Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Gesetzesänderungen im März 2016: Beratung bei Kreditvergabe, neue Fahrtenschreiber-Verordnung und mehr

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Der März bringt neue Beratungspflichten bei der Vergabe von Verbraucherdarlehen. Der Monat läutet außerdem das Ende des Widerrufsjokers ein. Beeilen sollte sich auch, wer noch eine KfW-Förderung für ein „KfW-Effizienzhaus 70“ haben möchte. Darüber hinaus tritt die für den Güterverkehr wichtige EU-Verordnung über Fahrtenschreiber vollends in Kraft. Sachsen-Anhalt hat außerdem sein Hundegesetz geändert.

Mehr Beratungspflichten bei Wohnkrediten und bei Kontoüberziehung

Ab dem 21. März gelten neue Regeln bei der Vergabe von Immobilienkrediten an Verbraucher zu Wohnzwecken. Der Gesetzgeber hat damit die Wohnimmobilienkreditrichtlinie zum vorgesehenen Stichtag in nationales Recht umgesetzt. Ein Wohnimmobilienkredit ist ein Kredit, den ein Unternehmen Verbrauchern gewährt und:

  • der entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert ist oder
  • der dem Erwerb oder dem Erhalt von Eigentum an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder dem Erwerb oder dem Erhalt grundstücksgleicher Rechte dient, wozu insbesondere Wohnungseigentum gehört.

Wesentliche Änderungen sind strengere Beratungspflichten bei der Vergabe entsprechender Immobilienkredite. Die persönliche und finanzielle Situation von Kreditnehmern ist beim Darlehensangebot in besonderer Weise zu berücksichtigen. Eine Fernberatung ist dann ausgeschlossen. Fließt eine Provision für die Darlehensvermittlung, ist darauf künftig hinzuweisen. Bündel aus Krediten mit anderen Produkten – wie z. B. Versicherungen oder Kontoeröffnungen sind nur noch eingeschränkt möglich. Immobiliendarlehensvermittler benötigen außerdem einen Sachkundenachweis und müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Neu eingeführt wird der Honorarberater bei Kreditvergabe bei Wohnimmobilien. Neue Beratungspflichten gelten zudem, wenn Kreditinstitute eine dauerhafte oder erhebliche Kontoüberziehung feststellen. Hinweise – z. B. auf die mögliche Umschuldung des teuren Dispokredits – sollen betroffene Kunden vor einer andauernden Verschuldung bewahren. Über weitere Details informieren wir Sie zum Start in einem ausführlichen Rechtstipp auf anwalt.de.

Aus für den Widerrufsjoker steht fest

Die Gesetzesänderung bringt zudem das Aus für den sogenannten Widerrufsjoker. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen konnten Verbraucher ihre zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufen. Das ermöglichte angesichts der gesunkenen Zinsen gerade bei Immobiliendarlehen eine günstige Umfinanzierung der in der Regel zu einem höheren Zinssatz abgeschlossenen Darlehen. Wer davon noch profitieren und seinen Darlehensvertrag widerrufen will, muss jetzt handeln. Denn am 21. Juni endet die dreimonatige Übergangsfrist. Künftig erlischt das Widerrufsrecht bei neu abgeschlossenen Darlehen spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss.

Geänderte KfW-Förderung für Häuslebauer

Beeilen sollte sich auch, wer noch die KfW-Förderung für sein neu zu bauendes „KfW-Effizienzhaus 70“ nutzen will. Entsprechende Förderanträge müssen bei der KfW bis 31. März eingehen. Entsprechendes gilt für die auslaufende KfW-Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Die Förderungen enden wegen gestiegener Anforderungen durch die neue Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014). Der neue förderfähige Mindeststandard ab April ist dann das „KfW-Effizienzhaus 55“. Dabei steigt der zu besonders günstigen Konditionen vergebene Darlehensbetrag von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit.

