Gesellschaftsgründung – Rechtsformwahl und Gründungsberatung
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Eine Gesellschaft ist eine durch Rechtsakt (Vertrag - „Gesellschaftsvertrag“) gegründete Vereinigung von Personen des Privatrechts zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Das Gesellschaftsrecht oder Unternehmensrecht ist die Gesamtheit der Vorschriften, die die Beziehungen der Gesellschafter zu ihrer Vereinigung („Innenverhältnis“) und zu Dritten („Außenverhältnis“) regeln.
Demnach werden die Gesellschaften unterteilt in:
Personen- und persönlich und gesellschaftlich.In Personengesellschaften ist der persönliche Beitrag jedes Gesellschafters für das Funktionieren des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung. Aus diesem Grund führt der Tod oder der Konkurs eines der Gesellschafter zu Veränderungen in der Gesellschaft, während die Gesellschafter selbst mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Bei Kapitalgesellschaften ist das Schlüsselelement die Konzentration des Kapitals. Daher ist der Status der Gesellschafter unerheblich, während die Übertragung des Eigentums an der Gesellschaft frei ist. Die Gesellschafter dürfen nicht an der Leitung der Gesellschaft beteiligt sein und haften nicht für deren Schulden.
Je nachdem, ob ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird oder nicht, wird außerdem zwischen Handels- und Zivilgesellschaften unterschieden.
Nach dem Prinzip der geschlossenen Anzahl von Gesellschaftsformen gibt es bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Gesellschaftsformen, und es ist dem privaten Willen nicht gestattet, neue zu schaffen.
Wenn Sie daran interessiert sind, ein Unternehmen für gewerbliche Zwecke oder für andere Zwecke zu gründen, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner.
Neofitidou Dimitra
neofistidou.dimi@gmail.com
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