GEWA-Tower Anleihe (WKN: A1YC7Y) : Die 10 häufigsten Fragen (sog. „FAQ“) zur Insolvenz (Teil 2)

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Nach dem Insolvenzantrag der GEWA 5 to 1 GmbH & Co KG, die das dritthöchste Wohnhaus in Deutschlands errichten wollte, versuchen wir kurz die häufigsten Fragen (FAQ) der geschädigten Anleger zu beantworten.

Fragen

1) Gab es Hinweise auf Liquiditätsprobleme?

2) Wann ist mit der Fertigstellung des GEWA Towers zu rechnen?

3) Droht ein Totalverlust für Gläubiger der GEWA 5 to 1 Anleihe 2014/2018 (ISIN: DE000A1YC7Y7 / WKN: A1YC7Y)?

4) Verlust für Anleger der GEWA 5 to 1 Anleihe 2014/2018 (ISIN: DE000A1YC7Y7 / WKN: A1YC7Y) auch im Falle der Fertigstellung des Gebäudes?

5) Welchen Wert haben die Grundsicherheiten?

6) Haften die Ratingagenturen für ihre positiven Bewertungen?

7) Besteht eine Haftung von Vermittlern und Anlageberatern der Anleihe?

8) Haftet der Mittelverwendungstreuhänder?

9) Haftet die Geschäftsführung für verspätete Information über die Krisenlage?

10) Was ist vom dem Gemeinsamer-(Zwangs)-Vertreter zu halten?

Die Antworten auf die Fragen 1-5 finden Sie hier in Teil 1 des Beitrags.

Antworten zu GEWA Tower (Fragen 6-10)

zu 6) Haften die Ratingagenturen für ihre positiven Bewertungen?

Schön wär´s! Nur leider waren nicht die Anleger die Auftraggeber des Ratings. Anleger können daher allenfalls mittelbare Ansprüche aus dem Ratingvertrag zwischen Ratingagentur und GEWA ableiten.

Anleger müssten zudem beweisen, dass die Bewertung der Ratingagentur, die auf der Grundlage der von de GEWA vorgelegten Daten erfolgte, nicht sorgfältig, gewissenhaft, objektiv und nach anerkannten wirtschaftswissenschaftlichen Methoden zur Unternehmensbewertung erfolgt ist. Weiter müsste der Vertrag auch Anleger schützen, obwohl diese gar nicht selbst Vertragspartner der Ratingagentur sind. Die Beurteilung der Lage der Immobilie für die vorgesehene Bebauung seitens der Ratingagentur ist zumindest sehr zweifelhaft.

Ansprüche gegen die Ratingagentur sind daher möglich und wahrscheinlich.

zu 7) Besteht eine Haftung von Vermittlern und Anlageberatern der Anleihe?

Wie viele Menschen gibt bei in und um Stuttgart herum, die sich ein Hochhauswohnung für einen Millionenbetrag in eine Kleinstadt direkt neben einem Schnellimbiss kaufen, weil sie der Überzeugung sind, dass die Lage einer Immobilie für den Wert gleichgültig ist.

Trottelige Lottomillionäre werden gebeten vorzutreten zur Rettung der Vermittler der Kapitalanlage vor der Haftung, nachdem nicht einmal der gerüchteweise präsentierte Fußballprofi etwas von seinem angeblichen Kaufinteresse wusste. Vermittler, die eine Anleihe zur Finanzierung eben dieser Immobilien anbieten und sich keine Gedanken über die Lage der Immobilie gemacht haben, haben jetzt verdientermaßen schlaflose Nächte.

zu 8) Haftet der Mittelverwendungstreuhänder?

Der Treuhänder ist zur Freigabe des Anlagekapitals nur nach Maßgabe des Treuhandvertrags berechtigt. Wenn der Treuhänder diese vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, ist er den Anlegern schadensersatzpflichtig, was noch zu prüfen sein wird.

zu 9) Haftet die Geschäftsführung für verspätete Information über die Krisenlage?

Es ist nie gut Wertpapiere herauszugeben und dann die Erwerber seiner Papiere unangenehm zu überraschen. Ein Fonds für Mittelstandsanleihen konstatierte unlängst eine desaströse Informationspolitik des Unternehmens. Gleichzeitig kündigte der Fonds die Geltendmachung der Durchgriffhaftung auf das Privatvermögen der Geschäftsführer an, sofern damit gegen kapitalmarktrechtliche Mitteilungspflichten verstoßen wurde.

Man muss kein Fonds sein, um auch diese Ansprüche geltend zu machen! Sie stehen auch jedem privaten Anleger zu.

zu 10) Was ist vom dem Gemeinsamer-(Zwangs)-Vertreter zu halten?

Es ist rechtlich zulässig schon bei Herausgabe einer Anleihe für den Fall einer Insolvenz den Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger im Verkaufsprospekt zu bestimmen.

Oder auf Deutsch: Der Pleitier kann den Vertreter der von ihm geschädigten Gläubiger bestimmen.

Wenn der „Gemeinsame“-Vertreter dann auch noch Mittelverwendungstreuhänder ist, dürfte der Vorwurf des Interessenskonflikts geltend gemacht und alle Abstimmungen des aufgezwungenen Vertreters gerichtlich angegriffen werden. Die Fertigstellung des Gebäudes würde sich verzögern, der Wert der Anleihen, der Sicherheiten sinken. Die sofortige Absetzung des Zwangsvertreters und Ersatz durch einen wirklichen Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger ist daher zwingend notwendig.

Aber es gibt auch wieder Anwaltskanzleien, die behaupten angeblich kostenfrei für die Anleger tätig zu werden. Ziel dieser Angebote ist es als Gemeinsamer Vertreter gewählt zu werden, um sich dann als Gemeinsamer Vertreter seine Gebühren direkt und vorab aus der Insolvenzmasse zu Lasten aller Anleger auszahlen zu lassen. Das ist dann sehr viel lukrativer und auch bequemer, als hunderte von Einzelrechnungen zu schreiben. Die Beurteilung dieser „Werbung“ bleibt aber dem geschädigten Anleger vorbehalten.

Antworten auf die Fragen 1-5 finden Sie hier in Teil 1 des Beitrags.

Die Kanzlei Mertens Rechtsanwälte vertritt seit Jahren bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlich Verfahren, sowie Insolvenzverfahren ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden gegen Banken, Initiatoren und Vermittlern von Kapitalanlagen.

In der Kapitalanlagesache GEWA Tower vertrauen bereits eine Vielzahl von Mandanten nachdem sie unser Angebot der kostenfreien Ersteinschätzung ihrer Rechte und Ansprüche wahrgenommen haben, die auf unserer Internetseite:

  • www.mertens-rechtsanwaelte.de/Faelle/GEWA-5-to-1/

angeboten wird.



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