Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Gesetzesänderungen im November 2014: Mehr Informationen bei Inkasso und Pflicht zu Reifendruckkontrollsystem

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Ab November 2014 gelten erweiterte Informationspflichten für Inkassodienstleister, die vor Abzocke schützen sollen. Neuwagen müssen ab dem 1. November außerdem mit einem Reifendruckkontrollsystem - kurz RDKS - ausgestattet sein.

Umfassendere Informationspflichten bei Inkassotätigkeit

Registrierte Inkassodienstleister und Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, müssen künftig bereits bei der ersten Geltendmachung einer Forderung Betroffene umfangreicher informieren.

Grundlage entsprechender Änderungen im Rechtsdienstleistungsgesetz und der Bundesrechtsanwaltsordnung ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das auch als Anti-Abzocke-Gesetz Bekanntheit erlangt hat. In der Vergangenheit resultierten aus ihm unter anderem bereits neue Anforderungen an Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen, damit diese wirksam sind. Des Weiteren kam es dadurch zu einer Deckelung von Abmahngebühren bei der ersten Abmahnung gegenüber einem Verbraucher. Aufgrund einer unklaren Ausnahmeregelung, nach der eine Deckelung bei besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig sein kann, hat diese Regelung allerdings erhebliche Kritik erfahren.

Von der jetzt Anfang November in Kraft tretenden Änderung betroffen sind diesmal Inkassodienstleister und entsprechend tätig werdende Rechtsanwälte. Ab November müssen sie bereits bei der allerersten Geltendmachung einer Forderung gegenüber einer Privatperson eine Reihe von Informationspflichten erfüllen. Anzugeben ist, für wen sie arbeiten. Konkret sind Namen oder die Firma ihres Auftraggebers zu nennen. Des Weiteren ist der Forderungsgrund mitzuteilen samt seiner Vertragsgrundlage und des Datums, an dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wurde. Werden zusätzlich Zinsen verlangt, ist die zugrundeliegende Zinsberechnung ausführlich darzustellen, welche insbesondere Informationen über Zinssatz und den Berechnungszeitraum beinhaltet. Bei über dem gesetzlichen Verzugszins liegenden Zinsen sind die Umstände dafür darzustellen. Auskunft zu geben ist auch über Art, Höhe und Grundlage einer Inkassovergütung sowie weiterer Inkassokosten. Auf den nicht möglichen Vorsteuerabzug für geltend gemachte Umsatzsteuer ist besonders hinzuweisen.

Nur auf Nachfrage betroffener Privatpersonen ist eine ladungsfähige Anschrift des Auftraggebers zu nennen, sofern besondere Schutzgründe nicht dagegen sprechen. Zudem ist der Name oder die Firma desjenigen mitzuteilen, in dessen Person die Forderung entstanden ist. Nicht zuletzt sind auch die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses auf Nachfrage zu erläutern. All diese Informationen sollen eine bessere Zuordnung der Forderung ermöglichen, sodass Betroffene einen unberechtigten Forderungseinzug von Anfang an besser erkennen können.

Erstzulassung neuer Pkw und Wohnmobile nur noch mit RDKS

Schleichender Druckverlust ist häufiger Grund für Reifenplatzer und damit für viele Verkehrsunfälle. Negative Folgen hat ein falscher Reifendruck zudem für den Spritverbrauch. Damit Fahrer rechtzeitig davor gewarnt werden, müssen alle ab November in der EU erstmals zugelassenen Pkw und Wohnmobile über ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) verfügen. Eine entsprechende Ausstattungspflicht gilt bereits für alle nach dem 1. November 2012 genehmigten Fahrzeugtypen.

Verfügbar sind dabei direkte und indirekte Kontrollsysteme. Während direkte Systeme mit speziellen Druck- und Temperatursensoren in den Reifen arbeiten, ermitteln indirekte Systeme einen Reifendruckabfall mittels vorhandener ESP- und ABS-Sensoren. Letztere dadurch ungenauer arbeitende Systeme gehen dafür einher mit weniger Aufwand beim Reifenwechseln. Fahrzeuge mit einem nicht funktionierenden Kontrollsystem fallen im Übrigen bei der Hauptuntersuchung durch und erhalten keine Prüfplakette.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock/06photo

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema