Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Gesellschaftsvertrag GmbH!

Gesellschaftsvertrag für GmbH rechtssicher gestalten

  • 9 Minuten Lesezeit

Der Gesellschaftsvertrag ist das rechtliche Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Gesellschafter sind mit einem guten Gesellschaftsvertrag mehr als nur vor einem Streit gefeit – er ist existenzentscheidend.

Die wichtigsten Fakten

  • Der Gesellschaftsvertrag legt wesentliche Rechte, Pflichten, Abläufe und die Haftung zwischen den Gesellschaftern fest.

  • Wer eine GmbH – entweder allein oder mit anderen Gesellschaftern – gründen will, benötigt einen Gesellschaftsvertrag.

  • Der Gesellschaftsvertrag beinhaltet eine Reihe von Pflichtangaben.

  • Wichtig ist die Aufnahme weiterer Regeln wie z. B. zur Streitvermeidung bei einem Gesellschafterwechsel.

  • Der Gesellschaftsvertrag ist nur nach notarieller Beurkundung wirksam.

So gehen Sie vor

  1. Legen Sie die Firma, also den künftigen Namen Ihres Unternehmens und den Sitz Ihrer GmbH, fest.
  2. Erläutern Sie kurz und konkret den Zweck der Unternehmenstätigkeit.
  3. Klären Sie die Höhe des Stammkapitals der zukünftigen GmbH. Es muss sich auf mindestens 25.000 € belaufen.
  4. Schreiben Sie im Gesellschaftsvertrag die Höhe der Stammeinlagen sowie deren Stückelung fest, die die Gründungsgesellschafter leisten müssen.
  5. Denken Sie vor allem an die Aufnahme für Sie passender Regeln in Ihren Gesellschaftsvertrag. Nutzen Sie die großen Gestaltungsmöglichkeiten von GmbH-Gesellschaftsverträgen.

Was muss im Gesellschaftsvertrag stehen?

Die rechtliche Grundlage einer GmbH bildet ihr Gesellschaftsvertrag. Die Gründer dieser Kapitalgesellschaft müssen ihren Gesellschaftsvertrag zur Gründung notariell beurkunden lassen.

Das GmbH-Gesetz schreibt für jeden Gesellschaftsvertrag eine Reihe von Pflichtangaben vor. Zum einen muss die Firma, d. h. der Name der Gesellschaft, angegeben werden.

Zum anderen muss im Gesellschaftsvertrag der künftige Unternehmenssitz geregelt werden. Dieser wird auch als Satzungssitz bezeichnet.

Neben Firma und Sitz muss der Unternehmensgegenstand der GmbH schriftlich verankert sein. Unter Gegenstand ist der Zweck der Unternehmenstätigkeit zu verstehen.

Darüber hinaus muss der Betrag des Stammkapitals der GmbH festgesetzt werden. Das Stammkapital – in Form einer Bar- oder Sacheinlage – muss mindestens 25.000 € betragen.

Außerdem muss die Regelung bezüglich des Betrags der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage bzw. Einlagen im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben werden. Die Summe der Einlagen muss dabei dem Stammkapital entsprechen.

Vermeiden Sie den Fehler, den Gesellschaftsvertrag als reine Formalie im Rahmen der Gründung zu betrachten. Ein unzureichend ausformulierter und zu allgemeiner Gesellschaftsvertrag ist eine Gefahr für jede GmbH.

Wie sollte man den Gesellschaftsvertrag am besten gestalten?

Weitaus wichtiger für das Unternehmen als die Pflichtangaben sind die darüber hinaus im Gesellschaftsvertrag möglichen Regelungen. Insbesondere folgende Inhalte Ihres Gesellschaftsvertrags sollten Sie nutzen.

Wie soll die Gesellschafterversammlung stattfinden?

Bei einer GmbH schreibt das Gesetz die Einladung der Gesellschafterversammlung mit eingeschriebenem Brief vor. Er muss mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin bei allen Eingeladenen sein. Weder der eingeschriebene Brief noch die Frist sind praktisch. Der Gesellschaftsvertrag ermöglicht Änderungen wie die Einladung mittels einfachen Briefs.

Wie werden Beschlüsse gefasst?

