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Gesetzesänderungen im Juni 2018: Erstes Dieselfahrverbot und Fußballschauen ohne Störung

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Christian Günther anwalt.de-Redaktion
Gesetzesänderungen im Juni 2018: Erstes Dieselfahrverbot und Fußballschauen ohne Störung

Gesetzesänderungen im Juni 2018: Erstes Dieselfahrverbot und Fußballschauen ohne Störung

  • Auf zwei Straßenabschnitten in Hamburg gilt das erste Dieselfahrverbot.
  • Gewerbliche Transporte mit Traktoren benötigen weiterhin keine Erlaubnis.
  • Fürs Public Viewing von WM-Spielen können Kommunen die Regeln zum Lärmschutz lockern.

Erstes Dieselfahrverbot in Hamburg

Die Verbotsschilder hängen schon. Bereits ab 31. Mai gilt im Hamburger Stadtteil Altona ein teilweises Dieselfahrverbot. Auf rund 600 Metern der Max-Brauer-Allee dürfen nur Dieselfahrzeuge mit der Abgas-Norm Euro 6 fahren. Rund 1,6 Kilometer der Stresemannstraße sind nur für Nicht-Euro-6-Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt. Für Anwohner und deren Besucher sowie Rettungsfahrzeuge, Müllautos, Taxis und Lieferfahrzeuge gelten Ausnahmen.

Die Bußgelder für einen Verstoß gegen das als Durchfahrtsbeschränkung bezeichnete Dieselfahrverbot betragen 25 Euro für Pkw und 75 Euro für Lkw. Bis zuletzt debattierte die Hamburger Bürgerschaft über das umstrittene Fahrverbot. Im vergangenen Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht Dieselfahrverbote als zulässige Maßnahme gegen zu hohe Stickoxidwerte erklärt. Die Bundesländer dürfen Verbote jedoch nur verhältnismäßig verhängen.

Gewerbliche Transporte mit schnellen Traktoren weiterhin ohne Erlaubnis

Lohnunternehmer und Landwirte, die nicht für sich selbst gewerbliche Transporte erledigen, brauchen auch ab Juni 2018 keine Erlaubnis. Die Grundlage hierfür war eine Auslegung des Güterkraftverkehrsgesetzes. Transporte mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h hätten danach eine Erlaubnis benötigt. Diese Geschwindigkeit erreichen inzwischen auch viele Traktoren. Das Bundesverkehrsministerium setzte die Anwendung jedoch zunächst bis Juni 2018 aus. Nun wurde die Ausnahme verlängert, bis geplante gesetzliche Änderungen in Kraft treten.

Fußball-WM gegen Ruhestörung – Ergebnis: 1:0

Am 14. Juni 2018 ist Anpfiff: Die Fußball-WM in Russland startet um 17:00 Uhr mit dem Spiel der Gastgebermannschaft gegen Saudi-Arabien. Deutschland trifft in seinem ersten Spiel am Sonntag, dem 17. Juni, auf Mexiko. Mit in der deutschen Gruppe F sind außerdem Schweden und Südkorea. Auf die Skandinavier trifft die deutsche Mannschaft dann am Samstag, dem 23. Juni ab 20:00 Uhr. Mit den ebenfalls starken Südkoreanern kämpft das Team von Jogi Löw am Mittwoch, dem 27. Juni ab 16:00 Uhr um den Ball. 

Viele werden diese und viele weitere Spiele bei einem Public Viewing verfolgen. Gemeinsam mitfiebern macht einfach mehr Spaß. Aufgrund der Zeitverschiebung werden einige Spiele erst nach 22:00 Uhr enden. Sorgen wegen Ruhestörung müssen sich Fußballfans und Public-Viewing-Veranstalter nicht machen. Die Bundesregierung hat eine bis zum 31. Juni geltende Verordnung beschlossen. Kommunen dürfen danach den nächtlichen Lärmschutz fürs Public Viewing lockern.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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