Gesellschaftsrecht. Rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte einer Unternehmensgründung.
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Eine Unternehmensgründung hat rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte. Abhängig von der Unternehmensbranche, des Gegenstandes des Unternehmens, seiner Ressourcen in den Bereichen Arbeitskräfte, Technologie und Rohstoffe, kann eine Unternehmensgründung unterschiedliche Voraussetzungen haben. Für den Erfolg eines neuen Vorhabens ist entscheidend, dass für den Betrieb keine rechtlichen Hindernisse bestehen (Lizenz- und Genehmigungspflichten) und die rechtlichen Umstände des Wettbewerbs (Handelskonzessionen, Patente, Marken, etc.) berücksichtigt sind.
Rechtliche Aspekte einer Unternehmensgründung.
Eine Unternehmensgründung setzt folgende (standardisierte) rechtliche Schritte voraus: Prüfung der erforderlichen Betriebsgenehmigungen und Lizenzen für den Betrieb des Unternehmens (wirtschaftsrechtliche Prüfung); Wahl der Rechtsform des Unternehmens: Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft (gesellschaftsrechtliche Prüfung); Wahl der Firma und der Handelszeichen des Unternehmens (gewerberechtliche Prüfung); Abschluss der Mietverträge über die gewerblichen Räumlichkeiten des Unternehmens; Abschluss und notarielle Beurkundung eines Gesellschaftervertrags (gesellschaftsrechtliche Prüfung); Eröffnung eines Geschäftskontos des Unternehmens; Einzahlung des gesetzlichen Stammkapitals des Unternehmens, abhängig von der Rechtsform des Unternehmens; Anmeldung der Unternehmensgründung zu dem Handelsregister am Sitz des Unternehmens; Anmeldung der Unternehmensgründung zu dem Gewerberegister am Sitz des Unternehmens; Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens an das Transparenzregister; Anzeige der Unternehmensgründung gegenüber dem Finanzamt und gleichzeitige Beantragung einer Steuernummer; Vorlage einer Gründungsbilanz zum Stichtag der Unternehmensgründung an das Finanzamt. Die rechtlich abgeschlossene Unternehmensgründung beansprucht bei einem mittelständischen Vorhaben durchschnittlich 8 bis 12 Wochen.
Betriebswirtschaftliche Aspekte einer Unternehmensgründung.
Zum Beginn der Unternehmensgründung ist zu empfehlen, einen Ist- und Soll-Wirtschaftsplan (Businessplan) des Unternehmensvorhabens aufzustellen. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt einen Prognosezeitraum von einem bis zu zwei Jahren ab der Unternehmensgründung. Der Wirtschaftsplan setzt in die Bewertung, unter anderen, folgende betriebswirtschaftliche Aspekte ein: Unternehmensgegenstand, Unternehmensbranche, Unternehmensgroße, Finanzierung des Unternehmens, Finanzierungsbedarf des Unternehmens, gesellschaftsrechtliche Beteiligungsstruktur, Produktionsstandorte, Produktionsbetrieb, Stand der Innovation, Logistik, Vertrieb, Wettbewerb, Marketing, Arbeitskräfte, Verwaltungsstruktur. Der Wirtschaftsplan muss die wirtschaftliche Ausgangssituation des Unternehmens definieren und eine zuverlässige Wirtschaftsplanung für den Prognosezeitraum aufstellen. Der Wirtschaftsplan soll die wirtschaftlichen Risiken und die wirtschaftlichen Alternativen des Vorhabens definieren und ist zugleich die Grundlage der Unternehmensfinanzierung in den ersten Geschäftsjahren.
Zusammenfassung.
Eine Unternehmensgründung setzt eine kompetente wirtschaftsrechtliche Plan- und Risikoberatung voraus. Die Aufstellung eines Wirtschaftsplans (Businessplans) von einem Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht oder einem Wirtschaftsberater gilt der Investitions- und der Bestandssicherheit des Unternehmens für den ersten Planzeitraum.
Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAITZER berät Sie international im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht und unterstützt Sie im Rahmen der Unternehmensgründung.
Autorin: Rechtsanwältin Yana Krause
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