Gesetz zur Modernisierung der Infastruktur im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften (Kolumbien)

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Um die Infrastruktur in Kolumbien zu modernisieren, insbesondere nach dem Abschluss von Freihandelsabkommen mit den USA, Europa und weiteren Staaten, hat die Regierung ein vielversprechendes Gesetz beschlossen, dass die Modernisierung vorantreiben wird. Das Gesetz sieht zur Umsetzung großer Infrastruktur-Projekte eine öffentlich-private Partnerschaft vor, da staatlich durchgeführte Projekte in der Vergangenheit oft zu ausufernden Kosten führten und sehr langsam sowie intransparent waren.

Das Gesetz sieht daher Verträge zwischen privaten Unternehmen und öffentlichen Institutionen vor. Ziel ist die Bereitstellung einer guten und modernen Infrastruktur im Rahmen bestimmter staatlicher Vorgaben. Dabei ist die Initiierung zur Realisierung eines Infrastruktur-Projekts durch eine öffentlich-private Partnerschaft sowohl von öffentlicher als auch von privater Seite möglich.

Strebt eine öffentliche Institution eine solche Partnerschaft an, führt sie Studien über eine mögliche Umsetzbarkeit des geplanten Projekts durch und schreibt dann – bei positiver Resonanz – die Beteiligung an der Partnerschaft öffentlich aus. Den Zuschlag erhält, wer eine bestmögliche und kostengünstige Umsetzung des Projekts gewährleisten kann. Dabei spielen verschiedene Kriterien für die Zusage eine Rolle. Dazu gehören, wie beispielsweise der tägliche Betrieb einer Strecke angeboten wird, die Höhe der zu erwartenden Einnahmen, ob Subventionen benötigt werden sowie Art und Betrag der Gegenleistung von privater Seite.

Wenn ein privates Unternehmen ein Infrastruktur-Projekt im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft durchführen möchte, kann es auf ein Register zugreifen, in das die öffentlichen Institutionen alle Infrastruktur-Projekte, die geplant sind und umsetzbar erscheinen, eintragen müssen. Wenn ein privates Unternehmen eine erste Durchführbarkeitsstudie eines solchen Projekts eingereicht hat, muss die öffentliche Institution innerhalb von drei Monaten mitteilen, ob sie an einer vollumfänglichen Umsetzbarkeitsstudie interessiert ist. Sollte diese dann von dem privaten Unternehmen eingeholt und eingereicht werden, muss die öffentliche Institution anschließend innerhalb von sechs Monaten erklären, ob Sie das Projekt weiterverfolgen wird.

Der Vorteil für den privaten Unternehmer, der die Studien durchgeführt hat, ist nun, dass er für das Projekt Subventionen beantragen kann und bei der dann folgenden öffentlichen Ausschreibung des Projekts einen 3 – 10 prozentigen Bonus gegenüber Mitbewerbern auf sein Angebot erhält. Plant der private Unternehmer die Umsetzung des Projekts ohne Subventionen, muss er den Zuschlag erhalten, es sei denn, ein Dritter macht innerhalb einer bestimmten Frist ein besseres Angebot.

Die nationalen Infrasturktur-Projekte müssen dabei jeweils vom Wirtschaftsminister genehmigt werden. Regionale Projekte müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen, um sicherzustellen, dass die finanziellen Kapazitäten nicht überschritten werden. Das Gesetz zur Modernisierung der Infrastruktur im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften enthält einige Regelungen, um die anhaftenden Risiken zu begrenzen. Beispielsweise gibt es eine Nachzahlung von maximal 20 % auf die vertraglich vereinbarten Kosten für unvorhergesehene, zusätzlich anfallende Ausgaben des Projekts. Damit sollen realistische Angebote und eine effiziente Durchführung seitens der privaten Unternehmer gewährleistet werden, weil mit einer hohen nachträglichen Zusatzzahlung nach Vertragsschluss nicht mehr kalkuliert werden kann.

Außerdem werden die Zahlungen an den privaten Unternehmer über einen für dieses Projekt ausgewählten Dritten treuhänderisch vorgenommen. Mit dieser bewährten Methode werden Veruntreuungen oder Versäumnisse von Zahlungsfristen vermieden.

Des Weiteren sind Regelungen im Vertrag enthalten, die einen Austausch des ursprünglichen Vertragspartners vorsehen, wenn dieser seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Auf diese Weise wird vorgesorgt, dass endlose Streitigkeiten über die Beendigung des Vertrags einer Vollendung des Infrastruktur-Projekts nicht im Weg stehen.

Schlussendlich enthalten die Verträge auch Schadensersatzregelungen für den Fall einer Kündigung durch eine der Vertragsparteien. Solche Regelungen sind unentbehrlich, um das Risiko für beide Seiten kalkulierbar zu machen.

Zusammenfassend wurde durch das Gesetz ein rechtliches Grundgerüst geschaffen, um stabile öffentlich-private Partnerschaften eingehen zu können, die beiden Parteien und deren Interessen gerecht werden und zur Umsetzung neuer, dringend benötigter Infrastruktur-Projekte in Kolumbien führen wird.

Belege dafür sind die ersten Genehmigungen von Projekten im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften. Weitere Projekte, darunter Straßen, Tunnel, Brücken, Windparks, eine Metro für Bogotá, etc., sind bereits beantragt.

Alexander von Bila

David Wilhelmi


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