Gesetzliche Neuregelung zum Juli 2016

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Zum Juli 2016 gibt es zahlreiche neue Regelungen:

Höherer Kinderzuschlag

Zum 01.07.2016 steigt der Kinderzuschlag um 20,00 € und damit auf maximal 160,00 € monatlich. Die Bundesregierung will damit gezielt gering verdienende Eltern unterstützen. Anfang 2016 hatte sie bereits das Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhöht. Die Änderung beruht auf einem im Jahr 2015 beschlossenen Gesetz, das Familien in Deutschland stärker entlasten soll.

Rente steigt

Ab 01.07.2016 erhöht sich die Rente in den neuen Bundesländern um 5,95 %, in den alten Bundesländern um 4,25 %.

So stark sind die Renten seit 23 Jahren nicht mehr gestiegen! Sie brauchen nichts unternehmen! Die Deutsche Rentenversicherung überweist die höheren Altersbezüge automatisch. Rund 161.000 Berechtigte erhalten mehr Geld.

Höhere Entschädigung für Impfstoff-Geschädigte aus DDR-Zeit

Die Entschädigung für Menschen, die sich in der DDR 1978/1979 bei der Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus angesteckt haben, steigt ab 01.07.2016 um 4,25 %. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Schwere der Schädigung ab und kann monatlich sogar bis zu 1261,00 € betragen. Der Anstieg entspricht der gesetzlichen Rentenerhöhung in den alten Bundesländern.

Deutschkurse für Flüchtlinge

Der Bund finanziert ab 01.07.2016 Sprachförderung für Flüchtlinge, die eine gute „Bleibe-Perspektive“ haben.

Aber auch EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund können an diesen berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen. Das Programm selbst baut auf den Integrationskursen auf. So soll eine individuelle Förderung möglich sein, die mit einer Beschäftigung oder Ausbildung verbunden werden kann.

Fahrverbote für Lkw

Im Juli und August dürfen Lkw auch am Samstag nicht fahren – das Sonn- und Feiertagsverbot wird entsprechend ausgedehnt.

Damit soll der Ferienreiseverkehr entlastet werden. 7,5-Tonner oder Lkw mit Anhänger dürfen auf hochbelasteten Strecken nur in Ausnahmefällen zwischen 07.00 Uhr und 20:00 Uhr verkehren.

Korruption im Gesundheitswesen jetzt strafbar

Erstmals werden Bestechungen und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar! Die Änderung des Strafgesetzbuchs ist bereits am 04.06.2016 in Kraft getreten.

Lohnsteuereinbehalt für Reedereien

Es gibt nur noch ca. 360 Handelsschiffe, die unter deutscher Flagge fahren. Die Bundesregierung will diesen Abwärtstrend stoppen. Deshalb soll es Steuererleichterungen für Reedereien geben, um den Kostendruck zu senken. Reedereien dürfen deshalb seit Juni 2016 die Lohnsteuern einbehalten!

Pflicht zu kostenloser Rücknahme von Elektrogeräten

In alten Elektrogeräten stecken viele wertvolle und wiederverwertbare Rohstoffe. Aber natürlich auch umweltschädliche Materialien. „Große“ Händler sind ab 24.07.2016 verpflichtet, Altgeräte – wie Kühlschränke oder Fernseher – beim Kauf eines gleichwertigen Geräts kostenlos zurückzunehmen. Das gilt auch für den Online-Handel. Dafür gibt es ein Elektrogerätegesetz. Kleingeräte, wie Rasierer, Föhne oder Handys, können Kunden aber auch ohne den Kauf eines neuen Geräts abgeben. Kommunale Recyclinghöfe und Mobilfunkanbieter nehmen Altgeräte ebenfalls kostenlos zurück.

Vertragsabschlüsse via Internet werden einfacher

Verbraucher können ab dem 01.07.2016 europaweit leichter Verträge per PC, Tablet oder Smartphone im Internet abschließen. Es gibt jetzt einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzungen elektronischer Unterschriften. Das regelt eine entsprechende EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Geregelt ist darin auch die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie elektronischer Siegel und Stempel. Für besonders vertrauenswürdige Webseiten gibt es ein neues, europaweit anerkanntes Zertifikat.


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