Geringfügige Forderungen gegen polnische Unternehmer – Inkasso in Polen

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Etwa 10 % der Schuldner in Polen zahlt nach der anwaltlichen Mahnung.

Wir bieten Ihnen deshalb unsere außergerichtliche Inkassotätigkeit zum Pauschalpreis, abgerechnet nach der vereinbarten Stundenvergütung pro Viertelstunde.

Insbesondere:

  • Feststellung der Schuldneridentität in Polen (wir checken die polnischen Internetressourcen, vor allem die drei einschlägigen polnischen Register),
  • eine anwaltliche Mahnung an einen Schuldner unter allen Adressen, die wir heraussuchen (es ist in Polen unüblich, mehrere Mahnungen zu verschicken – die Inkassofirmen tun es, jedoch wenn die erste Mahnung wirkungslos blieb, soll man u. E. ohne Zögern weiter gerichtlich vorgehen, da die Gerichte in Polen langsamer als in Deutschland sind),
  • Internetzugang zu unserem Register über Ihre Angelegenheit (Dokumentenliste + Tätigkeitenliste auf Englisch oder auf Deutsch – https://pzkancelaria.pro/it-und-vertraulichkeit/fernzugriff-des-kunden-zum-register-seiner-sachen/?lang=de).

Wir prüfen Ihre Forderungen nicht, es sei es, dass Sie zusätzlich unseren damit verbundenen Zeitaufwand decken möchten (voraussichtlich ein paar Stunden). Notfalls machen wir Sie aber immer auf unsere Zweifel aufmerksam.

Es ist in Polen leider nicht üblich, außergerichtlich dem Schuldner die Anwaltskosten aufzuerlegen.

Auf Wunsch übernehmen wir auch die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen. Insbesondere bieten wir Ihnen an, z. B. die Klage im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen oder im elektronischen Mahnverfahren (EPU) einzulegen (https://www.anwalt.de/rechtstipps/forderungseinzug-inkasso-in-polen_065181.html).


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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