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Gesetzesänderungen im Dezember 2017: Bußgeld ohne AdBlue, Rezeptpflicht für Arzneimittel und mehr

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
Gesetzesänderungen im Dezember 2017: Bußgeld ohne AdBlue, Rezeptpflicht für Arzneimittel und mehr
  • Fahrzeugbesitzer tragen mehr Verantwortung für die Einhaltung der Abgaswerte
  • Rezeptpflichten für bekannte Arzneimittel ändern sich
  • Kindergeld sollten Berechtigte noch bis Jahresende beantragen

Wer sein Fahrzeug mit anderen als vom Hersteller angegebenen Kraftstoffen betreibt, muss ab Dezember dafür sorgen, dass es dabei die gesetzlichen Grenzwerte einhält. Das macht der neue § 47f der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) klar. Entscheidend sind dabei die Grenzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, das auf die EU-Abgasnormen verweist.

Mit einer Geldbuße rechnen muss zudem, wer Systeme zur Verringerung von Stickoxid-Emissionen manipuliert. Und bereits der Betrieb ohne notwendige Stoffe zur Abgasreduzierung oder mit nicht geeigneten Stoffen kann entsprechende Folgen haben. Bei vielen Dieselfahrzeugen sind daher rechtzeitig Harnstofflösungen wie AdBlue nachzufüllen. Fahrlässigkeit reicht bereits in allen genannten Fällen aus, um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Oft lassen sich Fahrzeuge ohne AdBlue ohnehin nicht mehr wie gewohnt fahren. Das lässt sich jedoch umgehen. Wie das ZDF-Magazin Frontal 21 im Januar 2017 berichtete, setzen vor allem Speditionen aus Osteuropa in vielen Lkw sogenannte Emulatoren zum störungsfreien Fahren ohne AdBlue ein.

Einige Arzneimittel ohne Rezeptpflicht

Viele Arzneimittel sind verschreibungspflichtig und deshalb in Apotheken nur auf Rezept erhältlich. Welche das sind, regelt die Arzneimittelverschreibungsverordnung. Bei dieser gibt es ab Dezember ein paar Änderungen, die bekannte Wirkstoffe wie etwa Aciclovir oder Ibuprofen betreffen. Aciclovir wird insbesondere gegen Lippenherpes eingesetzt. Ohne Rezept ist es bislang nur in kleinen Packungsgrößen bis zu 2g erhältlich, die weniger als 100mg des Wirkstoffes enthalten. Ab Dezember gilt das auch, wenn sie zusätzlich Hydrocortison enthalten. Auch bestimmte Ibuprofen-haltige Arzneimittel in Form von Pflastern sind nicht mehr rezeptpflichtig.

Und neue verschreibungspflichtige Mittel

Intravenös verabreichte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ephedrin werden dagegen verschreibungspflichtig. Das Mittel hilft unter anderem bei chronischer Bronchitis. Verwendung findet es allerdings auch zum Doping und der Herstellung illegaler Drogen. Verschreibungspflichtig ist künftig auch der Wirkstoff Succimer. Der hilft dabei, Schwermetalle wie Blei aus dem Körper auszuscheiden. Für Selen gilt eine neue Tagesdosisgrenze. Zubereitungen zum inneren Gebrauch dürfen rezeptfrei bis zu 70 Mikrogramm statt 50 Mikrogramm des Wirkstoffes enthalten. Zudem werden über 20 weitere Wirkstoffe wie etwa Birkenrinden-Trockenextrakt verschreibungspflichtig.

Auch Tierarzneimittel betroffen

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung gilt auch für Tierarzneimittel. Der Wirkstoff Amitraz ist zur Anwendung bei Bienen ab Dezember ausdrücklich nur noch auf Rezept erhältlich. Bei den Honigproduzenten soll er vor allem gegen die Varroamilbe wirken. Außerdem unterliegt auch Zinkoxid zur oralen Anwendung bei Tieren künftig ab einer Tagesdosis von mehr als 25 Mikrogramm der Verschreibungspflicht. Der Wirkstoff wird insbesondere in der Schweinezucht gegen Durchfall eingesetzt.

Kindergeld bis Jahresende rückwirkend beantragen

Nur noch bis 31. Dezember 2017 lässt sich Kindergeld rückwirkend für einen Zeitraum von vier Jahren beantragen. Für Anträge im neuen Jahr gibt es künftig Kindergeld rückwirkend nur noch für 6 Monate. Wer trotz Kindergeldanspruch kein Kindergeld erhalten hat, sollte daher den Antrag rechtzeitig vor Jahreswechsel stellen.

Ausblick aufs neue Jahr 2018

Neues Jahr, neue Gesetze: So startet auch bald das neue Jahr 2018 mit einem besseren Mutterschutz, einem neuen Bauvertragsrecht und einer auch in kleinen Unternehmen attraktiveren Betriebsrente. Beim Mindestlohn wird es keine Ausnahmen mehr geben. Im Steuerrecht steigt der steuerfreie Grundfreibetrag von 8820 Euro auf 9000 Euro. Außerdem ändert sich die bisherige Art und Weise der Fondsbesteuerung. Was sich darüber hinaus ändert, erklären wir ausführlich zum Jahreswechsel auf www.anwalt.de. Kein Gesetz, aber überaus wichtig im Unterhaltsrecht ist zudem die neue Düsseldorfer Tabelle 2018, über die wir bereits berichtet haben

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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