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Gesetzesänderungen im Oktober 2017: Ehe für alle, Facebook-Gesetz und mehr

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Christian Günther anwalt.de-Redaktion
Gesetzesänderungen im Oktober 2017: Ehe für alle, Facebook-Gesetz und mehr
  • Bald ist die Ehe für alle und damit auch zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau möglich.
  • Ebenfalls in Kraft tritt ab Oktober das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das vor allem strafbare Äußerungen in sozialen Netzwerken wie insbesondere Facebook verringern soll.
  • Drohnen und andere Fluggeräte brauchen ein Kennzeichen.
  • Für Fahrzeugbesitzer, die ihren fahrbaren Untersatz wieder in Betrieb nehmen wollen oder die, falls es sich um einen Oldtimer handelt, diesen nur saisonal nutzen wollen, wird es hinsichtlich des Kennzeichens dagegen leichter.
  • Das gilt auch für künftige Azubis hinsichtlich des Führens von Ausbildungsnachweisen.
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen gegenüber Kindern muss das Familiengericht genehmigen.
  • Seeschiffsbesatzungen erhalten einen erweiterten Kündigungsschutz.

Ehe auch bei gleichem Geschlecht

Ab Oktober ist die sogenannte „Ehe für alle“ möglich, die der Bundestag überraschend vor drei Monaten beschlossen hat. Die Ehe kann dann nicht nur von zwei Personen verschiedenen Geschlechts, sondern auch gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen werden. Auch die Adoption von Kindern wird dadurch für gleichgeschlechtliche Ehepartner ab Oktober möglich. Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt künftig.

Soziale Netze: Gesetz gegen Hetze

Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll die öffentliche Verbreitung rechtswidriger Inhalte in großen sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder YouTube verringern. Deshalb wird es auch als Facebook-Gesetz bezeichnet. Erfüllen die Inhalte bestimmte Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede, Bedrohung oder Volksverhetzung, müssen die Betreiber diese nach Eingang einer Beschwerde löschen oder sperren. Reagieren die Betreiber nicht innerhalb bestimmter Fristen, droht ihnen ab 2018 ein Bußgeld. Bis dahin gilt für sie eine dreimonatige Übergangsfrist, damit sie ein Beschwerdemanagement aufbauen bzw. ausbauen können.

Freiheitsentzug von Kindern

Ab Oktober müssen die Familiengerichte Maßnahmen genehmigen, die die Freiheit von Kindern betreffen. Befindet sich ein Kind danach in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, darf ihm seine Freiheit nicht einfach durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum entzogen werden.

Drohnen-Kennzeichen und mehr

Drohnen und andere Fluggeräte sind beliebt. Der Betrieb birgt aber insbesondere beim Absturz auch einige Risiken. Damit Geschädigte den Eigentümer leichter feststellen können, müssen Flugmodelle und unbemannte Flugsysteme ab 250 Gramm Startgewicht ab Oktober eine Kennzeichnung tragen. Der Unterschied zwischen beiden liegt allein im Verwendungszweck und ist nicht etwa technischer Art. Flugmodelle werden zum Sport und in der Freizeit betrieben. Unbemannte Flugsysteme dienen dagegen anderen Zwecken. Eine Kennzeichnungspflicht gilt auch für unbemannte Ballons oder Drachen – bei diesen allerdings erst ab einem Startgewicht von 5 Kilogramm. Die Kennzeichnung muss am Fluggerät

  • an sichtbarer Stelle angebracht sein,
  • den Namen und die Anschrift des Eigentümers tragen
  • und dauerhaft und feuerfest sein.

Fehlt die Kennzeichnung, droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Erforderlich ist ab Oktober außerdem ein Kenntnisnachweis für das Steuern von unbemannten Fluggeräten mit mehr als 2 Kilogramm Startgewicht. Eine Ausnahme davon gilt nur beim Betrieb auf einem Gelände, auf dem Flugmodelle aufsteigen dürfen und für das eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.

Fahrzeug-Wiederzulassung auch online

Änderungen ergeben sich auch bei Kennzeichen für Fahrzeuge, die auf dem Boden bleiben. Bereits seit 2015 kann man Fahrzeuge online abmelden bzw. stilllegen. Neben dieser Außerbetriebsetzung ist ab Oktober 2017 auch die Wiederzulassung per Internet möglich. Sie unterliegt allerdings folgenden Einschränkungen:

  • Die Wiederzulassung ist nur auf denselben Fahrzeughalter wie bei der Außerbetriebsetzung möglich.
  • Der Zulassungsbezirk ist ebenfalls derselbe.
  • Die Wiederzulassung kann nur auf das bei der Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug reservierte Kennzeichen erfolgen.
  • Der Personalausweis muss eine Online-Ausweisfunktion haben.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss über einen bei der Außerbetriebsetzung freigelegten Sicherheitscode verfügen.

Als Nächstes soll auch das Umschreiben von Fahrzeugen per Internet möglich werden. Ab wann, ist allerdings noch offen.

Saisonale Oldtimer-Kennzeichen

Oldtimer-Besitzer können sich ab Oktober darüber freuen, dass H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen erhältlich sind. Schließlich verbringen viele Oldtimer den Winter ohnehin in der Garage, damit sie keinen Schaden nehmen. Die pauschale Kfz-Steuer von rund 191 Euro pro Jahr wird dabei anteilig für den Zeitraum des Saisonkennzeichens berechnet, der von zwei bis elf Monaten reichen kann.

Digitaler Ausbildungsnachweis

Alle ab Oktober abgeschlossenen Ausbildungsverträge müssen regeln, wie der Ausbildungsnachweis zu führen ist – nämlich schriftlich oder rein elektronisch. Über die Art und Weise darf allerdings allein der Ausbildungsbetrieb entscheiden.

Seeschiffsbesatzungen: Anzeigepflicht bei Entlassung

Ab 10. Oktober gelten die Regeln für anzeigepflichtige Entlassungen auch für die Besatzung von Seeschiffen. Die entsprechende Ausnahmeregelung im Kündigungsschutzgesetz entfällt. Arbeitgeber sind danach verpflichtet, der Arbeitsagentur Entlassungen einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern anzuzeigen, bevor sie diese vornehmen. Von einem eventuellen Betriebsrat müssen sie zudem eine Stellungnahme einholen.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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