Für Beschlüsse der GmbH-Gesellschaft gilt das Mehrheitsprinzip. Das Stimmgewicht eines Gesellschafters bestimmt sich nach seinen Anteilen. Grundlegende Entscheidungen wie Satzungsänderungen und Umwandlungsbeschlüsse sind mindestens mit ¾-Mehrheit zu fassen. Ansonsten gilt die einfache Mehrheit.

Statt dieser gesetzlich geregelten Mehrheiten können die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag andere Mehrheiten festlegen – z. B. auch eine relative Mehrheit unterhalb der einfachen Mehrheit. Höhere Mehrheiten bis hin zu einer erforderlichen Einstimmigkeit stärken dagegen z. B. Minderheitengesellschafter. Möglich ist auch ein vom Beschlussthema abhängiges Stimmverhältnis, wie z. B. der Beschluss zur Bestellung von Geschäftsführern.

Wie lässt sich die Geschäftsführung regeln?

Bei der GmbH gilt grundsätzlich die Gesamtgeschäftsführung. Das bedeutet: Mehrere Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft zusammen. Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung kann davon abweichen und z. B. die Alleinvertretung durch einen Geschäftsführer oder von mehreren Geschäftsführern mit einem Prokuristen vorsehen.

Möglich ist auch eine Aufteilung der Geschäftsführung nach Bereichen. Der Gesellschaftsvertrag kann auch die Zahl der Geschäftsführer festlegen.

Eine Befreiung von In-sich-Geschäften, die der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschaft mit ihr schließt, ist ebenfalls nur per Gesellschaftsvertrag möglich. Das gilt auch bei einer sog. „Ein-Mann-GmbH“, deren Alleingesellschafter zugleich ihr Geschäftsführer ist. Achten Sie darauf, dass der Gesellschaftsvertrag keine Entscheidungen und damit die Unternehmensentwicklung blockiert.

Die Geschäftsführung lässt sich auch außerhalb des Gesellschaftsvertrags im Geschäftsführervertrag regeln. GmbH-Geschäftsführer müssen keine Gesellschafter sein. Bei Geschäftsführer-Gesellschaftern können Regelungen im Gesellschaftsvertrag Gesellschafter mit einem geringen Gesellschaftsanteil schützen, denn für die Änderung des Gesellschaftsvertrags ist mindestens eine 3/4-Mehrheit erforderlich.

Entscheidende Rolle für die bestmögliche Gestaltung hat die in der GmbH bestehende Struktur der Gesellschafter und Geschäftsführer.

Wie wird der Gewinn unter den Gesellschaftern verteilt?

Die Gewinnverteilung beschließen die GmbH-Gesellschafter nach der Feststellung des Gewinns im Jahresabschluss. Der Gewinn richtet sich nach der Verteilung der Geschäftsanteile. Per Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter davon abweichen.

Zum Schutz von Minderheitengesellschaftern kann der Gesellschaftsvertrag Mindestentnahmen vorschreiben. Umgekehrt kann die Gewinnverteilung von einer ausreichend vorhandenen Rücklage abhängig gemacht werden.

Die Gewinnverteilung ist ein häufiger Streitpunkt. Umso wichtiger ist eine für alle Gesellschafter zufriedenstellende Regelung im Gesellschaftsvertrag.

Welche Regeln gelten für die Anteilsübertragung?

Ein GmbH-Gesellschafter kann seine Anteile frei verkaufen oder mit Rechten wie z. B. einem Pfandrecht belasten. Käufer bzw. Gläubiger können diese Anteile erwerben und so ein Mitspracherecht erhalten. Das ist nicht immer erwünscht. Schließlich können Konflikte entstehen, die die GmbH in ihrem Bestand gefährden. Das Gesetz schützt dagegen nur unzureichend.

Sogenannte Vinkulierungsklauseln im Gesellschaftsvertrag können davor schützen. Die Klausel kann den übrigen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht einräumen. Sie bekommen dadurch das Recht, den oder die Anteile zu denselben Bedingungen wie der potenzielle Käufer zu erwerben.

