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Gesetzesänderungen im April 2020: Schärfere Mietpreisbremse und Partnerkindadoption

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
Gesetzesänderungen im April 2020: Schärfere Mietpreisbremse und Partnerkindadoption
  • Die Mietpreisbremse wird um fünf Jahre verlängert und ermöglicht Rückforderungen.
  • Unverheiratete können das Kind ihres Partners adoptieren.
  • Die regelmäßige Monatsrate für die BAföG-Rückzahlung steigt auf 130 Euro.
  • Für Flugtickets gilt eine Steuererhöhung.
  • Wölfe füttern ist verboten, das Jagen wird dagegen erleichtert.
  • Thiacloprid, ein Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln, wird nicht mehr zugelassen.

In diesem Beitrag geht es um allgemeine Gesetzesänderungen ohne Bezug zur Coronakrise. Über die zahlreichen Gesetzesänderungen aufgrund der Coronakrise informiert der Beitrag: Gesetzesänderungen im April 2020: Hilfen, Ausnahmen und Erleichterungen in der Coronakrise

Mietpreisbremse verlängert und verschärft

Seit Juni 2015 gelten die Regeln der Mietpreisbremse. Die Bundesländer können ihre Geltung für bis zu fünf Jahre vorschreiben, wo ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Das war bislang bis Ende 2020 möglich. Nun wurde die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert.

Im Kern verbietet die Mietpreisbremse Mieterhöhungen bei Neuvermietungen. Die Miete darf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nun können Mieter entsprechend zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend vom Vermieter zurückfordern. Dazu müssen sie die Höhe der Miete gegenüber dem Vermieter rügen.

Weitere Informationen finden Sie im Mietpreisbremsen-Ratgeber: Was müssen Mieter und Vermieter jetzt wissen?

Zum Beschluss der geplanten gesetzlich vorgeschriebenen Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer beim Kauf einer privat genutzten Immobilie kommt es, anders als berichtet, dagegen noch nicht. Bisher zahlen vor allem die Käufer die Maklerprovision. Geplant ist, dass sie bundesweit nur noch maximal 50 Prozent der Provision tragen müssen. Käufer sollen die Maklerprovision zudem erst dann zahlen müssen, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Maklerprovisionsanteils nachgewiesen hat.

Verfolgung von Kindersexualtätern verbessert

Sexualtäter, die Kinder im Internet sexuell belästigen, müssen bereits dann mit einer Verfolgung rechnen, wenn sie glauben, dass ihr Gegenüber ein Kind ist, es sich aber tatsächlich um einen Ermittler handelt. Das Strafbarkeitsrisiko beim sogenannten Cybergrooming steigt damit erheblich.

Stiefkindadoption durch nichtverheiratete Partner

Nicht verheiratete Partner können seit 31. März das Kind ihres Partners leichter adoptieren. Damit wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt (Beschluss v. 26.03.2019, Az.: 1 BvR 673/17). Es hatte den Ausschluss für verfassungswidrig erklärt. Der neue § 1766a Bürgerliches Gesetzbuch regelt die Voraussetzungen für die nichteheliche Stiefkindadoption. Folgender Rechtstipp erklärt, worum es geht: Stiefkindadoption auch für unverheiratete Paare

Höhere Raten bei der BAföG-Rückzahlung

Die monatliche Regelrate für die BAföG-Rückzahlung steigt von 105 Euro auf 130 Euro. Nach der Tilgung von 77 Monatsraten entfällt eine noch offene Restschuld. Weitere Informationen im BAföG-Ratgeber.

Steuererhöhung für Flugtickets zum Klimaschutz

Flugtickets werden ab April zwischen 6 und 17 Euro teurer. Diese Steuererhöhung basiert auf einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Die höhere Luftverkehrssteuer soll dem Klimaschutz dienen.

Wölfe füttern verboten, jagen erleichtert

Wer Wölfe in freier Wildbahn füttert, muss bereits seit 13. März mit einem Bußgeld rechnen. Zudem wird das Jagdrecht gelockert. Reißen Wölfe Nutztiere, dürfen sie bejagt werden. Wolf-Hund-Mischlinge dürfen von den zuständigen Naturschutzbehörden getötet werden.

EU-weites Verbot von Thiacloprid

Der in Insektengiften enthaltene Wirkstoff Thiacloprid erhält keine weitere Zulassung in der EU und damit auch keine darauf basierenden Pflanzenschutzmittel. Das Neonikotinoid gilt als hormonschädigend.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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