Wer muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
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Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben. Unternehmen müssen sie jedoch gegenüber dem Finanzamt erklären. Wir informieren Sie im Folgenden über die wesentlichen Merkmale und Hintergründe der Gewerbesteuererklärung.
Was ist die Gewerbesteuer?
Über die Gewerbesteuer erhalten Städte und Gemeinden eine Einnahme von den auf ihrem Gebiet gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, die dort eine Betriebsstätte haben. Ausgangspunkt für die Veranschlagung ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Unberücksichtigt bleibt die Leistungsfähigkeit. Insofern ist die Gewerbesteuer eine Sachsteuer (auch: Objektsteuer), da sie sich am Ertrag des Gewerbebetriebs orientiert.
Als Gemeindesteuer wird sie von den Gemeinden erhoben und fließt vorwiegend ihnen zu. Aber auch der Bund und die Länder sind über die Gewerbesteuerumlage an ihr beteiligt. Rechtliche Grundlagen der Gewerbesteuer sind im Gewerbesteuergesetz (GewStG) und in der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung geregelt.
Wer muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben?
Der Gewerbesteuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Gewerbebetriebe im Sinne des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), die in Deutschland eine Betriebsstätte betreiben. Hierzu zählen alle Kapitalgesellschaften, also Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Europäische Gesellschaft (SE) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Gewerbesteuerpflichtig sind zudem Personengesellschaften, konkret Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), Offene Handelsgesellschaft (OHG).
Freiberufler und andere nicht gewerblich tätige Selbständige müssen die Gewerbesteuer mangels einer als gewerblich geltenden Tätigkeit keine Gewerbesteuer entrichten. Auch Betriebe einzelner Branchen sind von der Gewerbesteuer befreit, wie beispielsweise land- und forstwirtschaftliche Betriebe, staatliche Lotterieunternehmen, Spielbanken, die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Landesbanken, gemeinnützige Stiftungen, öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen, Krankenhäuser, Altenheime und andere Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben und Funktionen wahrnehmen.
Wie funktioniert die Gewerbesteuererklärung?
Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften kann die Gewerbesteuer gemäß § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) auf die Einkommensteuer anhand des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Multiplikationsfaktor 4,0 angerechnet werden.
Die Gewerbesteuererklärung ist bis zum 31. Juli eines Jahres beim Finanzamt grundsätzlich über ELSTER abzugeben. Bei Abgabe durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist auf den 28. Februar. Diese arbeiten mit den Gemeinden zusammen. Regelmäßig legen die Gemeinden auf Basis der Gewerbesteuererklärung Vorauszahlungen. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen müssen vierteljährlich erfolgen jeweils bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Gewerbesteuererklärung: Ausgaben hinzurechnen
Die Hinzurechnungen bestimmt § 8 Gewerbesteuergesetz. Unter anderem sind dem Betriebsgewinn Entgelte für Schulden in Höhe eines Viertels hinzuzurechnen. Dasselbe gilt für vom Gewerbebetrieb zu zahlende Renten und dauernde Lasten.
Ausgaben für Mieten, Pachten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden mit einem Fünftel beim Gewinn berücksichtigt. Für bestimmte Fahrzeuge wie insbesondere reine Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge ist es dagegen nur die Hälfte.
Darüber hinaus werden auch Steuern auf Dividenden in Streubesitz bei Beteiligung unter 15 % erhoben. Der Betriebsausgabenabzug und der Staffeltarif wurden 2008 abgeschafft.
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