Gesetzesänderung im Fernabsatzrecht

  • 1 Minuten Lesezeit

Worauf muss sich der Onlinehandel einstellen?

Am 28.05.2022 treten zahlreiche Änderungen im Fernabsatzrecht in Kraft. Der Gesetzgeber setzt mit den neuen Vorschriften hauptsächlich Vorgaben der sog. Omnibus-Richtlinie der EU um und unternimmt damit einen weiteren Schritt in Richtung Modernisierung des Verbraucherschutzes. Ein klarer Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Internetrecht. Ob die Gesetzesänderung tatsächlich Verbraucher stärken und was sonst noch mit den Änderungen verbunden ist, greifen wir exemplarisch für sie auf.

Wer ist durch die Gesetzesänderung betroffen?

Zentrale Akteure des Fernabsatzrechts bleiben Verbraucher und Unternehmer. Mit dem neuen § 312k Absatz 1 BGB wird der Begriff des Betreibers eines Online-Marktplatzes eingeführt und so ein Fokus auf den Onlinehandel gesetzt. Bei einem Online-Marktplatz handelt es sich um einen Dienst, der es Verbrauchern ermöglicht, Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern zu schließen. Bekannte Anbieter wie Amazon oder eBay sind damit von den Vorschriften umfasst.

Neben den ohnehin schon bestehenden Informationspflichten müssen sich Betreiber auf zusätzliche Anforderungen einstellen. Die Artikel 246 ff. des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) konkretisieren diese Informationspflichten. Sie werden durch die Gesetzesänderung erweitert.

Sanktionen

Neben neuen Aspekten werden auch bereits bestehende Pflichten durch die Gesetzesänderung angepasst. Es kommt stellenweise nur zu sprachlichen Veränderungen, die keine nennenswerten Auswirkungen auf die Rechtslage haben. Was allerdings bleibt, ist eine komplizierte gesetzliche Struktur, die ohnehin unübersichtlich ist und Unternehmern umfangreiche Pflichten auferlegt.

Kommt es zu Zuwiderhandlungen, kann dies zukünftig nach dem Artikel 246e § 2 Abs. 2 EGBGB zu einem Bußgeld führen. Das Bundesamt für Justiz kann Geldbußen in Höhe von 4% des Jahresumsatzes und bis zu einem Höchstbetrag von 2 Millionen Euro verhängen. Für Unternehmer kann es mitunter teuer werden.

Mehr auf unseren Website sbs-legal.de

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/kaufen-warenkorb-einkaufswagen-3692440/

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Laura Novakovski Ouerghemi

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten