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GEWA 5 to 1: Insolvenzantrag wird unverzüglich gestellt

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„Beste Aussichten“ hatte die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG angesichts einer Höhe der GEWA-Towers von 107 Metern versprochen. Durch die Entwicklungen der vergangenen Tage dürften sich die Aussichten, vor allem für die Anleger der Anleihe, deutlich eingetrübt haben. Denn die GEWA 5 to 1 kündigte am 18. November an, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen.

Hintergrund für den Insolvenzantrag sind nach Unternehmensangaben die gescheiterten Gespräche über die Wiederaufnahme der Bautätigkeiten, die einige Tage zuvor zum Erliegen gekommen sind. Immerhin: Der Wohnturm soll im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens fertiggestellt werden. Zudem ist die Anleihe durch eine erstrangige Grundschuld besichert. „Die aktuelle Entwicklung dürfte den Anlegern trotzdem einiges Kopfzerbrechen bereiten. Denn was im Insolvenzverfahren auf sie zukommen wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Mit finanziellen Einschnitten muss aber durchaus gerechnet werden“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann von der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte in Stuttgart.

Die GEWA 5 to 1 GmbH & Co.KG hatte zur Finanzierung des Bauprojekts im März 2014 eine Anleihe mit einem Volumen von bis zu 35 Millionen Euro und einer Laufzeit bis März 2018 begeben (ISIN: DE000A1YC7Y7). Die Anleihe ist jährlich mit 6,5 Prozent verzinst. Durch den Insolvenzantrag sind die Anleihegelder nun gefährdet. Noch im Oktober sah die Situation anders aus. Der Rohbau des Towers wurde fertiggestellt und rund zwei Drittel aller Wohnungen hatten bereits einen Abnehmer gefunden. Gleiches gilt für das Hotel. Doch dann folgte der Baustopp. Ein Problem: Der Kaufpreis für das Hotel soll erst im ersten Quartal 2017 fließen. Außerdem muss auch noch für rund ein Drittel der Wohnungen ein Käufer gefunden werden. Wie die GEWA 5 to 1 daher noch am 11. November mitteilte, sollten Gespräche mit dem Generalunternehmer hinsichtlich der Bauplanung und Baufinanzierung stattfinden. Das Ergebnis ist bekannt: Eine Einigung konnte nicht erzielt werden und es wird Insolvenzantrag gestellt.

Für die Anleihe-Anleger ist die aktuelle Entwicklung beunruhigend. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können z. B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch durch Prospektfehler entstanden sein. „Es kann in alle Richtungen geprüft werden, ob Forderungen geltend gemacht werden können, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen“, erklärt Rechtsanwältin Birkmann.

Die Kanzlei Brüllmann bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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Brüllmann Rechtsanwälte



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