Auch ein Andienungsrecht im Gesellschaftsvertrag kann den Anteilerwerb durch Dritte verhindern. Danach muss der Gesellschafter seine Anteile erst den anderen Gesellschaftern anbieten, bevor er sie frei veräußern oder belasten kann. Verkauf oder Belastung kann außerdem an die Zustimmung der Mitgesellschafter geknüpft werden.

Der Gesellschaftsvertrag kann eine Verpfändung von Anteilen sogar ganz ausschließen. Wie die Gewinnverteilung birgt auch die Anteilsübertragung viel Streitpotenzial. Verringern Sie es mit den Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag.

Wie kann ein Gesellschafter aus der GmbH austreten?

Das Gesetz sieht ein Austrittsrecht für Gesellschafter aus wichtigem Grund vor. Dieses lässt sich nicht vertraglich ausschließen. Die Satzung kann aber Zeitpunkte für den Austritt festlegen, etwa zum Ende des Geschäftsjahres. Zudem kann der Vertrag die Frist und die Form der Austrittserklärung bestimmen.

Wie lassen sich lähmende Pattsituation lösen?

Ein Gesellschafterstreit ist immer eine Belastung für das Unternehmen. Bei einer GmbH mit zwei Gesellschaftern mit gleich hohen Anteilen kann er zu einer lähmenden Pattsituation führen, wenn jeder die Beschlüsse des anderen blockiert. Damit das Unternehmen überlebt, muss ein Gesellschafter gehen.

Klauseln im Gesellschaftsvertrag können für einen geregelten Abgang sorgen. Mittels einer Russian-Roulette-Klausel kann ein Gesellschafter seine Anteile bei einer dauerhaften Blockade dem anderen Gesellschafter anbieten. Nimmt der andere das Angebot an, scheidet der Anbieter aus.

Alternativ kann dieser selbst seine Anteile anbieten und scheidet dann aus. Im Rahmen einer Texas-Shoot-out-Klausel teilen die Gesellschafter einem Dritten jeweils ein Angebot für die Anteile des anderen mit. Der gibt ihnen die Angebote zeitgleich bekannt. Der Gesellschafter, der mehr geboten hat, muss die Anteile des anderen kaufen. Letzterer scheidet dann als Gesellschafter aus. Kehren Sie im Gesellschaftsvertrag vor, bevor es zum Patt kommt.

Was ist bei einem Wettbewerbsverbot zu beachten?

Sinnvoll ist mit Blick auf das Ausscheiden die Vereinbarung eines zeitlich und ggf. auch örtlich beschränkten Wettbewerbsverbots. So wird der Ex-Gesellschafter nicht gleich zum neuen Konkurrenten. Für den Fall, dass er das Wettbewerbsverbot verletzt, lässt sich eine Vertragsstrafe vereinbaren. Verhindern Sie, dass im Falle eines Gesellschafteraustritts nicht sofort Konkurrenz entsteht.

Warum macht ein Aufsichtsrat bei der GmbH Sinn?

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann die Bestellung eines Aufsichtsrats vorsehen. Dieser ist bei der GmbH – anders als bei einer Aktiengesellschaft – erst ab einer gewissen Unternehmensgröße von mehr als 500 Arbeitnehmern gesetzlich vorgeschrieben.

Als vermittelndes Organ zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschaftern kann der Aufsichtsrat bei Divergenzen streitvermeidend und lösungsorientiert wirken. Stets möglicher Streit lässt sich so schneller schlichten und wird nicht sofort öffentlich ausgetragen.

Wie kann eine Güterstandsklausel das Unternehmen bei Ehescheidung schützen?

Auch private Beziehungen von Gesellschaftern berühren das Unternehmen. Will ein Ehepartner über sein Vermögen im Ganzen – darunter sein Gesellschaftsvermögen – verfügen, hat sein Partner ein Mitspracherecht. Zerbricht eine Ehe, kann der Streit das Unternehmen mitreißen.

Der Zugewinnausgleich infolge einer Scheidung kann Gesellschafter zum Verkauf ihres Gesellschaftsvermögens zwingen. Das Unternehmen verliert an Liquidität. Infolge der vorzunehmenden Vermögensermittlung dringen leicht Betriebsinterna nach außen.

