Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie; neues Widerrufsrecht ab Juni 2014

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Am Freitag, den 13. Juni 2014 (!) wird das deutsche Recht durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) für Onlinehändler geändert. Es treten neue Gesetze im Versandhandel in Kraft und ersetzen die bisher gültigen Regelungen des Fernabsatzrechts. Onlinehändler haben sich auf massive Gesetzesänderungen, insbesondere beim Widerrufsrecht, einzustellen. Einige Beispiele:

  • Europaweit einheitliche Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist wird in ganz Europa auf 14 Tage vereinheitlicht.

  • Europaweit einheitliche Musterwiderrufsbelehrung

Es wird europaweit eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung geben.

  • Formerfordernis bei Widerrufserklärung

Der Verbraucher muss den Widerruf eindeutig erklären und kann die Ware nicht –wie bisher- einfach kommentarlos zurückschicken. Der Verkäufer muss einem Verbraucher zur Erklärung des Widerrufs ein Formular auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Das Formular ist europaweit einheitlich. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher das Formular innerhalb angemessener Frist, jedoch spätestens mit der Lieferung der Ware, zukommen zu lassen.

Praxistipp: Es bietet sich an, das Widerrufsformular zusammen mit den AGB und der Widerrufsbelehrung an die Bestellbestätigung (z. B. als PDF) anzuhängen.

  • Bestätigung des Eingangs der Widerrufserklärung

Der Verkäufer hat dem Verbraucher den Eingang der Widerrufserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen.

  • Rückgaberecht

Es wird kein Rückgaberecht mehr geben.

  • Widerruft der Verbraucher den Vertrag, gilt zukünftig für beiden Seiten eine Frist von 14 Tagen zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen.

Praxistipp: Für den Verkäufer ist folgendes vorteilhaft: Er hat ein Zurückbehaltungsrecht an dem Kaufpreis, bis er die Ware erhalten hat oder ihm die Absendung nachgewiesen wird.

  • Rücksendekosten

Sofern der Verkäufer einen Verbraucher ordnungsgemäß belehrt hat, muss dieser im Falle eines Widerrufs die Kosten der Rücksendung tragen. Eine gesonderte Vereinbarung ist hierfür nicht erforderlich. Die deutsche 40-EUR-Klausel wird somit hinfällig. Der Verkäufer kann die Rücksendekosten aber selbstverständlich freiwillig übernehmen. Bei nicht paketversandfähiger Ware hat der Verkäufer die Höhe der Rücksendungskosten in der Widerrufsbelehrung anzugeben.

  • Hinsendekosten

Der Verkäufer ist im Widerrufsfall lediglich verpflichtet die Kosten für die Hinsendung der Ware zum Verbraucher zu tragen.

  • Ausschlussfrist

Es gibt eine neue Höchstgrenze für die Widerrufsfrist: Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt in jedem Fall 12 Monate nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für den Fristbeginn (unabhängig davon, ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß (erfolgt) war (ist).

  • Ausschluss vom Widerrufsrecht

Es gibt neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht, zum Beispiel bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung entfernt wurde.

  • Zahlungsarten

Der Verkäufer darf für Zahlungen mit Kreditkarte oder anderen bestimmten Zahlungsmittel nicht über Zuschläge mitverdienen und muss dem Verbraucher mindestens ein zumutbares Zahlungsmittel zur Verfügung stellen, mit dem er ohne Aufschläge seine Rechnung begleichen kann.

  • Kundenhotline

Der Verbraucher muss zukünftig nach Vertragsabschluss über eine Kundenhotline mit dem Verkäufer in Kontakt treten können. Diese Telefonnummer muss klar kommuniziert werden. Für die Nutzung der Telefonnummer dürfen keine höheren Kosten als der Grundtarif berechnet werden.

  • Checkboxen

Checkboxen mit denen ein Verbraucher Zusatzleistungen bestellen kann, dürfen nicht mehr bereits automatisch abgehakt sein.

Diese Rechtsinfo wurde verfasst von Krischan David LangRechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

Khan & Lang Rechtsanwälte


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