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Gesetzesänderungen im Juni 2017: Roaminggebühren ade, bessere Infos zum Internetanschluss und mehr

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Ab Juni steigt der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche. Roaminggebühren in der EU verschwinden so gut wie. Es gibt mehr Informationspflichten zu Internetanschlüssen. Für Händler von Elektrogeräten, die der Rücknahmepflicht nicht nachkommen, wird es teuer. Und für Motorradfahrer entfällt die umstrittene Winterreifenpflicht.

Höherer Mindestlohn für Leiharbeiter

Ab Juni gilt in der Zeitarbeit ein höherer Mindestlohn. In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen steigt er von 8,50 Euro auf 8,91 Euro. In den übrigen Bundesländern sind es statt 9,00 Euro künftig 9,23 Euro pro Stunde. Entscheidend ist dabei der Arbeitsort. Ist man auswärts tätig, gilt jedoch der Mindestlohn am Einstellungsort, wenn dieser höher ist. Die nächste Mindestlohnerhöhung ist bereits für April 2018 vorgesehen.

Fast-Abschaffung der Roaminggebühren

Ab 15. Juni fallen die Roaminggebühren in der EU weitgehend weg. Zusatzkosten beim Telefonieren und bei mobiler Internetnutzung in ausländischen Handynetzen können aber noch entstehen. Denn zwei Einschränkungen bleiben: Zum einen dürfen die Anbieter Grenzen z. B. für Datenvolumen oder Gesprächsminuten festlegen, ab denen sie wieder Zusatzkosten erheben dürfen. Zum anderen können Mobilfunkanbieter Ausnahmen beantragen, falls zu hohe Roamingkosten ihre inländischen Tarifmodelle bedrohen. Die bei der zuständigen Telekommunikationsbehörde beantragte Ausnahme ist maximal 12 Monate gültig.

Mehr Durchblick beim Internetanschluss

Sie sehen vor lauter Sternchen Ihren Internetanschluss nicht? Dann wird es jetzt leichter. Durch die ab Juni geltende TK-Transparenzverordnung müssen Anbieter Verbrauchern die Eckdaten zu ihren Internetanschlüssen deutlicher darstellen. Provider müssen dafür Produktinformationsblätter nutzen. Diese zeigen übersichtlich wichtige Infos zur Vertragslaufzeit, zur minimalen und maximalen Geschwindigkeit des Anschlusses, zu einem Datenvolumen und natürlich zu den Kosten. Ein von der Bundesnetzagentur vorgegebenes Muster sorgt dafür, dass die Angaben einheitlich erfolgen. Die entscheidenden Informationen müssen Internetprovider zudem auf ihren Vertragsformularen deutlich hervorheben. Auf Rechnungen muss das Ende der Mindestvertragslaufzeit stehen und ein Hinweis, bis wann die Kündigung erfolgen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern. Auch nur scheinbar günstige Flatrates können Verbraucher einfacher erkennen. Denn künftig müssen Anbieter u. a. darüber informieren, ab welchem verbrauchten Datenvolumen die Datenübertragung auf Geschwindigkeiten wie in der Internetsteinzeit fällt. Neu ist auch eine Informationspflicht der Anbieter über Messmöglichkeiten der tatsächlichen Geschwindigkeit von Anschlüssen.

Elektrogeräterücknahmepflicht verschärft

Das bereits seit Oktober 2015 geltende Elektrogesetz verpflichtet Händler zur Rücknahme von Elektrogeräten. Weigern sie sich, drohen ihnen ab Juni erhebliche Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Im Gegenzug wurde die Rücknahmepflicht etwas geändert. Betroffen sind weiterhin Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern. Für Online-Händler kommt es dabei auf ihre Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte an. Sie müssen Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe kostenlos zurücknehmen. Statt auf haushaltsübliche Mengen ist die Rücknahme nun auf fünf Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Dass der Verbraucher ein neues Gerät kauft, darf weiterhin nur bei größeren Geräten eine Rolle spielen. In diesem Fall muss der Verkäufer ein Elektrogerät mit im wesentlichen gleichen Funktionen zurücknehmen. Das kann zum Beispiel ein Röhrenfernseher beim Kauf eines neuen Flachbildfernsehers sein.

Motorräder wieder ohne Winterreifen

Die Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge entfällt ab Juni. Damit wird eine unter Motorradfahrern umstrittene Gesetzesänderung rückgängig gemacht, denn für ihre Maschinen gab es oft gar keine Winterreifen. Mehr zur Winterreifenpflicht lesen Sie hier.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia/deagreez

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