Einhaltung der Pflichten von Kreditinstituten und Zahlungsdienstleistern gemäß § 50 GwG beaufsichtigt. Für andere Branchen ist die jeweilige Berufsaufsicht zuständig: für Steuerberater etwa die Steuerberaterkammern, für Rechtsanwälte die Rechtsanwaltskammern.

Darüber hinaus gibt es staatliche Dienststellen, die sich mit der Untersuchung von Finanztransaktionen zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung beschäftigen. Diese werden als „Financial Intelligence Unit“ bezeichnet, kurz FIU, und arbeiten nach internationalen und nationalen Regelungen. In Deutschland ist dies die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zollkriminalamt.

Statistik

Die Universität Halle-Wittenberg führte 2015 eine Studie mit einer repräsentativen Befragung von 1002 Personen sowie mit 73 Experteninterviews durch. Diese Studie ergab, dass das Geldwäschevolumen in Deutschland jährlich etwa 100 Milliarden Euro beträgt.

Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasste im Jahr 2016 insgesamt sechs Millionen Straftaten. Mit 11.541 Fällen liegt der Anteil der Geldwäsche dabei bei weit unter einem Prozent. Die Aufklärungsquote ist mit 89 Prozent sehr hoch. Die Zahlen könnten aber täuschen: Es wird eine ebenfalls sehr hohe Dunkelziffer vermutet.

Foto(s): ©Pixabay/Alexas_Fotos

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