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Gesetzesänderungen 2016 - Teil 2: Rentenerhöhung, gestiegenes Wohngeld und mehr

  • 6 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Der zweite Teil der Gesetzesänderungen 2016 beleuchtet die Themen „Rente & Altersvorsorge“, „Steuer & Sozialleistungen“ und „Finanzen & Versicherung“. Renten und Wohngeld erfahren im neuen Jahr eine erhebliche Steigerung. Bei anderen Leistungen wie Kindergeld und Hartz IV fällt der Zuwachs dagegen nur minimal aus. Bei großen Reformen der Betriebsrente und Erbschaftsteuer ist dagegen noch einiges in der Entwicklung.

Rente & Altersvorsorge

Renten steigen ab Juli

Die rund 21 Millionen Rentner erwartet 2016 eine kräftige Rentenerhöhung. Ab Juli sollen die Renten in den neuen Bundesländern um 5,03 Prozent und in den alten Bundesländern um 4,35 Prozent steigen. Im Vorjahr waren es noch 2,5 Prozent bzw. 2,1 Prozent. Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung von 18,7 Prozent bleibt 2016 dennoch stabil.

Mehr steuerpflichtige Rentner

Die höhere Rente macht ca. 70.000 Rentner erstmals steuerpflichtig. Dazu kommt es, wenn die Einkünfte das als Grundfreibetrag bekannte steuerfreie Existenzminimum übersteigen. 2016 wären damit insgesamt rund 3,9 Millionen Rentner steuerpflichtig.

Zunehmende Rentenbesteuerung

Auch die mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 beschlossene schrittweise Besteuerung der Altersrente schreitet weiter voran. Mit dem Eintrittsjahr 2016 unterliegt dann ein Anteil von 72 Prozent der sogenannten Basisversorgung der Besteuerung, wozu Einkünfte aus gesetzlicher Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungswerken und nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen zählen. Dieser Anteil steigt jährlich für neue Rentner, bis die Rente ab dem Eintrittsjahr 2040 voll zu versteuern ist. Aufwendungen zur Altersvorsorge sind im Gegenzug dazu steuerfrei.

Steuervorteile bei Rürup-Rente

Beiträge zu einer Rürup-Rente lassen sich ab 2016 bis zu einer Höhe von 82 Prozent als Sonderausgaben geltend machen. Zuvor waren es 80 Prozent. Voll von der Steuer absetzen lassen sich die Beiträge erst im Jahr 2025. Der einzahlbare Höchstbetrag steigt ebenfalls auf dann 22.766 Euro für Alleinstehende und 45.532 Euro für Verheiratete.

Steuer & Sozialleistungen

Grundfreibetrag steigt um 180 Euro

Der Grundfreibetrag steigt 2016 auf 8652 Euro für Alleinstehende. 2015 betrug der von der Einkommensteuer befreite Betrag noch 8472 Euro. Für zusammenveranlagte Ehepartner gilt der doppelte Grundfreibetrag.

Freibeträge bei Lohnsteuer-Ermäßigung 2 Jahre gültig

Wer lieber sofort mehr Netto haben möchte, anstatt auf eine eventuelle Steuerrückerstattung zu warten, kann Freibeträge nutzen. Im Rahmen des sogenannten Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens lassen sich Freibeträge für eine Reihe von Aufwendungen eintragen, welche als Werbungskosten, Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen anerkannt sind. Bisher mussten Steuerzahler die Freibeträge jährlich neu beantragen. Dieser Aufwand kann nun entfallen. Denn ab 2016 lässt sich nur die Berücksichtigung des Freibetrags bis zum 31.12.2017 und damit für bis zu zwei Jahren beantragen.

Etwas mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag

Das Kindergeld erhöht sich 2016 um zwei Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es damit jeweils 190 Euro, fürs dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind je 221 Euro Kindergeld. Der Kinderfreibetrag steigt 2016 auf 7248 Euro. Das sind 96 Euro mehr als im Vorjahr. Kindergeld und Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag werden bei der Einkommensteuer so miteinander verrechnet, dass jeweils das vorteilhaftere Ergebnis für den Steuerpflichtigen herauskommt.

Ab Juli 20 Euro mehr Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag für gering verdienende Familien mit Kindern steigt ab Juli 2016 um 20 Euro. Er beträgt damit monatlich 160 Euro je Kind.

Steueridentifikationsnummer für Kindergeld mitteilen

Ende 2015 machten Nachrichten die Runde, dass ohne Angabe der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) der sofortige Verlust des Kindergelds droht. Das war etwas überzogen. Spätestens im nächsten Jahr kann es aber dazu kommen. Eltern sollten daher ihrer zuständigen Familienkasse aber dennoch 2016 die Steuer-ID ihres Kindes mitteilen. Ein einfacher Brief genügt. Neugeborene erhalten die 11-stellige, lebenslang gültige Nummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach Meldung der Geburt. Für Eltern 2016 geborener Kinder gibt es zur Angabe der Steuer-ID auf dem Kindergeldantrag bereits ein Feld.

Mitteilung der Steuer-ID auch für Freistellungsaufträge

Seit dem Januar 2011 ist die Steueridentifikationsnummer bei Freistellungsaufträgen anzugeben. Dies soll nun auch bei älteren Freistellungsaufträgen erfolgen. Ab 2016 verlieren sie ihre Gültigkeit, wenn die Steuer-ID fehlt. Damit ihre Kreditinstitute keine Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abführen, sollten Betroffene ihren Banken ihre Steuer-ID mitteilen. Eheleute mit gemeinsam gestellten Freistellungsaufträgen müssen beide Steueridentifikationsnummern angeben. Die Angabe soll Verwechslungen bei gleichen Namen künftig ausschließen.

