Geschwindigkeitsmessungen mit Leivtec XV3 führen erneut zu Problemen

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Das bereits seit längerer Zeit in der Kritik stehende Messsystem Leivtec XV3 hat weitere Schwächen offenbart. Bei dem Gerät wurde u.a. bereits eine falsche Kabellänge sowie die fehlende Rohmessdatenspeicherung, die eine umfassende Überprüfung der Messung nicht zulässt, bemängelt. Bei Behörden und vielen Gerichten galt das Gerät jedoch als zuverlässig und wurde als sog. "standardisiertes Messverfahren" anerkannt. Auch die vergleichsweise einfache Handhabung und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sorgten für eine intensive Nutzung.

Nun hat jedoch eine Arbeitsgemeinschaft unabhängiger technisch-forensischer Gutachter das Messgerät im August 2020 einer umfassenden Prüfung unterzogen. Dabei hat sich der Verdacht bestätigt, dass es bei der Messanlage zu relevanten Messabweichungen kommen kann. Die Untersuchungen mit ca. 900 Testfahrten zeigten zum Teil erhebliche Messabweichungen außerhalb der zulässigen Fehlergrenzen. Es traten hierbei u.a. Abweichungen von bis zu 10 km/h auf.

Die Sachverständigen haben mittlerweile auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) über ihre Untersuchungsergebnisse informiert. Die PTB, welche über die Zulassung technischer Messgeräte entscheidet, prüft derzeit die aufgezeigten Mängel, wie es aus einer Mitteilung vom 27.10.2020 hervorgeht.

Durch die neuen Erkenntnisse sind die einzelnen Messungen kritisch zu hinterfragen. Es stellt sich letztlich die Frage, ob Messungen überhaupt verwertbar sind. Auch die Gerichte zeigen erste Reaktionen. So ist die Bereitschaft zu Bußgeldsenkungen und auch Verfahrenseinstellungen durchaus erkennbar. In jedem Fall wird man aber nicht mehr von einem standardisiertem Messverfahren ausgehen können, sodass jede Messung - notfalls durch ein Sachverständigengutachten - überprüft werden muss.

Die weitere Entwicklung bezüglich des Messgeräts Leivtec XV3 ist derzeit offen. Die Überprüfung eines darauf gestützten Bußgeldbescheides ist jedoch in jedem Fall zu empfehlen. 

Insbesondere ist es derzeit noch nicht zu erkennen, dass Messungen mit dem System zumindest vorübergehend eingestellt werden. So wird das Messgerät beispielsweise in der Stadt Chemnitz - trotz der aufgedeckten Problematik - weiterhin eingesetzt.

Sollte Ihnen auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter Einsatz dieses Messgeräts vorgeworfen werden, könnte sich eine Prüfung daher lohnen. Hierzu berate ich Sie gerne. 

Auch im Hinblick auf andere Ordnungswidrigkeiten, insbesondere bei drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug, berate ich Sie gern hinsichtlich bestehender Möglichkeiten. 


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