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Gesetzesänderungen im August 2019: kostenfreie Kita, mehr Leistungen für Familien und Azubis

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Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion
Gesetzesänderungen im August 2019: kostenfreie Kita, mehr Leistungen für Familien und Azubis
  • Das Gute-Kita-Gesetz wird erweitert und befreit ab dem 1. August 2019 1,2 Millionen Kinder von Kitagebühren. 
  • Das Starke-Familien-Gesetz wird ausgebaut und schafft neue Vergünstigungen für Schüler in Familien mit geringem und mittlerem Einkommen.
  • Azubis erhalten mehr Berufsausbildungsbeihilfe und mehr Ausbildungsgeld.
  • Mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz sollen Flüchtlinge schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. 
  • Die Bundeswehr will mit dem Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft zu einem attraktiveren Arbeitgeber werden.

Ausbau des Gute-Kita-Gesetzes: Mehr Gerechtigkeit und gleiche Chancen für Kinder 

Das Gute-Kita-Gesetz befreit ab dem 1. August 2019 sowohl Familien, die Sozialleistungen beziehen, als auch Familien mit kleinem Einkommen von Kitabeiträgen. Berechtigt sind etwa Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Das Gute-Kita-Gesetz wird 1,2 Millionen Kindern einen Anspruch auf eine beitragsfreie Zeit in der Kita ermöglichen. Ansprechpartner für berechtigte Familien ist das zuständige Jugendamt.

Die Länder können die Gelder aus dem Gute-Kita-Gesetz außerdem für länderspezifische Maßnahmen einsetzen, die Familien zusätzlich entlasten.

Mehr Vergünstigungen für bedürftige Familien: Das Starke-Familien-Gesetz wird ausgebaut

Das Starke-Familien-Gesetz wurde Ende März 2019 durch den Bundesrat verabschiedet. Ziel ist es, Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zu unterstützen.

Zum 1. August 2019 werden die Leistungen des zugehörigen Bildungs- und Teilhabepakets erhöht: Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro pro Schuljahr und wird in den Folgejahren individuell angepasst. Die von den Eltern zu tragenden Eigenanteile für das Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung werden zudem abgeschafft. 

Darüber hinaus kann eine Lernförderung ab August 2019 auch für Schüler beantragt werden, deren Versetzung nicht direkt gefährdet ist. Diese Maßnahme entlastet nicht nur Eltern, sondern lässt auch viel Bürokratieaufwand entfallen.

Mehr Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis 

Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, erhalten ab dem 1. August im Rahmen der BAföG-Reform 2019 mehr Berufsausbildungsbeihilfe. Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen erhöht sich von bislang 622 Euro pro Monat auf 716 Euro pro Monat. 

Zum 1. August 2020 ist dann eine weitere Erhöhung auf 723 Euro pro Monat vorgesehen. Auszubildende können die Berufsausbildungsbeihilfe nach wie vor beim zuständigen Jobcenter beantragen.

Auch das Ausbildungsgeld wird erhöht

Ausbildungsgeld erhalten Menschen mit Behinderung, die besondere auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Ausbildungseinrichtungen besuchen müssen. Das Ausbildungsgeld erhöht sich zum 01.08.2019 um 5 %. Berechtigte können somit über 425,00 Euro Ausbildungsgeld im Monat erhalten. 

Ab dem 01.08.2020 soll sich der Betrag um weitere 2 % erhöhen. Die Kosten für das Ausbildungsgeld werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Auch der Freibetrag, den die Eltern des Auszubildenden maximal verdienen dürfen, damit das Ausbildungsgeld nicht mit deren Einkommen verrechnet wird, erhöht sich um sieben Prozent. Er beträgt somit maximal 3331 Euro.

Mehr Vergütung für Azubis, die eine Ausbildung in Behindertenwerkstätten beginnen wollen

Auszubildende, die eine Orientierungsphase in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen absolvieren – in der Fachsprache spricht man von einem Eingangsverfahren oder einer Tätigkeit im Berufsbildungsbereich – erhalten ebenfalls mehr Geld. In den kommenden Jahren findet eine schrittweise Steigerung auf 117 EUR pro Monat statt. 

Ab August 2019 erhalten die berechtigten Auszubildenden 80 Euro, ab 2020 89 Euro, ab 2021 99 Euro, ab 2022 109 Euro und ab 2023 119 Euro.

Auszubildende fahren günstiger Bus und Bahn

In einigen Bundesländern wie Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen wird zudem ein neues Azubi-Ticket eingeführt, mit dem Auszubildende vergünstigt öffentliche Verkehrsmittel benutzen können. 

Flüchtlinge sollen frühzeitig gefördert werden

Die Bundesregierung will ab August den Zugang von Asylbewerbern zu Integrations- und Sprachkursen sowie zur Ausbildungsförderung verbessern. Asylbewerber sollen auf diese Weise schneller und effizienter in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz soll für kürzere Wartezeiten für berufsvorbereitende Maßnahmen sorgen. Asylbewerber, die vor dem 1. August 2019 nach Deutschland gekommen sind, können nach drei Monaten an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen. 

Asylbewerber, die danach einreisen, müssen entweder neun oder 15 Monate warten. Die erste Frist gilt für Geduldete, die zweite Frist bei Asylbewerbern mit Aufenthaltsgestattung.

Online-Ausweisfunktion ab jetzt auch für EU-Bürger und deutsche Staatsbürger im Ausland

Der Personalausweis hat seit Ende 2017 auch eine Online-Ausweisfunktion – auch eID-Funktion genannt –, die einige Behördengänge erspart. Sie macht es etwa möglich, die Steuererklärung online einzureichen oder ein Führungszeugnis über das Internet zu beantragen. Ab dem ersten August 2019 können auch Staatsangehörige der Europäischen Union und im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige von der Online-Ausweisfunktion Gebrauch machen.

Verbesserte Leistungen für Bundeswehrsoldaten

Die Bundeswehr soll durch verschiedene Maßnahmen zu einem attraktiveren Arbeitgeber werden. Zeitsoldaten sollen ab August leichter Berufssoldaten werden können und in der Rentenversicherung besser abgesichert werden.

Das Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft soll Zeitsoldaten nach ihrer Dienstzeit zudem den Übergang in eine zivile Arbeitsstelle erleichtern. Hierfür sollen Praktika und eine verpflichtende Berufsberatung sorgen. 

Mehr Leistungen gibt es ab August ebenso für Familien von Soldaten, die durch einen Unfall während eines Einsatzes geschädigt worden sind. Die Bundeswehr übernimmt nun auch die Kosten für insgesamt drei maximal dreiwöchige Therapien, wenn Angehörige der Betroffenen an ihnen mitwirken sollen. 

(JSC)

Foto(s): @Fotolia.com

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