Neue Sachbezugswerte für Verpflegung

Sachbezugswerte sind Einkünfte, die nicht als Geldleistung gewährt werden und zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören. Darunter fällt etwa auch die freie Verpflegung durch den Arbeitgeber, für die 2016 der Sachbezugswert auf 236 Euro im Monat angesetzt wird, wobei für Frühstück 50 Euro und für Mittagessen Abendessen je 93 Euro vorgesehen sind. Der Sachbezugswert für freie Unterkunft bleibt dagegen gleich bei monatlich 223 Euro. Dabei gilt der Sachbezugswert als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitnehmer nichts bezahlt. Ansonsten kommt es bei einer Zuzahlung des Arbeitnehmers für den Vorteil auf den Unterschied zum Sachbezugswert an.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen, oberhalb derer erzieltes Einkommen nicht für Renten- und Arbeitslosenversicherung herangezogen wird, liegen in den alten Bundesländern 2016 bei einem monatlichen Einkommen von 6200 Euro. In den neuen Bundesländern sind es 5400 Euro. Auch die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2016 und liegt dann bei einem Monatseinkommen von 4687,50 Euro.

Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung angehoben

Ab 2016 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 1,1 Prozent. 2015 lag er noch bei 0,9 Prozent. Wie hoch der Zusatzbeitrag für Versicherte ausfällt, hängt von ihrer jeweiligen Krankenkasse ab. Dabei haben viele Krankenkassen zum Jahresbeginn 2016 den von ihnen erhobenen Zusatzbeitrag angehoben. In Fall einer Erhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Darauf muss die jeweilige Krankenkasse hinweisen.

Ende der Familienversicherung für Hartz-IV-Empfänger

Hartz-IV-Empfänger über 15 Jahre, die erwerbsfähig sind und in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind ab 2016 nicht mehr familienversichert. Stattdessen sind sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Dabei haben sie ein Krankenkassenwahlrecht. Aus diesem Grund müssen alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft dem Jobcenter binnen zwei Wochen ab Jahresbeginn 2016 eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorlegen, bei der sie versichert sein möchten. Ansonsten erfolgt eine Anmeldung bei der bisher mitgeteilten Krankenkasse.

Hartz IV und Sozialhilfe angehoben

Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhalten 2016 fünf Euro mehr und damit 404 Euro im Monat. Die anderen Regelsätze erhöhen sich wie folgt:

  • Paare/ Bedarfsgemeinschaften: je 364 Euro (+ 4 Euro)
  • Erwachsene im Haushalt anderer: 324 Euro (+ 4 Euro)
  • Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren: 306 Euro (+ 4 Euro)       
  • Kinder von sechs bis unter 14 Jahren: 270 Euro (+ 3 Euro)
  • Kinder von 0 bis 6 Jahren: 237 Euro ( + 3 Euro)

Für Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter gilt entsprechendes.

Mehr Geld für Asylbewerber

Fünf Euro mehr im Monat erhalten ab 1. Januar 2016 auch Asylbewerber. Ein alleinstehender Asylbewerber bekommt dann 364 Euro im Monat.

Wohngeld steigt erheblich

Zum Jahresbeginn 2016 erhalten ca. 870.000 Haushalte mehr Wohngeld. Der staatliche Zuschuss zur Miete oder der Belastung für ein Eigenheim soll dabei um durchschnittlich 39 Prozent steigen. Die letzte Wohngeldanpassung fand 2009 statt. Wie viel Wohngeld man erhält, ist insbesondere von Kaltmiete, Wohnort, Zahl der Haushaltsmitglieder und dem Einkommen des Wohngeldhaushalts abhängig. Bei der Berechnung der Höhe des Wohngelds in Ihrem Fall hilft ein Wohngeldrechner.

Finanzen & Versicherung

IBAN-Pflicht für jedermann ab 01.02.2016

Ab dem 1. Februar 2016 müssen auch Privatpersonen der altbekannten Kontonummer und Bankleitzahl Lebewohl sagen. Denn dann müssen sie, wie bereits Unternehmen und Verbraucher auch, für Inlandszahlungen das IBAN-Verfahren benutzen.

Girokonto für jeden voraussichtlich noch Anfang 2016

Allein in Deutschland sollen 670.000 Menschen über kein Girokonto verfügen, das für zahlreiche Geschäfte des täglichen Lebens unverzichtbar ist. In der EU sollen es rund 30 Millionen sein. Das soll sich durch eine EU-Richtlinie ändern, die die EU-Länder bis 18.9.2016 umsetzen müssen. Demnach soll jeder in der EU einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto erhalten. Auch Obdachlose und Asylsuchende sollen so an ein Konto gelangen können. Kostenlos muss es nicht sein. Verweigern Banken aber die Eröffnung des sogenannten „Konto für Jedermann“, sollen Bußgelder drohen. Zu einer Umsetzung der Richtlinie soll es der Bundesregierung zufolge hierzulande noch Anfang 2016 kommen.

Bessere Beratung bei Kontoüberziehung

Kunden, die als Verbraucher ihr Konto dauerhaft und erheblich überziehen, sollen Banken 2016 von sich aus über kostengünstigere Alternativen informieren müssen. Das gilt auch, wenn Banken die Überziehungsmöglichkeit von sich aus eingeräumt haben, wie insbesondere bei einem Dispo. Auf ihren Websites sollen sie außerdem verpflichtet werden, gut erkennbar über die jeweils verlangten Sollzinsen bei Kontoüberziehung zu informieren.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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