Neue EU-Vorschriften zu Fahrtenschreibern

Am 2. März 2016 gilt für den Güterverkehr die EU-Verordnung über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (Nr. 165/2014). Die Regeln gelten in jedem Mitgliedsstaat der EU. Die Verordnung verpflichtet Spediteure und Transporteure noch stärker, ihre Fahrer im Umgang mit analogen und insbesondere digitalen Fahrtenschreibern zu schulen und zu unterweisen. Im Fall einer Kontrolle müssen die Unternehmen die Einhaltung beweisen können. Anreize für Fahrer zum Missbrauch des Fahrtenschreibers sind verboten. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Die Verordnung beinhaltet zudem Regeln bezüglich sogenannter intelligenter Fahrtenschreiber. Diese zeichnen über Satellitennavigationssysteme automatisch den Standort sowie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit auf. Kontrolleure sollen Fahrtenschreiberdaten auch per Fernabfrage während der Fahrt abrufen können. Fahrtenschreiber sollen die Fahrer durch Signale über Störungen und über das Erreichen der zulässigen Lenkzeit informieren.

Terrorbekämpfung auch im Grundbuch

Einsichten in Grundbücher und Grundakten sowie über die Erteilung von Abschriften aus Grundbüchern und Grundakten sind laut Grundbuchordnung zu protokollieren. Auf Verlangen dürfen Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte, wie etwa Wohnungseigentum oder ein Erbbaurecht, dieses Protokoll einsehen. Eine Ausnahme besteht jedoch, sofern das den Erfolg strafrechtlicher Ermittlungen gefährden könnte. Mit Blick auf die Terrorismusbekämpfung wird dieser Grund auch auf die Gefährdung der Aufgabenwahrnehmung durch eine Verfassungsschutzbehörde, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes erweitert. Dasselbe gilt für den maschinellen Abruf von Grundbuchinhalten über automatisierte Verfahren. Einblicke ins Grundbuch bleiben damit für Grundstückseigentümer und ihnen gleichgestellte Personen unbekannt.

De-Mail-Zugang bei Bundesbehörden

Ab 24. März ist jede Bundesbehörde verpflichtet, einen Zugang durch eine De-Mail-Adresse zu eröffnen. Voraussetzung ist laut Gesetz aber, dass die Behörde einen Zugang zu De-Mail-Diensten für Bundesbehörden über das zentral angebotene IT-Verfahren der Bundesverwaltung hat. Grundlage für die Änderung ist das E-Government-Gesetz.

Hundegesetz in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hatte im März 2009 als erstes Bundesland ein Hundegesetz eingeführt. Nach einer ersten Evaluation wird das Gesetz nun geändert. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten per se als gefährlich. Wer diese Hunde züchtet oder vermehrt oder mit diesen auch ohne gewerblichen Hintergrund handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese Rasseliste, die Hunde allein aufgrund ihrer Rasse als gefährlich einstuft, steht unter Kritik. Kein Hund sei von Natur aus aggressiv, argumentieren Hundeverbände und Tierärzte. In anderen Bundesländern müssen Besitzer daher nur einen Sachkundenachweis erbringen. Des Weiteren erhalten die zuständigen Behörden durch das novellierte Hundegesetz beim sogenannten Wesenstest – zu dessen Anordnung es infolge eines Vorfalls kommt – von Hund zu Hund mehr Unterscheidungsspielraum. So soll etwa ein Wesenstest für Hunde entfallen, die alt, gebrechlich oder krank sind, weil von ihnen mutmaßlich keine Gefahr ausgeht.

Kommendes Antikorruptionsgesetz für Ärzte

Die Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten soll strafbar werden. Grund ist vor allem die mitunter erhebliche Einflussnahme von Pharmaunternehmen und Apothekern auf Ärzte, bestimmte Medikamente zu verwenden. Die Straftatbestände sollen künftig die neuen Paragrafen 299a und 299b des Strafgesetzbuches enthalten. Das zugrunde liegende Antikorruptionsgesetz will der Bundestag im März beschließen.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia/Björn Wylezich

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema