Aufhebungsverträge für Geschäftsführer – was ist wichtig?

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Es kommt in den besten Gesellschaften vor: Die Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer soll beendet werden. Läuft der Anstellungsdienstvertrag nicht ohnehin aus, muss ein Aufhebungsvertrag (auch Beendigungsvereinbarung genannt) geschlossen werden.

So schwer die Entscheidung für die betroffene Person sein mag, ungewöhnlich ist das heute nicht mehr im Management. Jetzt gilt es für die Betroffenen, die (Verhandlungs-)Möglichkeiten zu prüfen und ihre Rechte und Positionen bestmöglich durchzusetzen.

Dabei kommt neben den juristischen Feinheiten dem Verhandlungsgeschick eine hohe Bedeutung zu.

Vorbereitung der Verhandlungen

Mit einer guten Vorbereitung lassen sich die Dinge regelmäßig positiv beeinflussen. Zu einer guten Vorbereitung gehört daher zuallererst die frühzeitige Beschäftigung mit möglichen Ausstiegsszenarien. Schon bei Abschluss des Anstellungsvertrages sollte man diesem Thema die nötige Aufmerksamkeit widmen. Hat man einmal ein Beendigungsszenario für sich durchgespielt, wird man so leicht nicht von einer entsprechenden Realsituation überrascht werden können.

Auch heute noch begegnet man den Versuchen von Gesellschaften, in einem nicht angekündigten Gespräch gleich alles erledigen zu wollen und eine Unterschrift vom Betroffenen unter eine vorbereitete Vereinbarung zu bekommen. Zu diesem Spiel gehört häufig die versteckte Drohung, wenn nicht sofort unterschrieben werde, würde das vermeintlich großzügige Angebot, welches auf dem Tisch liege, nicht mehr gelten und eine juristische Auseinandersetzung – evtl. untermauert mit Regressdrohungen – sei unvermeidbar.

Ein guter Geschäftsführer oder Vorstand wird neue Themen üblicherweise prüfen und sich dabei beraten lassen. Dieser Maßstab sollte auch hier gelten, wenn die Zusammenarbeit überraschend beendet werden soll. Nehmen Sie sich Zeit, das Angebot zu prüfen. Im Allgemeinen reicht die Zusage, sich zeitnah danach zu melden.

Bei Gesprächen ist eine allgemeine Empfehlung, diese nicht allein zu führen, wenn die Gegenseite mehr als eine Person schickt.

Wer verhandelt für wen?

Ein anderer Aspekt bei der Vorbereitung ist die Frage, wer konkret für die Gegenseite handelt. Bei Konzernen sind dies regelmäßig die Personalleiter. Mit diesen ist es leichter, auf Augenhöhe zu verhandeln, als mit einem Inhaber. Dieser erwartet schlicht, dass seinen Wünschen auch beim Ausscheiden Folge zu leisten ist. Hier empfiehlt es sich, über Mittler/Vertraute eine Einigung zu suchen.

Die Hinzuziehung eines mit diesen Fragen vertrauten Anwaltes ist immer zu empfehlen. Ob dieser nur im Hintergrund berät oder für Sie verhandelt, ist eine Frage des konkreten Einzelfalles. Wichtig ist, dass Ihr Berater über das Juristische hinaus auch das Verhalten und die Strategie der Gegenseite beurteilen kann. Regelmäßig können gute Berater die Schritte der Gegenseite in der eigenen Verhandlungstaktik antizipieren und so Ihre Interessen besonders erfolgreich vertreten. Neben dem wichtigen Punkt der Finanzen spielen auch Fragen der Wertschätzung und des Abschieds aus dem Unternehmen eine bedeutende Rolle bei der Beendigung einer erfolgreichen Tätigkeit.

Auch an das vorbereitende Coaching denken!

Zur professionellen Vorbereitung auf das Thema gehört auch ein Coaching zu diesen Fragen, womit Sie Ihre Position stärken. Es ist besser, mit Klarheit und eigenen Zielen in die Verhandlungen zu gehen, als Getriebener zu sein.

Gern beraten wir Sie bei diesen Themen. Unsere Expertise umfasst neben den juristischen Bereichen auch die inhouse-Erfahrung aus großen Unternehmen.



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