Davor schützen kann ein das Unternehmensvermögen abschirmender Ehevertrag. Bei mehreren Gesellschaftern ist der Schutz jedoch nur dann lückenlos, wenn jeder Gesellschafter einen Ehevertrag hat. Insofern kann eine Güterstandsklausel im Gesellschaftsvertrag die Gesellschafter zum Ehevertragsabschluss verpflichten.

Ohne Ehevertrag zwingt die Klausel den Gesellschafter zur zwangsweisen Abtretung seiner Anteile gegen eine eher geringe Abfindung. Der von der Klausel vorgegebene Mindestinhalt des abschirmenden Ehevertrags muss schon aufgrund unterschiedlicher Lebensmodelle flexibel sein. Den Inhalt bestimmt auch die Art des Unternehmens – alteingesessenes Familienunternehmen oder Start-up – und die drohende Unwirksamkeit zu harter Eheverträge.

Wie erfolgt die Nachfolge, wenn ein Gesellschafter stirbt?

Stirbt ein Gesellschafter, geht dessen Anteil an der GmbH auf seine Erben über. Interessieren sich diese oder auch nur einzelne Erben mehr dafür, den Anteil zu Geld zu machen, kann das den Fortbestand des Unternehmens bedrohen.

Nachteilhaft ist auch die Geltendmachung des Pflichtteils durch enterbte Personen. Allgemein droht ein das Unternehmen lähmender Erbstreit besonders durch den Übergang von Anteilen auf eine Erbengemeinschaft. Denn sie kann die Rechte aus dem Anteil nur gemeinschaftlich ausüben.

Die Vererblichkeit von Anteilen lässt sich gesellschaftsvertraglich nicht ausschließen. Eine Nachfolgeklausel bzw. Fortsetzungsklausel im Vertrag mildert dennoch die Risiken für die GmbH durch den jederzeit möglichen Tod eines Gesellschafters.

Der Gesellschaftsvertrag kann die Benennung eines gemeinsamen Vertreters einer Erbengemeinschaft verlangen. Eine Nachfolgeklausel kann einen oder mehrere Erben benennen, die anstelle des Erblassers zum Eintritt in die Gesellschaft berechtigt sind.

Für die Entscheidung sollte der Vertrag eine Frist setzen, damit sie sich nicht zu lange hinzieht. Die übrigen Gesellschafter können auch dazu berechtigt sein, den Gesellschaftsanteil des Verstorbenen einzuziehen. Dessen Erben erhalten dafür eine entsprechende Abfindung.

Warum vermeidet eine Schiedsvereinbarung langwierigen Streit?

Ein Rechtsstreit vor öffentlichen Gerichten kann sich lange hinziehen. Stattdessen können die Gesellschafter eine Schiedsklausel in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen. Danach entscheidet ein von den Gesellschaftern bestimmtes Schiedsgericht bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern. Weiterer Vorteil: Der Gesellschafterstreit wird nicht öffentlich ausgetragen.

Wie erfolgt die Bekanntmachung von Änderungen der GmbH?

Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft der Publizitätspflicht. Bekanntmachungen erfolgen im Bundesanzeiger. Daneben können die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag öffentliche Blätter, z. B. eine Tageszeitung oder elektronische Informationsmedien, als sogenannte Gesellschaftsblätter bezeichnen.

Nennt der Gesellschaftsvertrag nur den Bundesanzeiger, muss er zudem benennen, ob die Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Papierform oder in seiner elektronischen Ausgabe erfolgt.

Was kostet ein Gesellschaftsvertrag?

Wie viel ein Gesellschaftsvertrag kostet, richtet sich nach der Größe der Gesellschaft. Die Notargebühren für Entwurf und Beurkundung des Gesellschaftsvertrages betragen bei einem Stammkapital von 25.000 Euro für eine:

GmbH mit einem GesellschafterGmbH mit mehreren Gesellschaftern
125,00 Euro250,00 Euro

 

 

Insgesamt ist bei der Gründung der GmbH mit einem vierstelligen Betrag zu rechnen. Wer die Kosten dafür trägt, bestimmt in der Regel der Gesellschaftsvertrag.


Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Gesellschaftsvertrag GmbH?

Rechtstipps zu "Gesellschaftsvertrag GmbH" | Seite 3